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Handy - Navigation Gericht der Europäischen Union bestätigt Googles Milliardenstrafe

Das Gericht der Europäischen Union hat in einer Mitteilung eine Strafe der EU-Kommission bestätigt, die vor mehreren Jahren gegen Google verhängt worden war. 4,1 Mrd. Euro soll das US-Unternehmen demnach zahlen. Die Vorwürfe drehten sich um das Betriebssystem Android und einen potenziellen Machtmissbrauch Googles.

Die Strafe gegen Google wurde bereits 2018 verhängt, Google ging dann aber rechtlich dagegen vor. Immerhin wurde die Strafe durch das Gericht nun leicht gemindert: von ursprünglich 4,34 auf die erwähnten 4,1 Mrd. Euro. Konkret ging es hier im Übrigen um Googles Praxis, Android-Partner dazu zu bringen, immer komplette Pakete aus elf Google-Apps auf ihre Geräte zu hieven, auch wenn sie vielleicht nur den Play Store einsetzen wollen würden.

Nach den Vorwürfen hatte Google seine Praktiken bereits angepasst und Partnern ebenfalls erlaubt, auch einzelne Apps und Dienste einzubinden. In der Praxis kommt das aber weiterhin eher selten vor. Google selbst hatte die Strafe der EU scharf kritisiert. Man habe nur zum Wohle der Nutzer gehandelt, da die Google-Apps miteinander verknüpft seien und fehlende Dienste die Erfahrung der User beeinträchtigen könnten. Viel Sinn ergibt diese Argumentation mit den Anwendern als vorgeschobenen „Opfern“ freilich nicht, denn es wäre natürlich ein Leichtes, auf die Downloadmöglichkeiten zu verweisen und etwaige Apps nachträglich zu installieren.

Kritisiert wurde im gleichen Atemzug auch Googles „Anti-Fragmentierungs-Vereinbarung“. Die untersagte Android-Partnern, die Geräte mit Google-Diensten angeboten haben, parallel auch Modelle mit abgewandelten Android-Versionen als Alternativen zu verkaufen. Das soll z. B. Amazons FireOS behindert haben. Jenes hätte Amazon wohl allzu gerne an Partner lizenziert, stieß aber auf taube Ohren, weil potenzielle Lizenznehmer dann keine Geräte mehr mit den Google-Diensten hätten anbieten dürfen. Auch diese Vereinbarung hat Google aber mittlerweile eingestellt.

Weitere Vorwürfe bezogen sich auf die Google-Suche: Hier teilte Google Erlöse aus Werbung nur dann mit seinen Partnern, wenn die Hersteller keine anderen Such-Apps vorinstallierten. Auch diese Exklusivvereinbarung ist mittlerweile hinfällig.

Google hat nun die Möglichkeit, beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Einspruch einzulegen. Dann dürfte sich das weitere Verfahren wohl noch mehrere Jahre hinziehen.



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Quelle; Caschys
 
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