Dies ist eine mobil optimierte Seite, die schnell lädt. Wenn Sie die Seite ohne Optimierung laden möchten, dann klicken Sie auf diesen Text.

Hartz IV: Armut trotz Arbeit

TV Pirat

Elite Lord
Registriert
3. März 2008
Beiträge
3.138
Reaktionspunkte
3.493
Punkte
373
Ort
Tief im Westen

Armut trotz Arbeit: Ausreichender Mindestlohn, verbesserte Leistungen für Arbeitslose und Familienlastenausgleich notwendig

Als "fortgeführten Skandal" hat die Koordination Saarländischer Arbeitsloseninitiativen (KSA) die Tatsache bewertet, dass immer mehr Menschen von ihrer Beschäftigung direkt in Hartz IV abrutschen. Es gäbe Branchen, so KSA-Vorsitzender Manfred Klasen, in denen immer mehr Beschäftigte so wenig verdienten, dass sie auch bei Vollzeittätigkeit auf ergänzende Hartz-IV-Leistungen angewiesen seien.

IMG Removed

Der Bundesgesetzgeber sei gefordert diesem "diesem sittenwidrigen Treiben" ein Ende zu setzen. "Neben einem ausreichenden, gesetzlichen Mindestlohn, und bessere Konditionen beim regulären Arbeitslosengeld, sind armutsfeste Hartz-IV-Leistungen und ein besserer Familienlastenausgleich notwendig", so die KSA.

Beim gesetzlichen Mindestlohn sei fraglich ob die immer wieder genannten 8,50 Euro überhaupt ausreichten. Ein Mindestlohn müsse nicht nur ausreichende Löhne sicherstellen sondern könne auch, wie in einigen westlichen Nachbarstaaten, als Maßstab für die Gewährung von Sozialleistungen dienen. So steige in den Benelux-Ländern mit dem Mindestlohn auch die Sozialhilfe automatisch an.

Die Untergrenze der sozialen Sicherungsleistungen, wie Hartz IV, dürfe aber niemals die offizielle EU-Armutsgrenze (60% des mittleren Einkommens) unterschreiten. Dies sei bei der jetzigen Hartz-IV-Regelung jedoch der Fall. Die bundesweit durchschnittlich erzielten 708 € pro Monat, in einem Einpersonenhaushalt, liegen mindestens 100 € unter dieser Armutsgrenze. Damit ermögliche auch die jetzige Hartz-IV-Regelung kein Leben in Würde. Generell sei zu überlegen ob bei Vollzeitbeschäftigten nicht ein Arbeitslosengeld I ausgezahlt werde solle, dass mindestens die Höhe der Hartz-IV-Leistungen erreiche. (Manfred Klasen)

Quelle: gegen-hartz
 
Für die Nutzung dieser Website sind Cookies erforderlich. Du musst diese akzeptieren, um die Website weiter nutzen zu können. Erfahre mehr…