Am 15. Mai möchte WhatsApp, ein Facebook-Unternehmen, seine neuen Nutzungsbedingungen durchgedrückt haben. Da gab es viel Hin und Her, über das wir auch berichteten – das ging sogar so weit, dass WhatsApp ankündigte, dass Nutzer, die nicht zustimmen, nur noch mit Umwegen einige der Messenger-Funktionen nutzen können.
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat heute dann eine Anordnung erlassen, die es Facebook verbietet, personenbezogene Daten von WhatsApp zu verarbeiten, soweit dies zu eigenen Zwecken erfolgt. Der sofortige Vollzug wurde angeordnet.
Dies erfolge im Rahmen des Dringlichkeitsverfahrens der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), das den Erlass von Maßnahmen mit einer begrenzten Geltungsdauer im jeweiligen Hoheitsgebiet vorsieht, so die Meldung.
Nach Auswertung des gegenwärtigen Sachstands fehle für eine Verarbeitung durch Facebook zu eigenen Zwecken ungeachtet der von WhatsApp derzeit eingeholten Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen eine ausreichende rechtliche Grundlage, so die Behörde. Die Bestimmungen zur Datenweitergabe finden sich verstreut auf unterschiedlichen Ebenen der Datenschutzerklärung, sie seien unklar und in ihrer europäischen und internationalen Version schwer auseinanderzuhalten.
Johannes Caspar, Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit:
„Die Anordnung soll die Rechte und Freiheiten der vielen Millionen Nutzerinnen und Nutzer sichern, die deutschlandweit ihre Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen geben. Es gilt, Nachteile und Schäden, die mit einem derartigen Black-Box-Verfahren verbunden sind, zu verhindern. Die Datenschutz-Skandale der letzten Jahre von „Cambridge Analytica“ bis hin zu dem kürzlich bekannt geworden Datenleck, von dem mehr als 500 Millionen Facebook-Nutzer betroffen waren, zeigen das Ausmaß und die Gefahren, die von einer massenhaften Profilbildung ausgehen.
Das betrifft nicht allein die Privatsphäre, sondern auch die Möglichkeit, Profile zur Beeinflussung von Wählerentscheidungen einzusetzen, um demokratische Entscheidungen zu manipulieren. Die Gefahr ist angesichts von fast 60 Millionen Nutzerinnen und Nutzern von WhatsApp mit Blick auf die in Deutschland im September 2021 anstehenden Bundestagswahlen umso konkreter, da diese Begehrlichkeiten nach Beeinflussung der Meinungsbildung seitens der Anzeigekunden von Facebook wecken werden. Die nun erlassene Anordnung bezieht sich auf die Weiterverarbeitung von WhatsApp-Nutzerdaten und richtet sich an die Adresse von Facebook. Die weltweite Kritik gegen die neuen Nutzungsbedingungen sollte Anlass geben, den Zustimmungsmechanismus noch einmal grundlegend zu überdenken. Ohne Vertrauen der Nutzerinnen und Nutzer kann auf Dauer kein auf Daten gegründetes Geschäftsmodell erfolgreich sein.“
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit wird nun eine Befassung durch den Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) beantragen, um eine Entscheidung auf europäischer Ebene herbeizuführen, da die Anordnung nur maximal drei Monate gültig ist – Facebook kann aber auch Einspruch einlegen.
Update 12:55 Uhr – wir haben eine Stellungnahme eines WhatsApp-Sprechers bekommen:
„Die Anordnung der Hamburger Datenschutzbehörde gegen Facebook basiert auf einem grundlegenden Missverständnis des Zwecks und der Wirkung des WhatsApp-Updates und hat daher keine legitime Grundlage. Unser jüngstes Update erklärt die Optionen, die Menschen haben, um einem Unternehmen auf WhatsApp eine Nachricht zu senden und bietet weitere Transparenz darüber, wie wir Daten sammeln und verwenden. Da die Behauptungen der Hamburger Datenschutzbehörde falsch sind, wird die Anordnung keinen Einfluss auf die weitere Einführung des Updates haben. Wir setzen uns weiterhin dafür ein, sichere und private Kommunikation für alle zu ermöglichen.“
Quelle; caschy
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat heute dann eine Anordnung erlassen, die es Facebook verbietet, personenbezogene Daten von WhatsApp zu verarbeiten, soweit dies zu eigenen Zwecken erfolgt. Der sofortige Vollzug wurde angeordnet.
