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PC & Internet GVU wird ihre operative Tätigkeit wohl demnächst einstellen

Wie wir mehreren seriösen Quellen entnehmen, wird die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) nach 35 Jahren in absehbarer Zeit wohl ihre operative Tätigkeit einstellen. Ans Telefon ging aufgrund der Corona-Pandemie schon letzte Woche niemand mehr. Auch auf unsere E-Mails erhielten wir aus dem Homeoffice keine Antwort. Eine offizielle Bestätigung der Geschäftsleitung steht aber noch aus.

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Demnächst: Goodbye GVU!

Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) ist wohl schon bald Geschichte. Wir haben von mehreren Personen aus dem engeren Umfeld die gleich lautende Bestätigung erhalten, dass die GVU in den kommenden Wochen ihre Arbeit einstellen wird. Im Rahmen unserer Recherchen zum Thema Boerse.bz haben wir uns erkundigt, warum am Spandauer Damm in Berlin Mitte niemand mehr ans Telefon geht. Dabei spielt es keine Rolle zu welcher Tageszeit man anruft. Mehrere seriöse Stellen haben dann unabhängig voneinander bejaht, dass sie auch erfahren hätten, dass die GVU demnächst nicht mehr operativ tätig sein wird.

Übernahme der Geschäftsführung in Krisenzeiten

Die GVU hat man vor etwas über 35 Jahren, am 27. Februar 1985, gegründet. Anfangs ging es um die Piraterie, die mittels von Kopien auf Videokassetten realisiert wurde. Im Laufe der Jahre passte der wirtschaftliche Verein seine Ziele den Gegebenheiten an. Aktuell standen die Hintermänner aus dem Bereich Online-Piraterie im Fokus der Recherchen. Razzien auf Flohmärkten waren früher an der Tagesordnung, derartige Aktionen sind aber im Laufe der Jahre in den Hintergrund gerückt. Bei der GVU handelt es sich trotz der Abkürzung e.V. um keinen Idealverein mit gemeinnützigen Zwecken, so wie man es von einem Sportvereinen gewohnt ist. Dies ist ein Verein, der über all die Jahre rein wirtschaftliche Ziele verfolgt hat.

Die Geschäftsführung übernahm Evelyn Ruttke im April 2018 zu einem Zeitpunkt, als das Projekt schon ein wenig ins Trudeln geraten war. Innerhalb der GVU gab es zudem leitende Kräfte, die nach unseren Informationen verhindern wollten, dass die GVU auch zivilrechtlich tätig werden sollte. Die Gründe dafür sind uns schleierhaft. Somit führte man lediglich die Ermittlungen für strafrechtliche Verfahren durch, um dann Strafanzeige gegen unbekannt zu stellen.

Wie der Fall Share-Online.biz sehr deutlich zeigt, können die Ermittlungen der Staatsanwaltschaften anschließend mehrere Jahre in Anspruch nehmen, bis das entsprechende Portal offline genommen wird. Von der Verurteilung der Verantwortlichen einmal ganz zu schweigen. Das zieht sich natürlich noch länger hin. Gleiches gilt für movie2k. Im November wurden drei Hauptverdächtige des Streaming-Portals in ganz Deutschland festgenommen. Die Entwicklungen nahmen ihren Anfang nicht weniger als acht Jahre zuvor. Nach dem Bust von Kino.to „stieß Movie2k unter Beteiligung einiger Kino.to-Mitbetreiber in diese Lücke und stieg schnell im Ranking – 2013 waren die Besucherzahlen höher als die von Spiegel Online‘‚, berichtete die GVU auf ihrer Webseite.

