Das Amtsgericht Hannover hat einen Vater, der Bilder seiner neunmonatigen Tochter ohne Erlaubnis im Internet veröffentlichte, zu einer Geldstrafe verurteilt.
Weil er ohne Erlaubnis der sorgeberechtigten Großmutter Fotos seiner kleinen Tochter ins Internet gestellt hat, ist ein Vater zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Hannover verurteilte ihn zu einer Strafe von 40 Tagessätzen à 40 Euro, wie ein Sprecher des Gerichts am Montag sagte.
Sorgerberechtigte Großmutter hatte Fotoveröffentlichung auf Faceook verboten
Die Großmutter habe dem 23-Jährigen als Sorgeberechtigte des damals neun Monate alten Mädchen zwar erlaubt, Fotos von sich und dem Kind zu machen.
Die Bilder habe er aber zwischen Januar und April 2019 trotz ihres Verbots bei Facebook veröffentlicht und so seinen sogenannten Facebook-Freunden Einblick in den geschützten Raum in der Wohnung gegeben. Die Großmutter hatte gegen die Veröffentlichung der Bilder in sozialen Medien geklagt. Das Urteil ist rechtskräftig (Az.: 244 Ds 228/19).
Quelle; onlinekosten
Weil er ohne Erlaubnis der sorgeberechtigten Großmutter Fotos seiner kleinen Tochter ins Internet gestellt hat, ist ein Vater zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Hannover verurteilte ihn zu einer Strafe von 40 Tagessätzen à 40 Euro, wie ein Sprecher des Gerichts am Montag sagte.
Sorgerberechtigte Großmutter hatte Fotoveröffentlichung auf Faceook verboten
Die Großmutter habe dem 23-Jährigen als Sorgeberechtigte des damals neun Monate alten Mädchen zwar erlaubt, Fotos von sich und dem Kind zu machen.
Die Bilder habe er aber zwischen Januar und April 2019 trotz ihres Verbots bei Facebook veröffentlicht und so seinen sogenannten Facebook-Freunden Einblick in den geschützten Raum in der Wohnung gegeben. Die Großmutter hatte gegen die Veröffentlichung der Bilder in sozialen Medien geklagt. Das Urteil ist rechtskräftig (Az.: 244 Ds 228/19).
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