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Hartz 4 und Elterngeld

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Königreich Württemberg
Hallo Zusammen

Wie ich in einem anderen Topic schon mitgeteilt habe fange ich am 15. Mai zu arbeiten und werde aus dem Jobcenter raus sein. Jetzt ist meine frage: Meine kleine ist am 18.03 auf die Welt gekommen. Ich wollte für meine Frau Elterngeld beantragen und habe gehört dass es angerechnet wird. Wie ist es wenn ich es zum beginn meiner Arbeit beantrage? Wird es dann auch weiterhin angerechnet?
 
Kommt drauf an, ob ihr eine „Bedarfsgemeinschaft“ seid und wenn nicht, wer dann das Sorgerecht für das Kind hat.

Im „Normalfall“ ist ja das Gesamteinkommen einer „Bedarfsgemeinschaft“ die Grundlage zur HartzIV Berechnung.

Im „besten Fall“ habt ihr keinen gemeinsamen Haushalt, getrennte Wohnungen, seid nicht verheiratet und du hast das alleinige Sorgerecht für das Kind.
 
Also wir sind verheiratet leben zusammen. Da werde ich wohl von der Anrechnung nicht drumherum kommen :S
 
du darfst in DE arbeiten , verdinen , und dazu noch ne unterstützung beantragen wenn du zu wenig verdinst

wenn du aber 1€ zuviel verdinst und die magische grenze übersteigst , rechne damit das du alles zurück zahlen must was du zuviel bekommen hast
 
Das machen die deutschen "Amtsschimmel" sehr genau. Hab mal für genau einen Tag zuviel Arbeitslosengeld bekommen, weil der neue Arbeitgeber mich schon einen Tag früher hat arbeiten lassen. Das zuviel gezahlte Arbeitslosengeld und die damit verbundene Krankenversicherung wurde mit sage und schreibe drei Briefen (einer mit der Ankündigung, dass ein entsprechender Überweisungsschein folgt, einer mit dem Überweisungsschein und einer für die Rücküberweisung des Krankenkassenbeitrags) zurückgefordert. Das Briefporto war schon fast mehr als die Forderung insgesamt. Wenn man die "Bearbeitungsgebühren" für sonstige (Dienst-)Leistungen (Personalausweis usw.) sieht, kann das ganze weit mehr Kosten verursacht haben!
 
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