Auch künftig müssen Facebook-Nutzer bei der Anmeldung beim sozialen Netzwerk ihren wahren Namen angeben. Das Hamburger Oberverwaltungsgericht wies eine Klage des Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar zurück.
Kleine Niederlage für den Datenschutz: Wer sich bei Facebook anmeldet, muss auch weiterhin seinen Klarnamen verwenden. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar wollte die Facebook Ireland Limited anweisen, auch Pseudonyme zu zulassen, die Klage wurde vom Oberverwaltungsgericht Hamburg am Donnerstag jedoch abgewiesen.
Die irische Tochter des US-Konzerns ist in Europa für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich, laut Gericht ist es jedoch nicht geklärt, ob die EU-Datenschutzrichtlinie erlaubt, dass eine Behörde eines EU-Landes gegen ein Unternehmen in einem anderen Mitgliedsstaat vorgehen kann. Dies müsse zunächst der Europäische Gerichtshof klären.
Die Facebook Germany GmbH, die in Hamburg ansässig ist, könne dagegen nicht angewiesen werden, da diese laut Gericht hauptsächlich im Bereich Werbung tätig sei.
Quelle; Digitalfernsehen
Kleine Niederlage für den Datenschutz: Wer sich bei Facebook anmeldet, muss auch weiterhin seinen Klarnamen verwenden. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar wollte die Facebook Ireland Limited anweisen, auch Pseudonyme zu zulassen, die Klage wurde vom Oberverwaltungsgericht Hamburg am Donnerstag jedoch abgewiesen.
Die irische Tochter des US-Konzerns ist in Europa für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich, laut Gericht ist es jedoch nicht geklärt, ob die EU-Datenschutzrichtlinie erlaubt, dass eine Behörde eines EU-Landes gegen ein Unternehmen in einem anderen Mitgliedsstaat vorgehen kann. Dies müsse zunächst der Europäische Gerichtshof klären.
Die Facebook Germany GmbH, die in Hamburg ansässig ist, könne dagegen nicht angewiesen werden, da diese laut Gericht hauptsächlich im Bereich Werbung tätig sei.
Quelle; Digitalfernsehen