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PC & Internet Gericht: Vater darf Bilder seiner Tochter nicht bei Facebook posten

Das Amtsgericht Hannover hat einen Vater, der Bilder seiner neunmonatigen Tochter ohne Erlaubnis im Internet veröffentlichte, zu einer Geldstrafe verurteilt.

Weil er ohne Erlaubnis der sorgeberechtigten Großmutter Fotos seiner kleinen Tochter ins Internet gestellt hat, ist ein Vater zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Hannover verurteilte ihn zu einer Strafe von 40 Tagessätzen à 40 Euro, wie ein Sprecher des Gerichts am Montag sagte.

Sorgerberechtigte Großmutter hatte Fotoveröffentlichung auf Faceook verboten

Die Großmutter habe dem 23-Jährigen als Sorgeberechtigte des damals neun Monate alten Mädchen zwar erlaubt, Fotos von sich und dem Kind zu machen.

Die Bilder habe er aber zwischen Januar und April 2019 trotz ihres Verbots bei Facebook veröffentlicht und so seinen sogenannten Facebook-Freunden Einblick in den geschützten Raum in der Wohnung gegeben. Die Großmutter hatte gegen die Veröffentlichung der Bilder in sozialen Medien geklagt. Das Urteil ist rechtskräftig (Az.: 244 Ds 228/19).

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Quelle; onlinekosten
 
Endlich mal ein Urteil... es ist schon lange bekannt das es Illegal ist, aber wenn man darauf hinweist drohen die Leute einen nur…
 
Das Verhältnis von Vater und Großmutter wird wohl nicht das beste sein, wenn sie das Sorgerecht hat.
Ansonsten ist es viel Wirbel um nichts.
Es doch keine Nacktfotos.
Die Oma wollte doch den Vater nur eins reindrehen.
 
Naja, eher ein Fall von "Smartphone an, Hirn aus" (sehr prominent sind da diese Hochkantvideos). Nur weil das Gerät gewisse Funktionen ermöglicht, heißt es noch lange nicht, dass diese auch ohne Weiteres in jeder Situation genutzt werden dürfen.

Übrigens liegt das "Recht am eigenen Bild" bei der Tochter, so könnte sie auch später ihren Vater verklagen (und Recht bekommen), weil er früher Baby-/Kinderbilder von ihr veröffentlicht hat. Gab nämlich auch solche Fälle (allerdings waren das auch zum Teil für die Tochter / den Sohn eher peinliche Momente)...

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Wie kommst Du zu dieser Anmaßung? Der Vater könnte auch alleinerziehend (gewesen) sein und arbeitet dreischichtig (oder auf Montage, d.h. mehrere Tage nicht Zuhause) und deswegen hat er freiwillig die Tochter an die Großmutter "übergeben".
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie kommst Du zu dieser Anmaßung? Der Vater könnte auch alleinerziehend (gewesen) sein und arbeitet dreischichtig (oder auf Montage, d.h. mehrere Tage nicht Zuhause) und deswegen hat er freiwillig die Tochter an die Großmutter "übergeben".
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Nun ja, wenn die Oma den Vater verklagt, geht man mal davon aus das sie sich nicht mögen.
 
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Und irgendwann gibt es die Oma auch nicht mehr, so ist der Lauf des Lebens.
Irgendwie passt der ganze Beitrag nicht. Ohne jegliches Hintergrundwissen Kommentare abzugeben passt überhaupt nicht oder hat die Bilder jemand gesehen.
Traurig genug das das Ganze auf Kosten des Kindes geht und das sich mit so etwas Gerichte beschäftigen müssen.
Zu meiner Zeit hat man das in der Familie geklärt.
 
Ich bin der meinung das Kinderbilder auf Facebook nichts zu suchen haben, und erst recht nicht, wenn man sie wie leider viele es machen, sie Öffentlich Postet... habe ich schon oft erlebt das Freunde von Freunden Bilder von Kindern Posten und das Öffentlich, da sind nicht selten bilder dabei die Peinlich sind. Und es heißst nicht um sonst, "Das Internet vergisst nicht" Wenn man sie so postet das sie nur der Familie (Benutzerdefiniert) sichtbar gemacht werden ist das kein Problem, aber das ist leider zu selten der Fall.
 
Zumal man Facepoop auch die Rechte einräumt, die Bilder anderweitig zu verwerten, Gesichtserkennung ist ja noch das "Harmloseste"...
 
Naja, de Oma könnte ja auf das Kind aufpassen, wenn er 3 oder4 Schichten arbeitet.
Deswegen würde ich zum Beispiel der Oma noch lange nicht das Sorgerecht geben.
Unsere Kinder waren auch viel bei Oma, weil ich 4 Schicht und und Frau 2 Schicht arbeiten.
Aber warum sollten wir dann gleich das Sorgerecht abtreten.
Ist eigentlich auch Wurscht.
 
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