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PC & Internet Hacker aus Gera verurteilt

Dreieinhalb Jahre Haft nach Betrug bei Erotikchats
Ein Computer-Experte aus Gera hat über Monate eine Internetplattform für erotische Chats manipuliert und so rund 212.000 Euro ergaunert. Das Landgericht Gera hat den 36 Jahre alten Mann daher am Dienstag zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Strafkammer sah es laut Urteilsbegründung als erwiesen an, dass er von April 2008 bis November 2009 in das Computersystem einer hessischen Firma eingedrungen war. Dort habe er unter anderem dafür gesorgt, dass Geld automatisch auf seine Konten sowie auf die seiner Mutter und von Bekannten floss.

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Das Urteil des Landgerichts Gera ist noch nicht rechtskräftig.​

Der Angeklagte selbst, der 2012 erfolglos für das Amt des Oberbürgermeisters kandidiert hatte, bestritt die Vorwürfe bis zuletzt. Bei dem Geld handle es sich um rechtmäßige Chatumsätze, die er zusammen mit Freundinnen gemacht hätte. Dem hielten die Richter entgegen, dass es ein Leichtes gewesen wäre, diese Frauen zu benennen. Namen konnte der Angeklagte jedoch nicht preisgeben.

Die Staatsanwaltschaft sprach in ihrem Plädoyer von einer hohen kriminellen Energie: Für seine Betrügereien habe der Mann unter anderem fremde Chat-Profile benutzt. Die Anklage hatte daher drei Jahre Haft gefordert. Die Verteidigung vermisste nach eigenen Worten jedoch wesentliche Belege für die Schuld des Mannes. So sei nicht nachgewiesen worden, wie der 36-Jährige das nötige Passwort erlangen und in das System des Unternehmens eindringen konnte.

Verurteilt wurde der Geraer auch wegen versuchten Betrugs und Urkundenfälschung. Darüber hinaus hatte er in der Wahlkampfzeit unerlaubt Telefonate von Behördenmitarbeitern mitgeschnitten und veröffentlicht. Das Urteil des Landgerichts Gera ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: mdr
 
Erotik-Chats: Hacker zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt

Ein Hacker aus Thüringen manipulierte über Monate hinweg die Daten einer Plattform für Erotik-Chats und erschwindelte sich so gut 212.000 Euro. Wegen Computerbetrugs und anderer Straftaten verurteilte ihn das Landgericht Gera nun zu dreieinhalb Jahren Haft.

Die Strafkammer war überzeugt, dass der Angeklagte von April 2008 bis November 2009 ins Computersystem einer Firma in Hessen eingedrungen sei, sagte der Vorsitzende Richter Berndt Neidhardt in der Urteilsbegründung. Dort habe er unter anderem Daten zugunsten fiktiver Profile geändert, so dass Auszahlungen automatisch auf seine Konten sowie Konten eines Bekannten und seiner Mutter flossen.

Der Angeklagte bestritt diesen Vorwurf bis zuletzt vehement. Bei dem Geld handle es sich um rechtmäßige Chatumsätze, die er mit mehreren Freundinnen erworben habe. Dem hielt Neidhardt entgegen, dass es ein Leichtes gewesen wäre, diese Frauen zu benennen. Das hatte der 36-Jährige jedoch verweigert.

Die Staatsanwaltschaft sprach in ihrem Plädoyer von einer hohen kriminellen Energie. Für seine Betrügereien habe der Mann auch gesperrte Profile entsperrt und andere Chat-Profile genutzt. Ein Zeuge hatte am Dienstag noch einmal geschildert, wie der 36-Jährige die Auszahlungen verschleiert hat, so dass sein Vorgehen lange unbemerkt blieb.

Verteidiger Egbert Gueinzius vermisste dagegen wesentliche Belege für die Schuld seines Mandanten. So habe nicht nachgewiesen werden können, wie er das nötige Passwort ausgespäht und er ins Computersystem des Unternehmens eingedrungen sein soll. Er verlangte einen Freispruch.

Quelle: chip
 
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