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Handy - Navigation Handy am Steuer nicht mehr strafbar: Neues Urteil freut Autofahrer

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Das Oberlandesgerichts Stuttgart hat ein überraschendes Urteil gesprochen: Ein Handy während der Autofahrt in der Hand zu halten, ist demnach keine Straftat mehr - es darf lediglich nicht aktiv benutzt werden.

Handy in der Hand kein Strafbestand
Wer während der Autofahrt über die Freisprechanlage seines Handys telefoniert und es dabei ohne weitere Funktionen in der Hand hält, kann ohne Geldbuße und Punkt in Flensburg davonkommen. Das ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart (Az.: 4 Ss 212/16), über das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet.

Im geschilderten Fall sollte ein Autofahrer 60 Euro Geldbuße zahlen und einen Punkt in Flensburg bekommen, weil er zwar über die Freisprechanlage telefonierte, aber dabei das Handy in der Hand hielt.

Handy darf nicht genutzt werden

Das hatte vor Gericht keinen Bestand. Wer das Handy lediglich in der Hand halte und keine weiteren Funktionen nutze, verstoße nicht gegen die Straßenverkehrsordnung, wenn er über die Freisprechanlage des Gerätes telefoniere.

Laut Gesetz dürfe man ein Handy nicht nutzen, wenn der Fahrer das Telefon dafür aufnehmen oder halten müsse. Da aber da dieses Halten für das Bluetoothfreisprechen eben gerade nicht erforderlich sei, ging der der Fahrer ohne Strafe aus.

"Kein glückliches Urteil"

In die Hand genommen hatte es der Fahrer nämlich bereits vor der Fahrt, so Rechtsanwalt Frank Häcker vom DAV. "Im Sinne der Verkehrssicherheit ist das sicher kein sehr glückliches Urteil". Aufgrund der großen Gefahren durch die Nutzung des Mobiltelefons am Steuer rät der DAV, während der Fahrt das Handy nicht in die Hand zu nehmen.

Quelle: chip
 
na dieses Urteil kann auch kräftig nach hinten losgehen, wenn nämlich
in der nächsten Instanz dann auch Freisprechanlagen ins Visier kommen.
Und wenn wir ehrlich sind: Man kann während der Fahrt in dichtem Verkehr
nebenbei auch keine sinnvollen Gespräche führen, ob nun Freisprecher oder
nicht.:rolleyes:
 
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Sorry Leute, aber dieses Urteil finde ich einfach unmöglich.

Wer mal aufmerksam über deutsche Straßen fährt und schlangenlinienfahrende Fahrzeuge überholt, kann sehr oft erkennen, dass der Fahrer mit einem Handy oder Navi hantiert und sich NICHT auf den Verkehr konzentriert.

Und mal ganz ehrlich, selbst die Freisprecheinrichtung und auch das Navi (Achtung Stau! Soll eine alternative Route berechnet werden?) können einen sehr wohl ablenken. Grund, man muss auf's Navi schauen, tippen und man verliert den Straßenverkehr aus dem Fokus.

Aus meiner Sicht gehört es noch drastischer bestraft, wenn jemand mit dem Handy in der Hand erwischt wird (vor allem bei den autofahrenden Simsern, Facebooker oder WhatsApper).

Im Strassenverkehr gehören die Hände ans Steuer und die Augen auf die Strasse, sonst nichts!



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Zuletzt bearbeitet:
...ein dümmeres Urteil kann es kaum geben.
Wie soll die Polizei nach einem Unfall feststellen können was der Fahrer mit dem Ding gemacht hat.
Hoffentlich wird dieses Urteil ganz schnell wieder kassiert!

Nun ich denke die wissen schon ob Du telefoniert hast wenn Sie den Provider fragen - oder denke ich da falsch??
 
Na ich seh immer wieder Leute mit Handy am Ohr die um die Kurve hetzen und schnell fahren, oder auf den Boden gucken???? und dabei fahren. Da kannst Dich nur noch verstecken....
Das Urteil, tja für einige gemacht, aber "Sollte man nicht beide Hände am Steuer haben? Wenigstens im Stadtverkehr!!" Auf der Urlaubsfahrt darfs mal nen Kaffee sein, aber auf der BAAAAhn.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Nun ich denke die wissen schon ob Du telefoniert hast wenn Sie den Provider fragen - oder denke ich da falsch??
...und, was kriegst du dann raus wenn eine Freisprecheinrichtung vorhanden ist?
Der Provider kann dir nicht sagen was mit dem Ding alles angestellt worden ist.
Er weiß nur das eine Verbindung zu einem bestimmten Zeitpunkt mit der und der Nummer bestanden hat.
Aber nicht ob da telefoniert worden ist oder was anderes getrieben wurde.
 
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@urmel02

Aus meiner Sicht siehst Du das richtig. Stichwort Einzelverbindungsnachweis !

Und bei Schreiberlingen lässt sich das auf dem Handy auch ganz schnell nachlesen, wann der Text abgesendet wurde.

Aber im besagten Fall wurde das Handy in der Hand gehalten (warum auch immer) und über die Freisprecheinrichtung telefoniert. Deswegen dieses grottige Urteil !

Allerdings finde ich es hirnrissig, dass man laut Gesetz noch nicht einmal das Handy in der Hand halten darf, wenn man mit laufendem Motor am Straßenrand steht, eben um keinen zu gefährden.

Der Motor MUSS aus sein, ansonsten gibt es Klatsche. Hatte diesbezüglich schon mal Stress und Diskussionen mit den Blauhemden. Bekam zum Glück nur eine mündliche Verwarnung.


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Weil ich es Blödsinn finde, nur weil ich eben das Ladekabel einstecken will, den Wagen auszumachen.

Und in der kalten Jahreszeit ist es doch angenehm, wenn man dann mal wirklich ein längeres Gespräch annimmt, dass es muckelig warm bleibt.

Zusätzlich bleibt die vollständige Fahrzeugbeleuchtung und der Blinker an und man wird nicht irrtümlich übersehen. Ich rede jetzt nicht von der Standspur auf der Autobahn, aber von der dunklen Jahreszeit.

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Ja wir schweifen ab, nerven tun mich die Leute die mit laufendem Motor VOR dem Laden (z.B. ALDI) stehen, anstatt ein paar Meter weg zu fahren. HIer auf dem Land gibt es so NETTE Leute. UNd warten auf Mutti die nur mal eben wa einkaufen.
Jetzt mal im ERNST, welche Frau kommt sofort wieder, die mag es geben aber....
Meine sacht" nur 2 Minuten" Hahaha
 
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Yep, urmel02 hat recht, wir schweifen ab....

@urmel02

Uhren gehen bei Frauen meist anders. Wenn sie sagen "2 Minuten", dann meinen sie "mindestens 20 Minuten bis....."

Willkommen im Club! :D


Na toll, jetzt sind wir ganz vom Thema weg.... :tearsofjoy::tearsofjoy::tearsofjoy:
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