Facebook darf nach einem Gerichtsbeschluss weiterhin keine Daten deutscher Nutzer des Kurzmitteilungsdienstes WhatsApp nutzen. Die Anordnung des Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar, bereits erhobene Daten zu löschen, müsse Facebook allerdings zunächst nicht befolgen, teilte das Verwaltungsgericht Hamburg am Dienstag, den 25. April mit. Diese Forderung sei wegen eines formellen Fehlers nicht sofort vollziehbar.
Caspar hatte Facebook im September mit einem sofort vollziehbaren Bescheid die Pläne zur Nutzung einiger Informationen deutscher WhatsApp-Nutzer untersagt. Der Grund: Das Online-Netzwerk habe dafür keine Einwilligung eingeholt, die deutschen Datenschutzvorschriften entspreche. Facebook kontert, man agiere in Europa nach irischem Datenschutzrecht, weil dort der internationale Sitz der Firma sei.
Das Hamburger Verwaltungsgericht räumte ein, es sei „noch nicht hinreichend geklärt, ob deutsches Datenschutzrecht zur Anwendung komme“ und Caspar gegen Facebook Irland vorgehen könne. Nach deutschen Vorschriften habe es keine Zustimmung gegeben. Und: „Im Rahmen der daher vorzunehmenden Interessenabwägung überwiege das Interesse der deutschen WhatsApp-Nutzer.“
Facebook hatte WhatsApp 2014 für etwa 22 Milliarden Dollar gekauft. Damals war erklärt worden, dass die Daten bis auf Weiteres getrennt bleiben und WhatsApp weiterhin unabhängig agieren solle. Im Spätsommer 2016 kündigte WhatsApp dann an, künftig die Telefonnummer des Nutzers an Facebook weiterzugeben. Außerdem sollen mit der Konzernmutter Informationen darüber geteilt werden, wie häufig der Kurzmitteilungsdienst genutzt werde. Dadurch sollten Werbung und die Freunde-Vorschläge in Facebook-Diensten verbessert werden, hieß es.
Zugleich wurde versichert, dass Facebook keinen Zugang zu Inhalten der Kurznachrichten bekomme - auch weil diese verschlüsselt seien. Nach dem Einschreiten der Datenschützer wurde die Weitergabe und Nutzung der Daten von WhatsApp-Nutzern europaweit ausgesetzt.
Quelle; INFOSAT
Caspar hatte Facebook im September mit einem sofort vollziehbaren Bescheid die Pläne zur Nutzung einiger Informationen deutscher WhatsApp-Nutzer untersagt. Der Grund: Das Online-Netzwerk habe dafür keine Einwilligung eingeholt, die deutschen Datenschutzvorschriften entspreche. Facebook kontert, man agiere in Europa nach irischem Datenschutzrecht, weil dort der internationale Sitz der Firma sei.
Das Hamburger Verwaltungsgericht räumte ein, es sei „noch nicht hinreichend geklärt, ob deutsches Datenschutzrecht zur Anwendung komme“ und Caspar gegen Facebook Irland vorgehen könne. Nach deutschen Vorschriften habe es keine Zustimmung gegeben. Und: „Im Rahmen der daher vorzunehmenden Interessenabwägung überwiege das Interesse der deutschen WhatsApp-Nutzer.“
Facebook hatte WhatsApp 2014 für etwa 22 Milliarden Dollar gekauft. Damals war erklärt worden, dass die Daten bis auf Weiteres getrennt bleiben und WhatsApp weiterhin unabhängig agieren solle. Im Spätsommer 2016 kündigte WhatsApp dann an, künftig die Telefonnummer des Nutzers an Facebook weiterzugeben. Außerdem sollen mit der Konzernmutter Informationen darüber geteilt werden, wie häufig der Kurzmitteilungsdienst genutzt werde. Dadurch sollten Werbung und die Freunde-Vorschläge in Facebook-Diensten verbessert werden, hieß es.
Zugleich wurde versichert, dass Facebook keinen Zugang zu Inhalten der Kurznachrichten bekomme - auch weil diese verschlüsselt seien. Nach dem Einschreiten der Datenschützer wurde die Weitergabe und Nutzung der Daten von WhatsApp-Nutzern europaweit ausgesetzt.
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