Telefonanbieter dürfen ihren Kunden den Handy-Anschluss erst sperren, wenn sie mit mehr als 75 Euro in Zahlungsverzug sind. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az. III ZR 35/10). Die Richter gaben dem Verbraucherzentrale Bundesverband recht, der gegen Vertragsklauseln der Telekom und deren Tochterfirma congstar geklagt hatte. Die sahen eine Sperrung bereits ab 15,50 Euro Zahlungsrückstand vor. Die Richter argumentierten: Eine so niedrige Schuldengrenze sei kundenfeindlich und nicht mehr zeitgemäß. Handys seien heutzutage für viele die einzige Telefonverbindung anstelle des Festnetzes und könnten nicht mehr als bloßer Zusatz angesehen werden. Zudem müssten Anbieter die Kunden vor einer drohenden Sperre erst einmal warnen.
Quelle: Stiftung Warentest
Quelle: Stiftung Warentest