Häufig bekommen Kunden beim Handy- oder Tabletkauf eine Versicherung angeboten. Sie lohnt längst nicht immer. Im Schadensfall müssen Kunden oft einen Eigenanteil leisten. Diebstahlschutz greift selten, weil Versicherer an den Nachweis hohe Anforderungen stellen. Manchmal ist ein neues Smartphone sogar günstiger als eine Displayreparatur.
Display zersplittert: Oft ein Ärgernis beim Smartphone.
Tipp: Die Laufzeit beträgt oft 24 Monate. Ideal ist, wenn der Schutz automatisch endet. Das ist aber nicht immer der Fall. Auch bei unbegrenztem Versicherungsschutz müssen Kunden die Kündigungsfrist im Auge behalten. Manche Tarife sind monatlich kündbar – manchmal aber erst nach dem ersten Versicherungsjahr.
Fall 1: Eine junge Frau probierte in einem Geschäft Kleider an. Während sie sich im Spiegel betrachtete, wurde ihre in der Umkleidekabine aufgehängte Jacke samt dem in der Jackentasche aufbewahrten Smartphone geklaut. Obwohl Diebstahl in ihrer Police mitversichert war, musste der Versicherer nicht für das gestohlene Handy aufkommen, entschied das Landgericht Bremen (Az. 6 S 14/14).
Fall 2: Ein Schüler hatte sein Handy während des Sportunterrichts in seinem Rucksack gelassen. Die Umkleidekabine war allerdings nicht verschlossen. Das Handy wurde gestohlen und die Versicherung berief sich auf die Ausschlussklausel im Versicherungsvertrag. Der Schüler klagte und verlor vor dem Amtsgericht Wiesbaden („Plus Garantie“ von Media Markt nützte nichts).
Extraschutz. Um sich gegen Displayschäden abzusichern, schließt ein Student beim Kauf eines iPad Pro 12.9 (plus Zubehör) im Wert von rund 1 500 Euro eine Tabletversicherung ab.
Laufzeit. Der CP Apple Extraschutz kostet für drei Jahre Laufzeit einmalig 124,90 Euro. Vertragspartner ist Extrapolice24, dahinter steht der Versicherer Axa. Laut Versicherungsbedingungen sind Stoß-, Sturz- und Fallschäden versichert. Auf eine zusätzliche Diebstahlversicherung, die für 60 Euro mehr angeboten wurde, verzichtete der Käufer.
Displayreparatur. Die Gebühr für eine Reparatur- oder Austauschleistung bei unabsichtlicher Displaybeschädigung beträgt bei dem iPad 692,98 Euro – sofern es sich nicht um einen Garantiefall handelt und das iPad in einem Apple-Reparaturzentrum repariert wird.
Eigenanteil. Die Versicherung würde für den Schaden teilweise aufkommen. Der Versicherer übernimmt die Reparaturkosten abzüglich eines Eigenanteils von 10 Prozent des Kaufpreises – das sind in diesem Fall 150 Euro.
Zeitwert. Überschreiten die Reparaturkosten den Zeitwert des Tablets, erhält der Kunde ein Ersatzgerät – gegebenenfalls gebraucht – oder Geldersatz. Im ersten Jahr erstattet der Versicherer 100 Prozent des Kaufpreises, im zweiten Jahr 80 Prozent und im dritten Jahr 60 Prozent – das sind 900 Euro, minus 150 Euro Eigenanteil, also 750 Euro.
Tipp: Prüfen Sie Ihren Versicherungsbestand. Versicherungskunden in Deutschland geben viel Geld für falsche und zu teure Versicherungen aus. Dabei sind viele Versicherungen gar nicht nötig, um sich optimal abzusichern. Mehr zum Thema in unserem Testbericht So versichern Sie sich richtig - und sparen.
Achtung: Wer sein eigenes Smartphone oder Tablet herunterfallen lässt, ist nicht über die eigene Privathaftpflichtversicherung abgesichert. Denn diese zahlt nur die Schäden, die der Versicherte bei anderen anrichtet. Ist aber eine andere haftpflichtversicherte Person schuld an dem Schaden, muss dessen Versicherung zahlen. Der Haftpflichtversicherer ersetzt allerdings nicht den Neuwert des Geräts, sondern nur Wert des Handys zum Zeitpunkt der Beschädigung.
Quelle; Stiftung Warentest
Du musst Regestriert sein, um das angehängte Bild zusehen.
Display zersplittert: Oft ein Ärgernis beim Smartphone.
