Dreieinhalb Jahre Haft nach Betrug bei Erotikchats
Ein Computer-Experte aus Gera hat über Monate eine Internetplattform für erotische Chats manipuliert und so rund 212.000 Euro ergaunert. Das Landgericht Gera hat den 36 Jahre alten Mann daher am Dienstag zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Strafkammer sah es laut Urteilsbegründung als erwiesen an, dass er von April 2008 bis November 2009 in das Computersystem einer hessischen Firma eingedrungen war. Dort habe er unter anderem dafür gesorgt, dass Geld automatisch auf seine Konten sowie auf die seiner Mutter und von Bekannten floss.
Der Angeklagte selbst, der 2012 erfolglos für das Amt des Oberbürgermeisters kandidiert hatte, bestritt die Vorwürfe bis zuletzt. Bei dem Geld handle es sich um rechtmäßige Chatumsätze, die er zusammen mit Freundinnen gemacht hätte. Dem hielten die Richter entgegen, dass es ein Leichtes gewesen wäre, diese Frauen zu benennen. Namen konnte der Angeklagte jedoch nicht preisgeben.
Die Staatsanwaltschaft sprach in ihrem Plädoyer von einer hohen kriminellen Energie: Für seine Betrügereien habe der Mann unter anderem fremde Chat-Profile benutzt. Die Anklage hatte daher drei Jahre Haft gefordert. Die Verteidigung vermisste nach eigenen Worten jedoch wesentliche Belege für die Schuld des Mannes. So sei nicht nachgewiesen worden, wie der 36-Jährige das nötige Passwort erlangen und in das System des Unternehmens eindringen konnte.
Verurteilt wurde der Geraer auch wegen versuchten Betrugs und Urkundenfälschung. Darüber hinaus hatte er in der Wahlkampfzeit unerlaubt Telefonate von Behördenmitarbeitern mitgeschnitten und veröffentlicht. Das Urteil des Landgerichts Gera ist noch nicht rechtskräftig.
Quelle: mdr
Ein Computer-Experte aus Gera hat über Monate eine Internetplattform für erotische Chats manipuliert und so rund 212.000 Euro ergaunert. Das Landgericht Gera hat den 36 Jahre alten Mann daher am Dienstag zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Strafkammer sah es laut Urteilsbegründung als erwiesen an, dass er von April 2008 bis November 2009 in das Computersystem einer hessischen Firma eingedrungen war. Dort habe er unter anderem dafür gesorgt, dass Geld automatisch auf seine Konten sowie auf die seiner Mutter und von Bekannten floss.
Der Angeklagte selbst, der 2012 erfolglos für das Amt des Oberbürgermeisters kandidiert hatte, bestritt die Vorwürfe bis zuletzt. Bei dem Geld handle es sich um rechtmäßige Chatumsätze, die er zusammen mit Freundinnen gemacht hätte. Dem hielten die Richter entgegen, dass es ein Leichtes gewesen wäre, diese Frauen zu benennen. Namen konnte der Angeklagte jedoch nicht preisgeben.
Die Staatsanwaltschaft sprach in ihrem Plädoyer von einer hohen kriminellen Energie: Für seine Betrügereien habe der Mann unter anderem fremde Chat-Profile benutzt. Die Anklage hatte daher drei Jahre Haft gefordert. Die Verteidigung vermisste nach eigenen Worten jedoch wesentliche Belege für die Schuld des Mannes. So sei nicht nachgewiesen worden, wie der 36-Jährige das nötige Passwort erlangen und in das System des Unternehmens eindringen konnte.
Verurteilt wurde der Geraer auch wegen versuchten Betrugs und Urkundenfälschung. Darüber hinaus hatte er in der Wahlkampfzeit unerlaubt Telefonate von Behördenmitarbeitern mitgeschnitten und veröffentlicht. Das Urteil des Landgerichts Gera ist noch nicht rechtskräftig.
Quelle: mdr