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PC & Internet Geldfälschung und Unterschlagung: Student erhält Bewährungsstrafe

Das Schöffengericht Pforzheim urteilte am 3. März 2020 in einem Fall von Geldfälschung und Unterschlagung. Ein Student muss deswegen jetzt 80 Arbeitsstunden gemeinnützige Arbeit ableisten. Zudem erhielt er zehn Monate auf Bewährung.

Laut dem Newsporal PZ-news.de bestellte sich der 24-jährige Pforzheimer bereits im Jahr 2018 20 gefälschte 50-Euro-Scheine. Er bezahlte die Ware mit Monero (XMR). Dies ist eine Kryptowährung mit Fokus auf die Wahrung der Anonymität aller Teilnehmer des Transfers.

Falschgelderwerb fand unter Pseudonym im Darknet statt


Aufgefallen ist der Betrug im Mai 2018 beim Zählen des Geldes in einer Banknoten-Zählmaschine. Zu diesem Zeitpunkt stand allerdings der Verursacher noch nicht fest. Erst im Rahmen der Festnahme eines österreichischen „Blüten“-Herstellers ließ sich dieser Fall aufgrund verknüpfter Zusammenhänge aufklären. Wie die Polizei ermittelte, verkaufte der Österreicher das Falschgeld unter einem Darknet-Pseudonym. Nur deswegen war eine Zuordnung des vom Studenten erworbenen Falschgeldes möglich.

Für das aus dem Darknet bezogene Falschgeld im Gesamtwert von 1.000 Euro, zahlte der Angeklagte 0,57695 Monero. Dies entsprach zum Tatzeitpunkt etwa dem Wert von 103 Euro. Nach Erhalt der Blüten, brachte der 24-Jährige diese u.a. auch in dem Fitnesstudio in Umlauf, in dem er neben dem Studium arbeitete. Bei seinem Arbeitgeber entschuldigte er sich wegen seines Fehlverhaltens. Deswegen hat ihn der Betreiber vom Fitnesstudio nicht entlassen. Er beschäftigt den Studenten weiterhin. Zudem zahlte der Verurteilte den entstandenen Schaden in Höhe von 250 Euro bereits zurück und er zeigte sich von Beginn an geständig.

Gericht schätzt Fall von Geldfälschung als minderschwer ein

Aus den genannten Gründen plädierte das Gericht auf eine milde Strafe. Unter Zustimmung der Staatsanwältin Friederike Düppers und des Strafverteidigers Bastian Meyer bewertete das Schöffengericht Pforzheim die Tat als minderschweren Fall. Der Vorsitzende Richter Oliver Weik begründet das Urteil:

„Man kann heute davon ausgehen, dass Sie nach vernünftigen Maßstäben nicht mehr straffällig werden“.

Aktuelle polizeiliche Blütenwarnung bezieht sich auf „Movie Money“

Du musst Regestriert sein, um das angehängte Bild zusehen.


Derzeit warnt das Bayrische Landeskriminalamt gemeinsam mit dem Verbraucherschutz vor dem vermehrten Umlauf von sogenanntem „Movie Money“-Falschgeld. Ursprünglich sollten derartige Blüten bei Fernseh- und Filmproduktionen sowie bei Zaubershows eingesetzt werden. Aktuell haben es Kriminelle jedoch vermehrt in den echten Zahlungsverkehr eingebracht.

In den letzten Tagen wurde die Polizei Nordsaarland auf zwei gefälschte 10-Euro-Scheine aufmerksam. Blüten dieser Art sehen dem echten Geld ziemlich ähnlich, sodass sie im täglichen Zahlungsverkehr zumeist nicht auffallen. Bisher sind deutschlandweit schon entsprechende 5-, 10-, 20-, 50- und 100-Euro-Scheine aufgetaucht.

Quelle; tarnkappe
 
Ein wahrhaft abschreckendes Urteil
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. Ich bin noch mit dieser Strafandrohung groß geworden: „Wer Banknoten nachmacht oder verfälscht, oder nachgemachte oder verfälschte sich verschafft und in Verkehr bringt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft“. Zumindest die Bewährung hätte dem entsprechen müssen...
 

Anhänge

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Man kann dies auch als dummer Jungen streich abtun. Es war ja auch nur eine kleine Summe. Wenn die viel höher gewesen wäre dann wäre das Urteil sicher anders ausgefallen.
 
Dummer Jungen Streich bei einem volljährigen Studenten? Wozu dann überhaupt dieses "nicht unter zwei Jahren" seitens des Gesetzgebers, wenn letzlich durch die Rechtssprechung alles wieder nach Gutdünken relativiert wird? Entweder das Mindeststrafmaß liegt fest oder nicht. Gibt ja auch keine "kleinen" Morde...
 
Ob die EZB die "Kohle" ohne Gegenwert in unendlichen Massen druckt und im Umlauf bringt, oder die kleinen Fälscher ein paar Scheine nachbauen, macht den Kohl auch nicht mehr fett: Am Ende ist das dann eh nichts mehr wert.
 
Man kann dies auch als dummer Jungen streich abtun

Ein 24 jähriger "junger Mann" müßte schon wissen, was er da tut und das dies eine Straftat (und kein "Fehlverhalten" mehr ist) . Bei einem Alter von 24 Jahren fällt das ja nicht mal mehr unter das Jugendstrafgesetz!
Mit diesem milden Urteil hat der Student daher wirklich nochmal Glück gehabt :smirk:


Viele Grüße
Lecter
 
Wenn ich mir ein Film illegal im Internet anschaue. Bekommt man ja schon eine höhere Straffe.Er hat das Geld mit Vorsatz in Umlauf gebracht. Um sich zu bereichern. Komisches Urteil
 
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