Selbst verursachte Schäden versichern
Handy und Tablet sind treue Begleiter. Aber sie sind empfindlich. Besonders Display und Akku geben schon mal den Geist auf. Dringt Flüssigkeit ein, kann das Gerät funktionsuntüchtig sein. Ein Diebstahl ist besonders ärgerlich. Kein Wunder, dass viele das Gerät versichern möchten. Denn für selbst verursachte Schäden kommen Käufer selbst auf. Fällt das Smartphone herunter, ist ein Schaden nicht von der Gewährleistung oder Herstellergarantie gedeckt.Versicherung direkt beim Kauf
Ein zusätzlicher Geräteschutz scheint da zunächst einmal sinnvoll. So eine Versicherung für Handy oder Tablet bekommen Kunden häufig direkt beim Kauf angeboten. Kunden können sie auch separat – zum Beispiel über Verkaufsportale im Internet – abschließen.Große Tarifvielfalt bei Handyversicherungen
Für den Versicherungsschutz gibt es unterschiedliche Bezeichnungen: „Geräteschutz“, „Handyschutz““, „Elektronikversicherung“ oder „Rundum-Sorglos-Paket“. Kunden können häufig zwischen Basis-, Komplett- oder Premiumschutz wählen. Diebstahlschutz gibt es manchmal optional.Preis oft abhängig vom Gerät
Je nach Preisklasse und Gerätetyp variieren die Preise für eine Handyversicherung ohne Diebstahlschutz etwa zwischen 2,20 Euro bis rund 11 Euro pro Monat. Das heißt: Kunden zahlen jährlich etwa zwischen 26,40 Euro bis 132 Euro für die Versicherung.Teurer Diebstahlschutz
Entscheiden sich Kunden für zusätzlichen Diebstahlschutz, wird es in der Regel teurer.Tipp: Die Laufzeit beträgt oft 24 Monate. Ideal ist, wenn der Schutz automatisch endet. Das ist aber nicht immer der Fall. Auch bei unbegrenztem Versicherungsschutz müssen Kunden die Kündigungsfrist im Auge behalten. Manche Tarife sind monatlich kündbar – manchmal aber erst nach dem ersten Versicherungsjahr.
Weniger Schutz als Kunden erwarten
Der Versicherungsschutz bietet oft weniger, als manche Kunden erwarten. Im Kleingedruckten sind die Leistungsfälle und Ausschlüsse des Schutzes zwar genau beschrieben – doch wer liest schon vor Versicherungsabschluss mehrere Seiten Versicherungsbedingungen durch?Darauf sollten Kunden beim Abschluss achten
- Selbstbehalt/Eigenanteil. Im Schadensfall müssen Kunden sich in vielen Tarifen finanziell beteiligen. Oft gibt es Unterschiede zwischen einer Selbstbeteiligung im Reparaturfall und einer Selbstbeteiligung im Diebstahlfall. Die Selbstbeteiligung bei eine Displayreparatur kann zum Beispiel 30 Euro, 50 Euro oder 10 Prozent des Kaufpreises betragen. Es gibt auch Tarife, in denen die Selbstbeteiligung gestaffelt ist, je nach Deckungssumme. Bei einem Diebstahl kann die Eigenbeteiligung zum Beispiel bei 20 Prozent des Kaufpreises liegen. Das sind 100 Euro bei einem 500-Euro-Smartphone.
- Display. Versichert sind in der Regel Sturz-, Fall- und Bruchschäden. Der Versicherer erstattet die Kosten der erforderlichen Reparatur des beschädigten Geräts – wobei sich Versicherer häufig vorbehalten, ein eigenes Reparaturdienstleistungsunternehmen zu beauftragen.
Achtung: Überschreiten die Reparaturkosten die maximale Entschädigungsgrenze des Geräts bei Eintritt des Schadens, handelt es sich um einen Totalschaden. Der Versicherte erhält dann ein gebrauchtes Ersatzgerät oder Geldersatz. Für den Zeitwert eines Smartphones haben Versicherer in der Regel maximale Entschädigungswerte festgelegt. Ist das Handy 12 bis 24 Monate alt, gibt es beispielsweise 60 Prozent des Neupreises – abzüglich eines Selbstbehalts.
Tipp: Rechnen Sie nach, ob sich eine Versicherung für den Fall eines Displayschadens beim Smartphone für Sie lohnt. Die Stiftung Warentest hat herausgefunden, dass in manchen Fällen eine Reparatur sogar teurer ist als ein neues Handy desselben Modells (Smartphone-Reparaturdienste).
- Nicht versichert: Akku, Zubehör, Hard- und Software. In der Regel schließen Versicherer den Schutz für Zubehörteile aus – wie Akku, Batterien, Stecker und andere Verschleißteile, Netzteil, Tastaturen, Hard- und Software. Probleme mit dem Akku gehören jedoch zu den Fehlerquellen, über die sich Handy- und Tabletnutzer häufig beschweren. In einer Umfrage auf test.de zur Haltbarkeit und Reparierbarkeit von Smartphones und Tablets wurden Probleme mit Akku und Display am häufigsten genannt.
- Diebstahl. Eine Handyversicherung springt bei Diebstahl oft nicht ein. Verletzt jemand seine Sorgfaltspflichten und passt nicht gut genug auf das Telefon auf, muss die Versicherung nicht leisten. Laut Versicherungsbedingungen gibt es in der Regel nach Diebstahl des Gerätes nur Geld, wenn es vorher „in persönlichem Gewahrsam sicher mitgeführt“ wurde. Das heißt nach gängiger Rechtsprechung: Das Handy muss ständig am Körper getragen werden, oder der Besitzer darf es zumindest keinen Moment aus den Augen lassen.
