Seit Mai 2018 sind Unternehmen nach der DSGVO dazu verpflichtet, auf Anfrage Kund:innen darüber zu informieren, welche Daten über die jeweilige Person gespeichert wurden. Der Streaming-Anbieter Dazn kam diesen Auskunftsbegehren zweier Nutzer allerdings lange Zeit nicht nach. Erst nach einem Rechtsstreit mit der Wiener Datenschutzorganisation Noyb kam Dazn seiner Pflicht nach, wie Golem berichtet.
Im Jahr 2019 legte schließlich die Wiener Datenschutzorganisation Noyb Beschwerde beim Streaming-Anbieter ein, bekam allerdings auch hier keine Rückmeldung.
Bei Dazn handelt es sich keinesfalls um einen Einzelfall. Rund 400 Fälle dieser Art, die bereits seit mehr als 2 Jahren anhängig sind, bearbeitet Noyb momentan.
Quelle; onlinehaendler-news
DSGVO gewährt „unverzügliches“ Auskunftsrecht
Artikel 15 der DSGVO regelt, dass jeder Nutzer das Recht darauf hat, Auskunft darüber zu erhalten, welche persönlichen Daten ein Unternehmen gespeichert hat. Dazu gehören auch Informationen über die Dauer und den Zweck der Speicherung und über die Herkunft der Daten. Artikel 12 der DSGVO regelt, dass die Daten unverzüglich, in jedem Fall aber innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags, zur Verfügung gestellt werden müssen. Zwei Nutzer von Dazn machten diesen Anspruch gegenüber dem Unternehmen geltend. Dazn regte sich allerdings nicht.Im Jahr 2019 legte schließlich die Wiener Datenschutzorganisation Noyb Beschwerde beim Streaming-Anbieter ein, bekam allerdings auch hier keine Rückmeldung.
Auch Behörden zeigten keine Regung
Auch die österreichische Datenschutzbehörde (DSB) wurde nicht aktiv, obwohl Noyb Beschwerde einreichte. Letztlich musste das österreichische Bundesverwaltungsgericht (BVwG) eingeschaltet werden, da die Beschwerden nicht bearbeitet wurden. Da waren bereits mehrere Jahre ins Land gestrichen. Während der Verhandlungen hat Dazn dann nach und nach Informationen über die gesammelten Daten preisgegeben. Mitte September, fünf Jahre nach dem Einreichen der Anträge, waren die Informationen über die gesammelten Daten dann vollständig. „Die Fälle verdeutlichen einmal mehr, wie schwierig die Durchsetzung von Datenschutzrechten in der Praxis ist“, so Noyb.Bei Dazn handelt es sich keinesfalls um einen Einzelfall. Rund 400 Fälle dieser Art, die bereits seit mehr als 2 Jahren anhängig sind, bearbeitet Noyb momentan.
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Quelle; onlinehaendler-news