Zivilrechtliche Mittel stehen der GVU nicht zur Verfügung

Anders als die ACE oder BREIN dürfen die Mitarbeiter der GVU im Auftrag ihrer Mitglieder die Betreiber von Piratenseiten nicht mit Schadenersatzansprüchen konfrontieren. Sie dürfen ihnen auch keine Unterlassungserklärungen zustellen lassen. Das hat die GVU sehr in ihren Möglichkeiten eingeschränkt. Frau Ruttke übernahm das Ruder außerdem von einem anderen Juristen. Von ihm waren vor seiner Pensionierung wohl keine bedeutenden Initiativen mehr ausgegangen. Unter dem vorletzten Geschäftsführer lief alles so weiter, wie zuvor. Das war für so manche Mitglieder, die sich für ihren Mitgliedsbeitrag wohl mehr erfolgreiche Abschaltungen versprochen hatten, einfach zu wenig. Die fehlenden Einkünfte der ausgetretenen Unternehmen aus der Fernseh- und Filmbranche, Spieleindustrie und dem Verlagswesen summieren sich. Die Kosten laufen freilich auch dann weiter, wenn sich die Mitarbeiter im Homeoffice befinden.

Eine offizielle Bestätigung im Rahmen einer Pressemitteilung steht noch aus. Mit Ausnahme der Webseite ist im Bürogebäude des Vereins momentan nach unseren Erfahrungen niemand erreichbar. Welche Auswirkungen eine Auflösung der GVU auf das österreichische Pendant VAP oder die Schweizer Organisation SAFE haben würde, bleibt freilich abzuwarten. Die Organisationen agieren jeweils komplett eigenständig.

P.S.: Wer sich für weitere Details interessiert, sollte sich unbedingt unseren Hintergrundbericht mit Stand Juli 2017 durchlesen.

P.S.S.: Interessant ist darüber hinaus auch das ausführliche Interview bei medienpolitik.net mit der Juristin Ruttke. Darin sagte die CEO kostenlos sei „immer konkurrenzlos“. Die Preispolitik eines aktuellen Kinoblockbusters könne schlichtweg keine Rolle spielen, wenn es das Werk beim Filmstart nicht zu kaufen gebe. Statt den Film später käuflich zu erwerben oder gleich ins Kino zu gehen, greifen viele Surfer alternativ auf illegale Angebote im Netz zu. Leider jubeln einem dabei so manche Serien- oder Kinoportale zeitweise aus reiner Profitgier Spy- oder Schadsoftware als angebliche Player-Updates unter. Darüber mussten wir leider schon häufiger berichten.

Quelle; tarnkappe
 

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GVU hat beim Amtsgericht Charlottenburg Insolvenz beantragt

Die GVU, Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e. V., hat kürzlich das Insolvenzverfahren beim Registergericht AG Charlottenburg eröffnet. Ursächlich für die Insolvenz eines wirtschaftlichen Vereins ist die drohende Zahlungsunfähigkeit oder eine Überschuldung.

Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen ist Geschichte

Der Webseite vom Verbraucherschutzforum Berlin kann man entnehmen, dass die GVU, vertreten durch den Vorstand bestehend aus Ronald Schild (Verlagsbranche), Nikolaus Sieveking (VG Media) und Alexandra Bauermeister (Filmbranche), die Insolvenzeröffnung beantragt hat.

Die GVU hat Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini von der Berliner Kanzlei Leonhardt Rattunde zum Insolvenzverwalter bestellt. Dieser hat die Aufgabe, das Vermögen des Schuldners zu sichern und zu erhalten. Außerdem soll er prüfen, ob das Vermögen des Schuldners die Kosten des Verfahrens decken wird. Laut gültiger Rechtslage darf eine Insolvenz nicht unnötig verzögert werden. Unverzüglich nach Auftreten einer Zahlungsunfähigkeit muss der Vereinsvorstand den Antrag auf Insolvenz stellen. Im Fall einer absichtlichen Insolvenzverschleppung könnte ansonsten der Vorstand als Gesamtschuldner haftbar gemacht werden.

ACE als inoffizieller Nachfolger?

Wir hatten ja schon am 30.3.2020 gemutmaßt, dass die GVU ihre operative Tätigkeit bald einstellen würde. Genau das ist zwischenzeitlich geschehen. Für die Betreiber offensichtlich rechtswidriger Angebote wird sich dadurch wahrscheinlich kaum etwas ändern. An die Stelle der GVU ist längst grenzüberschreitend die Alliance for Creativity and Entertainment (ACE) getreten, die letztes Jahr diverse illegale Portale mit zivilrechtlichen Mitteln abschalten konnte. Darunter befanden sich mit RapidVideo, Openload, Streamcherry, Streamango diverse Share- bzw. Streaming-Hoster, die sich mit ihrem Angebot auch an das deutschsprachige Publikum gewendet haben.