Versicherung legt bei Diebstahl strenge Maßstäbe an
Sobald ein Dieb die Möglichkeit hat, ein Handy unbemerkt mitzunehmen, verweigert der Versicherer normalerweise die Leistung. Zwei Beispiele:Fall 1: Eine junge Frau probierte in einem Geschäft Kleider an. Während sie sich im Spiegel betrachtete, wurde ihre in der Umkleidekabine aufgehängte Jacke samt dem in der Jackentasche aufbewahrten Smartphone geklaut. Obwohl Diebstahl in ihrer Police mitversichert war, musste der Versicherer nicht für das gestohlene Handy aufkommen, entschied das Landgericht Bremen (Az. 6 S 14/14).
Fall 2: Ein Schüler hatte sein Handy während des Sportunterrichts in seinem Rucksack gelassen. Die Umkleidekabine war allerdings nicht verschlossen. Das Handy wurde gestohlen und die Versicherung berief sich auf die Ausschlussklausel im Versicherungsvertrag. Der Schüler klagte und verlor vor dem Amtsgericht Wiesbaden („Plus Garantie“ von Media Markt nützte nichts).
Beispielfall: Tabletversicherung für teures Gerät
Extraschutz. Um sich gegen Displayschäden abzusichern, schließt ein Student beim Kauf eines iPad Pro 12.9 (plus Zubehör) im Wert von rund 1 500 Euro eine Tabletversicherung ab.
Laufzeit. Der CP Apple Extraschutz kostet für drei Jahre Laufzeit einmalig 124,90 Euro. Vertragspartner ist Extrapolice24, dahinter steht der Versicherer Axa. Laut Versicherungsbedingungen sind Stoß-, Sturz- und Fallschäden versichert. Auf eine zusätzliche Diebstahlversicherung, die für 60 Euro mehr angeboten wurde, verzichtete der Käufer.
Displayreparatur. Die Gebühr für eine Reparatur- oder Austauschleistung bei unabsichtlicher Displaybeschädigung beträgt bei dem iPad 692,98 Euro – sofern es sich nicht um einen Garantiefall handelt und das iPad in einem Apple-Reparaturzentrum repariert wird.
Eigenanteil. Die Versicherung würde für den Schaden teilweise aufkommen. Der Versicherer übernimmt die Reparaturkosten abzüglich eines Eigenanteils von 10 Prozent des Kaufpreises – das sind in diesem Fall 150 Euro.
Zeitwert. Überschreiten die Reparaturkosten den Zeitwert des Tablets, erhält der Kunde ein Ersatzgerät – gegebenenfalls gebraucht – oder Geldersatz. Im ersten Jahr erstattet der Versicherer 100 Prozent des Kaufpreises, im zweiten Jahr 80 Prozent und im dritten Jahr 60 Prozent – das sind 900 Euro, minus 150 Euro Eigenanteil, also 750 Euro.
Angebote großer Märkte und Shops
2015 hat die Stiftung Warentest Angebote für Handyversicherungen von großen Märkten und Shops unter die Lupe genommen (Zusatzgarantien für Elektrogeräte). Fazit: Viele sind teuer und einige bergen im Kleingedruckten böse Überraschungen.Unser Rat: Handyversicherung ist verzichtbar
Die Leistungen einer Handy- oder Tabletversicherung im Schadensfall sind überschaubar. Überlegen Sie gut, ob Sie so eine Versicherung wirklich benötigen. Der Verlust des Handys bedroht die finanzielle Existenz des Besitzers in aller Regel nicht. Eine Handyversicherung gehört deshalb nicht zu den wichtigen Versicherungen – wie eine Privathaftpflichtversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Kfz-Police, die für alle Autobesitzer Pflicht ist.Tipp: Prüfen Sie Ihren Versicherungsbestand. Versicherungskunden in Deutschland geben viel Geld für falsche und zu teure Versicherungen aus. Dabei sind viele Versicherungen gar nicht nötig, um sich optimal abzusichern. Mehr zum Thema in unserem Testbericht So versichern Sie sich richtig - und sparen.
Handyschutz über andere Versicherungen
Handybesitzer mit einer Hausratversicherung sind zumindest teilweise geschützt: Wird bei ihnen zu Hause eingebrochen und das Handy gestohlen, muss die Versicherung den Neuwert des Geräts zahlen. Das gilt auch, wenn sie Opfer eines Raubs werden, ihnen das Gerät also mit Gewalt entwendet wird.Achtung: Wer sein eigenes Smartphone oder Tablet herunterfallen lässt, ist nicht über die eigene Privathaftpflichtversicherung abgesichert. Denn diese zahlt nur die Schäden, die der Versicherte bei anderen anrichtet. Ist aber eine andere haftpflichtversicherte Person schuld an dem Schaden, muss dessen Versicherung zahlen. Der Haftpflichtversicherer ersetzt allerdings nicht den Neuwert des Geräts, sondern nur Wert des Handys zum Zeitpunkt der Beschädigung.
Quelle; Stiftung Warentest