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Fritzbox hinter UM Gerät(Modem,Router in einem)

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Gefährlich sowas zu empfehlen.

Es gibt bisher nur die FB6490, die man offiziell kaufen kann und UM diese auch schaltet.

Das war es auch schon. Es gibt bisher keine Modems zu kaufen.

Die "gebrauchten" dürften allesamt noch UM gehören.

Da muss man aufpassen, dass man nicht wegen Hehlerei noch einen auf den Deckel bekommt.

Freigeschaltet bekommt man solche Modems von UM jedenfalls nicht.
 
Kann ich nur bestätigen .. gebrauchte oder neue Kabel-Modeme schaltet Dir UM nicht frei.

Hast Du mal probiert, ob nur das Netzteil hinüber ist ? Du kannst das Kabel-Modem von Cisco auch mit 12V betreiben .. mache ich auch. ;)
 
Spiel dir ein Boardimage von uns auf die Fritzbox. In unserem wachtdog ist ein eigener dyndndpter drin. Der funktioniert auch wenn die Box als IP-Client eingerichtet ist.

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dazu. benutzerdefinierte Daten können auch eingegeben werden. My Fritz habe ich damit aber noch nicht getestet, da ich das nicht habe
 
Zuletzt bearbeitet:
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Ändert nichts daran, dass solche Boxen zu 99,9% dem Anbieter gehören, der es ursprünglich verliehen hat. Verlassen würde ich mich nicht darauf, dass das klappt.

Es gab ja auch ganz schlaue Kandidaten, die haben bei ihrer geliehenen Fritz Box die Original FW drauf gespielt.

UM hat das gemerkt und die User verwarnt und Box getauscht.

Ich würde daher mich gar nicht auf irgendwelche Spielchen einlassen und nur eine Box kaufen, die von offiziellen Stellen verkauft wird.
 
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Das ist aus mehreren Gründen nicht zwingend:
  • Gibt es Provider, bei denen geht das Gerümpel nach Vertragsende in das Eigentum des Kunden über (Bei NetCologne z.B.)
  • Oft genug ziehen Leute um, müssen dabei den Provider wechseln und finden im Umzugschaos den Kram einfach nicht mehr.
    Die diversen Kabel-Netzbetreiber lassen sich dann für die alte Leihhardware fürstlich entschädigen und wenn der Kunde den KNB in voller Höhe entschädigt hat, dann kann der KNB wohl kaum immer noch Eigentumsansprüche an dem Teil geltend machen.

Da die KNB sich diese Einnahmequelle "Schadensersatz" wirklich nicht entgehen lassen (Geräte zurückzufordern die nicht einmal mehr das Porto wert sind kann eigentlich nur den Grund haben, daß man auf Verlust und damit selbst ausgedachten Schadensersatz aus ist, ähnlich "Kartenpfand") sind diese beiden Optionen ungleich wahrscheinlicher, als daß Du wirklich jemals ein "unterschlagenes" Gerät erwirbst.

Der Hauptgrund dafür, daß sich den Anschluß eines solchen Gerätes noch niemand erklagt hat, dürfte eher darin liegen, daß die Ciscos gleichzeitig auch der Schnittstellenbeschreibung nicht mehr entsprechen (Nur 8 Kanäle, UM will 24) und die Geräte die der Beschreibung entsprächen dieselbe Sch... sind, die man ja loswerden will.


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Wenn es ein Gerät gäbe, das mir eine Verbesserung bräuchte (z.B. 16 oder besser noch 24 Kanäle) und natürlich als reine Bridge läuft, dann wäre es mir den Spaß wert.
AdvoCard und der Anwalt hilft sofort.
Gibt es aber nicht ...


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Das ist ja nun auch etwas völlig anderes: Diese Fritz!Boxen waren ja auch immer noch im Eigentum des KNB.

