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Vor Gericht: Gema-Gebühr für Empfang von DVB-T in Hotels?

Die Gema sieht eine neue Einnahmequelle und zieht derzeit gegen ein Hotel vor Gericht, das seine Gäste via DVB-T mit Fernsehempfang versorgt.

Kniffliger Rechtsstreit um Fernseher in Hotels: Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft, ob für DVB-T-Fernseher auf den Gästezimmern eine Gema-Vergütung fällig ist. Die Verwertungsgesellschaft für musikalische Urheberrechte Gema möchte von einem Berliner Hotel 765 Euro Vergütung. Das Hotel hat in 21 Zimmern Fernsehgeräte mit DVB-T-Zimmerantennen, mit denen die Gäste digitale terrestrische Fernsehprogramme empfangen können. Diese Übertragungsart ist für Hotels eher selten: Die meisten Fernsehprogramme kommen via Kabel oder Satellit ins Zimmer.

Kernfrage im aktuellen Streit ist, ob die Übertragung per DVB-T genauso als öffentliche und damit gebührenpflichtige Wiedergabe zu bewerten ist wie die mit Kabel und Satellit (Az.: I ZR 21/14). Wann genau das Urteil fällt, war zunächst unklar.

Die Gema vertritt Urheberrechte von Komponisten, Songtextern und Musikverlegern. Die Vorinstanzen haben der Verwertungsgesellschaft recht gegeben. Sie sind davon ausgegangen, dass die über die DVB-T-Hotel-Fernseher ausgestrahlte Musik eine öffentliche und vergütungspflichtige Wiedergabe von Rundfunksendungen ist.

Darauf pochte bei der mündlichen BGH-Verhandlung am Donnerstag auch der Gema-Anwalt: "Entscheidend ist die Übertragung und Verbreitung des Fernsehsignals in Gästezimmer." Auf welchem technischen Weg dieses in die Zimmer komme, könne nicht ausschlaggebend sein.

Für den Anwalt des Hotels handelt es sich hingegen nicht um eine öffentliche Wiedergabe. Auch der Vorsitzende BGH-Richter Wolfgang Büscher deutete Zweifel an.

Alle Seiten verwiesen auf den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg. Der hatte zwar bereits vor Jahren eine Vergütungspflicht der Hotels festgestellt - die DVB-T-Übertragung stand da aber nicht zur Debatte.

Ärzte müssen jedenfalls keine Gema-Gebühren zahlen, wenn sie in ihrer Praxis im Hintergrund Radio abspielen. Das sei im allgemeinen nicht öffentlich und damit auch nicht vergütungspflichtig, hatte der selbe BGH-Senat im Juni entschieden (Az.: I ZR 14/14)

Quelle; Digitalfernsehen

 
AW: Vor Gericht: Gema-Gebühr für Empfang von DVB-T in Hotels?

Die Gema ist einfach nur Gelgierig.
Es fließen doch schon genug Tantiemen.........
 
Urteil: Keine Gema für DVB-T-Empfang in Hotels

Die Gema verliert vor Gericht: Hotelbetreiber dürfen ihren Gästen Fernsehgeräte bereitstellen, die die TV-Programme über DVB-T empfangen. Für diesen Empfangsweg besteht keine Gema-Pflicht.

Die Gema verliert ein weiteres Mal vor Gericht: Hotelbetreiber müssen keine Gema-Gebühr für Fernseher bezahlen, die das Programm über DVB-T bereitstellen. So urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe. Die Richter sahen in der Bereitstellung von TV-Geräten mit Zimmerantennen keine Verletzung des Urheberrechtes gegeben. Auch handele es sich dabei nicht um eine öffentliche Wiedergabe.

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (Gema) hatte von einer Hotelbetreiberin 765 Euro gefordert. In den 21 Zimmern des Berliner Hotels standen den Gästen Fernsehgeräte zur Verfügung, mit denen sie über eine Zimmerantenne die bereitgestellten TV-Programme empfangen konnten. Die Gema sah in dieser Bereitstellung eine öffentliche Wiedergabe, für die daher ihrer Meinung nach Gebühren fällig seien. In den Vorinstanzen hatte die Gema noch Recht bekommen, die Richter des BGH konnten dieser Auffassung jedoch nicht folgen.

Sie begründeten ihre Entscheidung damit, dass es sich bei der Ausstattung von Hotelzimmern mit TV-Geräten mit einer Zimmerantenne nicht um eine gebührenpflichtige Wiedergabe, sondern lediglich um eine Bereitstellung handelt, bei der keine Gema-Gebühr zu zahlen sei. Die Forderungen der Gema seien daher in diesem Fall unbegründet.

Auf andere Empfangsarten hat das BGH-Urteil jedoch keine Auswirkungen. Im Gegensatz zu dem aktuellen Urteil stellt die Weiterleitung von Radio- und TV-Signalen, die über Kabel oder Satellit empfangen und an TV-Geräte auf den Gästezimmern über eine Empfangsanlage weitergeleitet werden, eine Wiedergabe dar. Die Übertragung von Fernsehprogrammen via Terrestik ist für Hotels jedoch ziemlich ungewöhnlich, die meisten setzen auf andere Empfangsarten.

Quelle; Digitalfernsehen
 
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