Zahlende Mitglieder wollten Erfolge sehen


Nach unseren Informationen sind einige zahlende Mitglieder der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen ungeduldig geworden. Wieder andere haben bereits gekündigt. Der Ausstieg der MPA zum Jahreswechsel 2018/2019 dürfte in der Branche eine große Signalwirkung entfaltet haben.

Das Problem war in den letzten Jahren schlichtweg die „Erfolgsbilanz“ des Vereins. Wie der Bust von Share-Online.biz sehr deutlich zeigt, benötigen die Staatsanwaltschaften mehrere Jahre, bis ein solches Projekt durchleuchtet wurde, um es hochnehmen zu können. Das gleiche gilt für movie2k. Im November 2019 konnten mehrere Tatverdächtige nach umfangreichen Ermittlungen festgenommen werden. Derartige Vorhaben kann man nicht von heute auf morgen realisieren. Manchen Mitgliedern ging das wohl nicht schnell genug. Um auch zivilrechtlich aktiv zu werden, hätte man die GVU komplett umstrukturieren müssen. Dafür ist es jetzt schlichtweg zu spät.

Wer sich für die Geschichte dieser Organisation interessiert, sollte sich unbedingt in Ruhe unseren Hintergrundbericht über die GVU als Spielball der digitalen Industrie anschauen.

Ehemalige Mitarbeiter wie Christine Ehlers, Matthias Leonardy, Jan Scharringhausen oder Detlef Walser werden ohne Zweifel dauerhaft in unserer Erinnerung bleiben. Sie vertraten die Gegenseite. Doch das alleine war nie ein Hindernis für ein professionelles und sogar entspanntes Miteinander.

Quelle; tarnkappe
 
Urheberrecht: Die GVU ist insolvent

Nach 35 Jahren ist die umstrittene Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen GVU in ernsten finanziellen Schwierigkeiten.

Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) hat wegen drohender Zahlungsunfähigkeit Insolvenzschutz beantragt. Das gab das Amtsgericht Charlottenburg bekannt. Rechtsanwalt Torsten Martini von der Kanzlei Leonhardt Rattunde wurde zum Insolvenzverwalter bestellt.

Der Verein wurde vor über 35 Jahren gegründet und konzentrierte sich auf Ermittlungen gegen gewerbsmäßige Anbieter von Medieninhalten aus illegalen Quellen. In dem Verein waren mehrere ehemalige Polizisten und andere Ermittler beschäftigt, die anonyme Seitenbetreiber identifizierten oder ermittelnde Behörden technisch unterstützten. Zu den Geldgebern gehörten die Film- und Musikindustrie, die Spielebranche, die Verlage oder der Pay-TV-Sender Sky Deutschland. Im Vorstand ist Nikolaus Sieveking, der Vorsitzende der VG Media.

Im Jahr 2017 sagte ein GVU-Sprecher Golem.de: "Grundsätzlich gilt für die Arbeit der GVU, dass sie diese nicht gegen die Endnutzer richtet, gleichwohl deren Verhalten nicht nur moralisch verwerflich, sondern eben auch eine Urheberrechtsverletzung darstellt." Selbst die Nutzung von illegalen Streamingseiten wurde von der GVU als rechtswidrig bezeichnet.

Spektakuläre Fälle waren die Abschaltung von Kino.to im Jahr 2011, die Durchsuchung gegen Kinox und Movie4k im Jahr 2014, 2017 die Abschaltung von Lul.to und 2019 Verhaftungen gegen mutmaßliche Movie2k.to-Betreiber.

Quelle; golem
 
GVU-Insolvenz: Die Piratenjäger sind pleite

Über 35 Jahr jagte die GVU Raubkopierer und Filesharer, sorgte dabei auch selbst für Schlagzeilen. Jetzt ist der Verein insolvent.

Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) hat Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Zum Insolvenzverwalter wurde laut Bekanntmachung des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg der Berliner Rechtsanwalt Torsten Martini bestellt (Az. 36g IN 1933/20). Die GVU kann auf einige Erfolge im Kampf gegen die Verbreitung illegaler Kopien zurückblicken, hat aber auch selbst für Schlagzeilen gesorgt.

35 Jahre auf Piratenjagd

Die GVU war 1985 von Organisationen der Filmbranche gegründet worden, um gegen illegale Kopien von Filmen auf Videokassetten vorzugehen. Ende der 1990er Jahre stieß die Computerspielebranche zum Unterstützerkreis hinzu. Im Jahr 2000 wurde Microsoft Mitglied und das Aufgabengebiet der GVU erweiterte sich auch auf Anwendungssoftware. Mit Aufkommen des Internets ging die GVU gegen alle möglichen Urheberrechtsverletzungen vor. Auch Musik- und Verlagsbranche zählten zu den Unterstützern des Vereins.

Über die weiteren Hintergründe der Insolvenz ist zur Stunde nicht viel mehr bekannt. Offenbar hatten zuletzt Geldgeber ihre Unterstützung entzogen. So hatte das gewöhnlich gut informierte Blog Tarnkappe berichtet, dass der Verband der US-Filmindustrie der GVU seine Unterstützung entzogen und die GVU den Betrieb eingestellt hatte. Zuletzt war es auch stiller geworden um den Verein, der in den vergangenen Jahren häufiger für Schlagzeilen gesorgt hatte.

Erfolge und fragwürdige Methoden

Bei der GVU haben Experten aus verschiedenen Bereichen zusammengearbeitet, um Urheberrechtsverletzungen aufzuspüren, erste Ermittlungen anzustellen und Verstöße dann zur Anzeige zu bringen. Im Laufe der Jahre konnte die GVU mit einigen Erfolgen für Aufsehen sorgen. Ein Höhepunkt war die Razzia gegen die Hintermänner des Filesharing-Portals Kino.to, die in mehrere Verurteilungen zu Haftstrafen mündete. Zuletzt konnte sich die GVU die Stilllegung des Filehosters share-online.biz auf die Fahnen schreiben.

Selbst ins Visier der Behörden geriet die GVU Anfang 2006, nachdem gemeinsame Recherchen von c't und onlinekosten.de fragwürdige Ermittlungsmethoden der Piratenjäger aufgedeckt hatten. Die GVU hatte demnach die Verbreitung von illegalen Kopien auch aktiv unterstützt, um Informationen über die Szene zu sammeln. In einem anderen Verfahren rügten Richter die Rolle der GVU-Ermittler und deren zu große Nähe zu staatsanwaltlichen Ermittlungen. (vbr)

Quelle: heise.de
 
GVU: Hauptinsolvenzverfahren beim Amtsgericht Charlottenburg eröffnet

Wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnete das Registergericht vom AG Charlottenburg am 29.05.2020 das Hauptinsolvenzverfahren der GVU – Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e. V. Man fordert alle Gläubiger dazu auf, nun ihre Insolvenzforderungen schriftlich anzumelden.

Goodbye GVU!

Kurz notiert. Das Insolvenzverfahren der Berliner Antipiracy-Organisation GVU geht seinen Gang. Wie das Newsmagazin Verbraucherschutzforum Berlin berichtet, hat das Amtsgericht Charlottenburg unter anderem Folgendes beschlossen:

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 29.05.2020 um 12.00 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.

Das Amtsgericht bestätigt als Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini. Alle Insolvenzgläubiger werden somit aufgefordert, ihre Forderungen inklusive Begründung und Höhe bis zum 10.07.2020 beim Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Den Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung inklusive dem Prüfungstermin hat man auf den 27.08.2020 angesetzt.