Dies erfolge im Rahmen des Dringlichkeitsverfahrens der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), das den Erlass von Maßnahmen mit einer begrenzten Geltungsdauer im jeweiligen Hoheitsgebiet vorsieht, so die Meldung.
Nach Auswertung des gegenwärtigen Sachstands fehle für eine Verarbeitung durch Facebook zu eigenen Zwecken ungeachtet der von WhatsApp derzeit eingeholten Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen eine ausreichende rechtliche Grundlage, so die Behörde. Die Bestimmungen zur Datenweitergabe finden sich verstreut auf unterschiedlichen Ebenen der Datenschutzerklärung, sie seien unklar und in ihrer europäischen und internationalen Version schwer auseinanderzuhalten.
Johannes Caspar, Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit:
„Die Anordnung soll die Rechte und Freiheiten der vielen Millionen Nutzerinnen und Nutzer sichern, die deutschlandweit ihre Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen geben. Es gilt, Nachteile und Schäden, die mit einem derartigen Black-Box-Verfahren verbunden sind, zu verhindern. Die Datenschutz-Skandale der letzten Jahre von „Cambridge Analytica“ bis hin zu dem kürzlich bekannt geworden Datenleck, von dem mehr als 500 Millionen Facebook-Nutzer betroffen waren, zeigen das Ausmaß und die Gefahren, die von einer massenhaften Profilbildung ausgehen.
Das betrifft nicht allein die Privatsphäre, sondern auch die Möglichkeit, Profile zur Beeinflussung von Wählerentscheidungen einzusetzen, um demokratische Entscheidungen zu manipulieren. Die Gefahr ist angesichts von fast 60 Millionen Nutzerinnen und Nutzern von WhatsApp mit Blick auf die in Deutschland im September 2021 anstehenden Bundestagswahlen umso konkreter, da diese Begehrlichkeiten nach Beeinflussung der Meinungsbildung seitens der Anzeigekunden von Facebook wecken werden. Die nun erlassene Anordnung bezieht sich auf die Weiterverarbeitung von WhatsApp-Nutzerdaten und richtet sich an die Adresse von Facebook. Die weltweite Kritik gegen die neuen Nutzungsbedingungen sollte Anlass geben, den Zustimmungsmechanismus noch einmal grundlegend zu überdenken. Ohne Vertrauen der Nutzerinnen und Nutzer kann auf Dauer kein auf Daten gegründetes Geschäftsmodell erfolgreich sein.“
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit wird nun eine Befassung durch den Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) beantragen, um eine Entscheidung auf europäischer Ebene herbeizuführen, da die Anordnung nur maximal drei Monate gültig ist – Facebook kann aber auch Einspruch einlegen.
Update 12:55 Uhr – wir haben eine Stellungnahme eines WhatsApp-Sprechers bekommen:
„Die Anordnung der Hamburger Datenschutzbehörde gegen Facebook basiert auf einem grundlegenden Missverständnis des Zwecks und der Wirkung des WhatsApp-Updates und hat daher keine legitime Grundlage. Unser jüngstes Update erklärt die Optionen, die Menschen haben, um einem Unternehmen auf WhatsApp eine Nachricht zu senden und bietet weitere Transparenz darüber, wie wir Daten sammeln und verwenden. Da die Behauptungen der Hamburger Datenschutzbehörde falsch sind, wird die Anordnung keinen Einfluss auf die weitere Einführung des Updates haben. Wir setzen uns weiterhin dafür ein, sichere und private Kommunikation für alle zu ermöglichen.“
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Quelle; caschy