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PC & Internet GEMA verlangt erneut Gebühren für CC-Musikstücke und Preisgabe der Identität


Der Verein Musikpiraten steuert offenbar auf eine weitere gerichtliche Auseinandersetzung mit der Verwertungsgesellschaft zu. Erneut werden Lizenzgebühren von der GEMA für einen Sampler des Vereins verlangt. In fünf Fällen sollen laut GEMA-Vermutung Abgaben entrichtet werden, weil Künstler ihren Realnamen nicht preisgeben wollen oder diese mit GEMA-Mitgliedern verwechselt werden.

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GEMA, GEMA und kein Ende. Der Ärger beim Musikpiraten e.V. scheint nicht abzureißen. Jetzt werden Lizenzgebühren für fünf Musiktitel des diesjährigen Free! Music! Contests verlangt. Darunter befindet sich auch texasradiofish, eine Band, deren Mitglieder lieber anonym bleiben wollen. Der neben texasradiofish vermutlich populärste "Problemfall" ist der Berliner Rapper Tapete, der kürzlich in der taz erklärte, warum er kein GEMA-Mitglied ist. Da er für den Sampler sein Lied unter einem Pseudonym statt unter seinem Realnamen veröffentlichte, will die Verwertungsgesellschaft ihren Pauschalbeitrag erheben. Der Rapper gab bekannt, die GEMA müsse seinen bürgerlichen Namen mit Hilfe klassischer Detektivarbeit ausfindig machen. Freiwillig möchte er diesen nicht preisgeben. "Ich bin kein Mitglied und profitiere nicht von den vielfach beschworenen Vorteilen dieses Vereins, und trotzdem soll ich immer wieder meine kostbare Zeit dafür aufwenden, dies zu beweisen?", hinterfragt Tapete. Er findet, es könne nicht sein, dass Veranstalter und Produzenten von Samplern ständig Listen ausfüllen müssen, um keinen "auf den Deckel zu bekommen". Clubbetreibern rät er, ihr Repertoir ausnahmslos auf Musik umzustellen, die Creative Commons Lizenzen nutzen. Wegen der ständigen Werbung der GEMA habe er sich ein Postfach eingerichtet und seinen Künstlernamen im Ausweis eintragen lassen. Er will keiner "Behörde" angehören, die ihn "beaufsichtigt" und seine "Freiheit einschränkt".

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Doch es gab noch weitere Probleme bei der Lizenzierung von Liedern. Markus Koller mit Künstlernamen starfrosch hat einen österreichischen Namensvetter. Jedes Mal müsse der Schweizer CC-Musiker für in Deutschland veröffentlichte Lieder unter Beweis stellen, dass seine Musik nichts mit der seines Namensvetters zu tun hat. Das kommt daher, weil sein Namensvetter aus Österreich beim GEMA-Pendant AKM unterschrieben hat.

Der Vorsitzende der Musikpiraten e.V., Christian Hufgard fordert eine Abschaffung der sogenannten GEMA-Vermutung. "Eine einfache Überprüfungspflicht, ob ein Werktitel bei einer Verwertungsgesellschaft angemeldet wurde, würde der freien Kunstszene massiv helfen. Wir leben ja nicht mehr im letzten Jahrtausend, wo für so eine Überprüfung von Hand hunderte von Ordnern gewälzt werden müssen. Außerdem ist es ja auch heute schon so, dass Urheber kein Geld von der GEMA erhalten, wenn sie einen Titel nicht anmelden. Zahlen muss der Nutzer dann aber trotzdem dafür."

Was ist eigentlich die GEMA-Vermutung? Die C3S wurde noch nicht vom Patentamt zugelassen, von daher nimmt die GEMA derzeit als einzige deutsche Verwertungsgesellschaft (für musikalische Urheberrechte) für seine Mitglieder die Rechte an einem umfassenden In- und Auslandsrepertoire wahr. Wer also Musik in Deutschland nutzt, nutzt automatisch GEMA-pflichtige Musik und muss dafür bezahlen, so lautet die Vermutung. Das bezieht sich nicht nur auf öffentliche Aufführungen, sondern auch auf Filmmusik oder die Verbreitung von Musik auf Tonträgern, wie im Fall der Musikpiraten. Wer die Zahlung umgehen möchte, muss konkret darlegen und gegebenenfalls mit Hilfe der Klarnamen der Künstler beweisen, dass kein GEMA-Material von der Veröffentlichung betroffen ist. Kann oder will der Verein Musikpiraten den Beweis nicht erbringen, dann fällt für jeden betroffenen Musiktitel die Gebühr an.

Jeder Download, jedes verschickte Album kostet extra, die massenhafte Verbreitung des Materials kann die Musikpiraten folglich teuer zu stehen kommen. Dennoch kann man sich den Sampler des diesjährigen Wettbewerbs "Freedom & Free Beer" kostenlos online anhören, herunterladen oder als physikalisches Produkt vorbestellen. Vorerst bleibt abzuwarten, ob die Musikpiraten ein weiteres Verfahren vor Gericht riskieren wollen.

Quelle: Gulli
 
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