AW: Geohot hackt PS3
Der Begriff
Homebrew (
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für
selbst gebrautes Bier
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) bezeichnet meist unautorisierte, selbst erstellte Programme für
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sowie
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-Systeme.
Unautorisiert bezieht sich hier darauf, dass üblicherweise nur vom Hersteller der Konsolen lizenzierte
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die Erlaubnis haben,
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für dessen Systeme zu erstellen.
Hersteller sind mittlerweile darauf bedacht, ihre Geräte so herzustellen, dass Homebrew-Anwendungen auf diesen nicht ausgeführt werden können; ansonsten wäre es möglich, durch eigene Anwendungen auf den Geräten deren
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zu umgehen.
Konsolen und Handhelds sind üblicherweise geschlossene und auf Profit ausgerichtete Systeme. Einige Hersteller verkaufen ihre
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, weil sie hoffen, dass sie später dieses Geld durch den Verkauf von Softwarelizenzen wieder einnehmen (
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). Andere Hersteller verdienen - wie zum Beispiel
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- mit der in 2008 verkauften Spielekonsole
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bereits durch den reinen Verkauf der Konsolenhardware. Homebrew kann somit potentiell Umsatz und Ertrag mindern, wenn Käufer der Geräte später weniger oder gar keine vom offiziellen Hersteller stammenden Software-Titel kaufen. Auf der anderen Seite kann ein durch Homebrew-Titel vergrößertes Software-Angebot die Attraktivität einer bestimmten Geräte-Plattform steigern.
Es gibt verschiedene Ansichten darüber, ob der Systemlieferant lediglich der Anbieter der Hardware ist, samt der vom Kunden freiwillig bei ihm gekauften Software, oder ob der Hersteller berechtigt ist, die Käufer dieser Hardware für die gesamte künftige Nutzungsdauer ausschließlich auf die von ihm und seinen Lizenzpartnern erstellte Software zu verweisen, die Kunden damit auf den Systemanbieter als Alleinlieferant jeglicher Software festzulegen. Dieses
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könnte einen enteignungsgleichen Eingriff in die Rechte des Endkunden darstellen bzw. den Kunden in seiner Entscheidungsfreiheit unzulässig einschränken. Das Recht des Endkunden auf freie Nutzung (im Rahmen der Gesetze) steht dem Gewinninteresse des Systemanbieters aus dem weitergehenden Verkauf von Software gegenüber.
Die Frage ist, ob es ein erlaubtes Mittel des Herstellers ist, die Benutzung derartig einzuschränken zu versuchen, und den potentiellen Nutzwert des Geräts zu mindern - das ja eigentlich einen vollwertigen
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darstellen würde, wenn nicht eine Vielzahl seiner Nutzungsmöglichkeiten, vor allem die freie Programmierbarkeit, beschränkt worden wären.
Nicht jeder besitzt das notwendige Hintergrundwissen, um unautorisierte Software auf seiner Konsole oder auf seinem Handheld benutzen zu können, dennoch ist dieses Wissen meist schnell erworben. Flash-Karten und Modifikationskits (
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) sind häufig leicht über das
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erwerbbar. Neben dem Aspekt der Gratis-Software spielt auch die
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von Konsolenspielen eine wichtige Rolle. Ist es erst geschafft, seinen eigenen Code zum Laufen zu bringen, ist man technisch nicht mehr weit davon entfernt, illegal kopierte Spiele benutzen zu können.
Homebrew selbst versteht sich als legal und Anti-Piraterie-treu. Die Rechtslage in Deutschland verbietet allerdings die Umgehung technischer Schutzmaßnahmen (
Firmware-Patch) und das Verändern (
patchen) geschützter Software, so dass sich die Homebrew-Szene häufig in einer rechtlichen Grauzone bewegt. Allerdings dürfen Konsolenhersteller laut Gesetz den Kunden nicht vorschreiben, was sie mit den Konsolen oder Handhelds machen. Somit ist das Umgehen von technischen Schutzmaßnahmen und Benutzen von Homebrews, sowie deren Weitergabe, von dieser Seite aus legal. Einzig und allein, was die Weitergabe von Sicherheitskopien der Spiele betrifft, ist man sich in der deutschen Rechtslage einig. Das
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von
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ist somit nur gestattet, wenn die Patchversion von der lizenzierten Firma herausgegeben wurde. Patches sind zum Beispiel auf Webseiten von Software-Unternehmen zu finden.
Im Einzelfall ist zu prüfen, ob die Gesetzeslage mit den grundgesetzlich verbrieften
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und
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der Nutzer vereinbar sind, es käme auch eine Verletzung der Freiheitsrechte von Kunst sowie von Wissenschaft in Betracht. Das Thema ist in Bewegung und nicht abschließend geklärt.
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