Telefon hebt ab, um aufzulegen, Webseite offline

Nach unseren Informationen haben die Mitarbeiter im Frühjahr, spätestens bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens, ihre Tätigkeit eingestellt. Auch der WordPress-Blog der GVU (siehe Screenshot oben) ist seit Mai 2020 nicht mehr erreichbar. Bei der im Jahre 1985 gegründeten GVU handelte es sich um einen wirtschaftlichen, nicht um einen gemeinnützigen Verein.

Anmerkung: Auch wenn ein populärer Kölner Rechtsanwalt auf seinem Blog bzw. im YouTube-Video das Gegenteil behauptet, die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen benutzte andere Instrumente zur Bekämpfung von Online-Piraterie. Man muss kein Fan dieser Vereinigung sein, doch der Versand von Abmahnungen stand für die GVU nie im Fokus ihrer Tätigkeit.

Wer sich für weitere Details dieser Organisation interessiert, sollte sich unseren Hintergrundbericht aus dem Sommer 2017 durchlesen, der damals in unserem PDF-Magazin erschienen ist.

Quelle; tarnkappe
 
GVU: Insolvenzverwalter gibt fehlende Masse bekannt

Der Insolvenzverwalter der GVU hat gegenüber dem Amtsgericht Charlottenburg kürzlich angezeigt, dass der Verein nicht dazu in der Lage sein wird, die sonstigen Verbindlichkeiten zu begleichen. Einige Insolvenzgläubiger werden folglich unter Umständen völlig leer ausgehen.

Unter dem Aktenzeichen 36g IN 1933/20 gab das Amtsgericht Charlottenburg bekannt, dass die vorhandenen finanziellen Mittel der GVU wohl nicht ausreichen werden, um alle Verbindlichkeiten zu begleichen. Der Insolvenzverwalter zeigte dem Gericht die sogenannte Masseunzulänglichkeit an.

Erklärung: Im Fall einer Masseunzulänglichkeit kann die GVU zwar die Verfahrenskosten begleichen. Nicht aber die sonstigen Masseverbindlichkeiten, die während des Insolvenzverfahrens entstanden sind. Das können z. B. Gehälter, Löhne, Mietkosten oder Zahlungsverpflichtungen aus anderen Verträgen sein, die der Insolvenzverwalter abgeschlossen hat, um den insolventen Verein vorübergehend fortzuführen. Zu den Verfahrenskosten zählen die Gerichtskosten, die Vergütung des Insolvenzverwalters und seine Auslagen.

Verfahren der GVU auf der Zielgeraden?

Hintergrund: Wir berichteten im Dezember 2018, dass damals der ehemals größte Geldgeber, die MPA, als Finanzier ausgestiegen ist. Das brachte die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) mittelfristig in arge Probleme. Die Folge war das am 1. April 2020 eröffnete Insolvenzverfahren. Wir hatten den Gang zum Gericht schon vorher angekündigt.

Die noch verbliebenen Mitarbeiter musste man dem freien Arbeitsmarkt zuführen, wie es so schön heißt. D.h. sie wurden entlassen. Einen direkten Nachfolger der GVU gibt es nicht. Andere Organisationen führen die Tätigkeit weiter. Allerdings haben sie ihr Tätigkeitsfeld um zivilrechtliche Maßnahmen erweitert. So werden die Portalbetreiber illegaler Download- oder Streaming-Angebote regelrecht mit hohen Schadenersatzforderungen erpresst, sollte man ihre Identität herausfinden. Die Aufdeckung der Betreiber gelingt überraschend häufig, weil diese ihre Realdaten beim Webhoster angegeben haben. Wer sich unsere Berichterstattung der letzten Monate in Ruhe anschaut, wird sehr schnell entdecken, wen wir damit meinen.

Wie dem auch sei. Das Insolvenzverfahren der GVU befindet sich jetzt auf der Zielgeraden. Es dürfte schon bald abgeschlossen sein. Die beiden Vorstände Ronald Schild und Nikolaus Sieveking werden sicherlich froh sein, wenn alles vorbei ist.

Quelle; tarnkappe
 
Wie ich das bedauere, nun also doch und keine Nachfolgegesellschaft in Sicht
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