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Handy - Navigation Handynutzer unwichtig

Langsame Internet-Leitungen, Spam, Schikanen beim Anbieterwechsel: Das darf es in der EU eigentlich nicht mehr geben – in Deutschland freilich schon.


Die Frist ist um: Innerhalb der EU sind neue Regelungen zum Schutz von Internet- und Mobilfunk-Nutzern in Kraft getreten. Ein neuer DSL- oder Handyvertrag darf höchstens noch über zwei Jahre laufen. Zusätzlich muss es einjährige Verträge als Alternative geben. Anbieter sind verpflichtet, Kunden bei Vertragsabschluss detailliert zu informieren. Und die bisherige Rufnummer muss nach spätestens 24 Stunden auch beim neuen Anbieter funktionieren.
So steht's geschrieben. Doch Papier ist geduldig. Und wenn es nicht gerade um die Interessen von Konzernen geht, haben Politiker gerne alle Zeit der Welt. Auch in diesem Fall hinken die meisten Regierungen hinterher. Die deutsche ist da keine Ausnahme. „Wir arbeiten daran“, behauptet ein EU-Diplomat. Im Sommer könnte es klappen. Wenn nicht, droht ein Bußgeldbescheid von der EU-Kommission. Die ist verärgert über die Verzögerungen: „Es gibt keine Entschuldigung, die Gesetze nicht umzusetzen“, klagte ein Sprecher von EU-Kommissarin Neelie Kroes.
Sie hat Internet-Zugangsanbieter über die oben genannten Regelungen hinaus dazu verpflichtet, genaue Informationen über die Geschwindigkeit und etwaige Einschränkungen zu machen. Sind bestimmte Angebote – zum Beispiel Telefondienste wie Skype – blockiert, muss das bei Vertragsabschluss klar sein. Außerdem müssen Anbieter bessere Vorkehrungen gegen Viren und unerwünschte Spam-Mails treffen.
Angeblich soll das verhindern, dass Kunden im Glashaus sitzen: Anbieter dürfen nur noch Informationen über ihre Kunden speichern, die für den gebuchten Service nötig sind. Wollen sie mehr persönliche Daten, etwa über sogenannte Cookies, muss der Verbraucher erst zustimmen. Ein solches Ja lässt sich Kunden aber leicht über die AGB unterschieben, die in der Regel kleingedruckt sind und einfach bestätigt werden.


Quelle: Südkurier
 
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