Wenn ich das Ding aber am Ende des Vertragsverhältnisses nicht wiederfinde und den KNB dafür in voller Höhe entschädigt habe, kann ich mir danach aus dem Ding auch einen Aschenbecher basteln, wenn ich es später wiederfinde.
 
also ich habe mit der Unitymedia Box nicht einen Port öffnen können. Im Menü zwar vorhanden ,aber laut UM nicht freigeschaltet
 
Schimmelreiter, nur weil man Schadensersatz bezahlt, erwirbt man dadurch kein Eigentum an den Leihboxen der Anbieter.

Das ist ein heikles Thema und am besten ist es, wenn man sich einen Router nicht bei Ebay besorgt. Erspart jede Menge Ärger und Frust.
 
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Das würde ich im Zweifelsfall durch einen Anwalt klären lassen.

Es ist recht schwierig, dazu etwas zu googlen, denn die meisten Treffer behandeln Schadensersatz bei Minderleistung oder Wertminderung.

Beispiel:
Ich bestelle etwas und probiere das aus. Mache ich nun von meinem Rückgaberecht Gebrauch und die Sache ist durch das Ausprobieren im Wert gemindert, dann kann der Händler Schadensersatz für diese Wertminderung verlangen, da er die Ware nun nur noch als B-Ware verkaufen kann.
In diesem Fall erwirbt man natürlich kein Eigentum an der Sache, da der Schadensersatz ja nur den Umfang der Wertminderung hat.

Unitymedia zumindest läßt sich aber für nicht zurückgegebene Hardware zu - arg fiktiven - Restwerten vollständig entschädigen.

Man findet ansatzweise was im HGB, was aber aus mehreren Gründen nicht übertragbar ist:
Verliert ein Paketdienst ein Paket, dann müssen sie den Schaden ersetzen.
Taucht das Paket nun unerwartet nach der Entschädigung wieder auf, kann ich darauf bestehen, daß der Paketdienst es aushändigt, dann muß allerdings die Entschädigung zurückerstattet werden.

Das paßt aber erstens aus mehreren Gründen nicht ...
1. Bin ich zumindest als Privatkunde kein Kaufmann.
2. Die Stelle im HGB bezieht sich ausdrücklich auf Frachtgutbeförderung.

... und zweitens ist es unwahrscheinlich:
Unitymedia würde ja Verlust machen, wenn sie auf Herausgabe des Gerätes bestünden, dafür aber dem ursprünglichen Kunden 50 EUR für ein altes Kabel-Modem zurückerstatten müßten, obwohl sie davon bei den installierenden Sub-Unternehmen noch Tausende auf Halde haben ... in Wirklichkeit freuen die sich doch über nicht zurückgegebene Hardware, die erst dadurch überhaupt erst zu klingender Münze statt Elektroschrott wird.

Wie gesagt, mir fehlt die entsprechende Langeweile und es gibt bei eBay keine wirklich besseren Geräte zu schießen, sonst würde ich das durchexerzieren.
Unitymedia hat eigentlich nur die beiden Möglichkeiten, das Gerät nachträglich wiederhaben zu wollen (Dafür aber den Schadensersatz zurückerstatten zu müssen!) oder es freizuschalten.
 
So oder so:
Unitymedia schaltet auf jeden Fall z.B. Cisco EPC3212 und Cisco EPC3208 frei, wenn diese nicht als Leihgeräte schon da liefen (Sondern z.B. bei Kabel Deutschland/Vodafone).
Diese Geräte haben aber eben auch nur 8 Downstream-Kanäle, sind also nur bei Geschwindigkeiten bis 100 ggf. 128 MBit/s sinnvoll zu betreiben.

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Mit 16 oder gar 24 Downstream-Kanälen gibt es derzeit kein reines Modem oder definitiv in den Bridge-Modus schaltbaren Router auf dem Markt, auch nicht gebraucht.

Eine Witz!Box 6490 kann man sich kaufen, das war's dann auch schon mit der tollen neuen Router-Freiheit.

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