Das Oberlandesgerichts Stuttgart hat ein überraschendes Urteil gesprochen: Ein Handy während der Autofahrt in der Hand zu halten, ist demnach keine Straftat mehr - es darf lediglich nicht aktiv benutzt werden.
Handy in der Hand kein Strafbestand
Wer während der Autofahrt über die Freisprechanlage seines Handys telefoniert und es dabei ohne weitere Funktionen in der Hand hält, kann ohne Geldbuße und Punkt in Flensburg davonkommen. Das ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart (Az.: 4 Ss 212/16), über das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet.
Im geschilderten Fall sollte ein Autofahrer 60 Euro Geldbuße zahlen und einen Punkt in Flensburg bekommen, weil er zwar über die Freisprechanlage telefonierte, aber dabei das Handy in der Hand hielt.
Handy darf nicht genutzt werden
Das hatte vor Gericht keinen Bestand. Wer das Handy lediglich in der Hand halte und keine weiteren Funktionen nutze, verstoße nicht gegen die Straßenverkehrsordnung, wenn er über die Freisprechanlage des Gerätes telefoniere.
Laut Gesetz dürfe man ein Handy nicht nutzen, wenn der Fahrer das Telefon dafür aufnehmen oder halten müsse. Da aber da dieses Halten für das Bluetoothfreisprechen eben gerade nicht erforderlich sei, ging der der Fahrer ohne Strafe aus.
"Kein glückliches Urteil"
In die Hand genommen hatte es der Fahrer nämlich bereits vor der Fahrt, so Rechtsanwalt Frank Häcker vom DAV. "Im Sinne der Verkehrssicherheit ist das sicher kein sehr glückliches Urteil". Aufgrund der großen Gefahren durch die Nutzung des Mobiltelefons am Steuer rät der DAV, während der Fahrt das Handy nicht in die Hand zu nehmen.
Quelle: chip
Handy in der Hand kein Strafbestand
Wer während der Autofahrt über die Freisprechanlage seines Handys telefoniert und es dabei ohne weitere Funktionen in der Hand hält, kann ohne Geldbuße und Punkt in Flensburg davonkommen. Das ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart (Az.: 4 Ss 212/16), über das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet.
Im geschilderten Fall sollte ein Autofahrer 60 Euro Geldbuße zahlen und einen Punkt in Flensburg bekommen, weil er zwar über die Freisprechanlage telefonierte, aber dabei das Handy in der Hand hielt.
Handy darf nicht genutzt werden
Das hatte vor Gericht keinen Bestand. Wer das Handy lediglich in der Hand halte und keine weiteren Funktionen nutze, verstoße nicht gegen die Straßenverkehrsordnung, wenn er über die Freisprechanlage des Gerätes telefoniere.
Laut Gesetz dürfe man ein Handy nicht nutzen, wenn der Fahrer das Telefon dafür aufnehmen oder halten müsse. Da aber da dieses Halten für das Bluetoothfreisprechen eben gerade nicht erforderlich sei, ging der der Fahrer ohne Strafe aus.
"Kein glückliches Urteil"
In die Hand genommen hatte es der Fahrer nämlich bereits vor der Fahrt, so Rechtsanwalt Frank Häcker vom DAV. "Im Sinne der Verkehrssicherheit ist das sicher kein sehr glückliches Urteil". Aufgrund der großen Gefahren durch die Nutzung des Mobiltelefons am Steuer rät der DAV, während der Fahrt das Handy nicht in die Hand zu nehmen.
Quelle: chip