Digital Eliteboard - Das Digitale Technik Forum

Registriere dich noch heute kostenloses um Mitglied zu werden! Sobald du angemeldet bist, kannst du auf unserer Seite aktiv teilnehmen, indem du deine eigenen Themen und Beiträge erstellst und dich über deinen eigenen Posteingang mit anderen Mitgliedern unterhalten kannst! Zudem bekommst du Zutritt zu Bereiche, welche für Gäste verwehrt bleiben

FritzBox 6591 Cabel freischaltung und branding entfernung breuchte da echt hilfe

sunshared

Newbie
Registriert
22. November 2020
Beiträge
2
Reaktionspunkte
0
Punkte
1
hi

danke für die begrüzung

vub an verzweifeln seit 4wochen mega schlechter download and uploload besonders bei ftp verbindungen

freischalten meiner fritzbix 6591 cabel hoffe ich damit besserung zu gelangen

lieben gruss
 
1.) für die Freischaltung werden die Zugangsdaten vom Provider benötigt.
2.) Branding entfernen

hast du alle Verlinkungen und Anleitungen durchgelesen und ausprobiert?

Auszug dazu vom PeterPawn. : " .. Zumal es für diese "manch einer" ja auch bereits mind. eine Lösung gibt (eigentlich sind es sogar viele) und die nicht zwingend auf so ein Programm angewiesen sind - wer sich "preiswert" mit einer KD-F!B versorgt hat, der muß dann eben auch damit rechnen, daß der Aufwand für ihn selbst, das in eine Retail-Box zu verwandeln, etwas höher ist .., aber sie auch nicht alle löst. .. "
 
Zuletzt bearbeitet:
1.) Falscher Bereich
2.) Welcher Provider ( KD / KabelBW / Unitymedia ) <- Ja obwohl jetzt VF gibt es da immer noch Unterschiede bei der Freischaltung
3.) An welcher Kopfstation bist denn dran ? ARRIS machen manchmal Probleme wenn noch nicht upgedatet
4.) Wie bist du mit der Freischaltung vorgegangen ? Lesen ist nicht jedermanns Sache und da musst du eine bestimmte Reihenfolge einhalten :D
so hast du gerade eine Notversorgung damit der Anbieter dir die Setupdateien draufspielen kann.
Eine Box eines anderen Kabelanbieters wirst du dort nicht freigeschaltet bekommen ... eben das diese Dinger nicht vom Laster fallen.
Einzig du bekommst durch die Entfernung des Brandings die Updates viel früher ... ( Telefondaten unbedingt auch zustellen lassen)
 
wenns bei einem der vielen Providern die F!B nicht registriert ist, kann diese provisioniert werden.

Du musst dich Anmelden oder Registrieren um den Inhalt der Angebote zu sehen!
bist du dir 100 % sicher?

Du musst dich Anmelden oder Registrieren um den Inhalt der Angebote zu sehen!
Hab selbst Mietnomaden mit Zwangsräumung rausgeschmissen, was die alles hinterlassen...

Manchmal modifiziert man "solche" und "andere" F!B aus Spas am Basteln und weil man einen z.B. IP-Client machen konnte. Damit habe ich mein WLAN um einen leistungsstarken AP erweitert, der nun auch WLAN-Empfang in den Keller gebracht hat.
Eine weitere Möglichkeit : IPTV Server zuhause
Zu dem, wen die Provider seine Mietboxen zurück haben wollte, würde es eine Menge Gerichte diesbezüglich geben. Ich kenne keinen einzigen.
Abschließend rate auch ich basierend auf diesen Erkenntnissen jedem davon ab, so etwas an einer Leih/MietBox zu tun, wenn er nicht ausdrücklich weiß, was er tut!
 
der Seriennummernbereich gibt Aufschluß darüber woher deine Box ist ...

Klar könnten die jede Box freischalten nur machen sie es nicht weil du an Hehler Ware kein Eigentum erwerben kannst.
Eine Providerbox die zur Miete überlassen wird ist am Ende dem Anbieter zurück zu senden...
Aus diesem Grunde unterstützen die so etwas nicht ...
Warum klagen die das nicht ein - k. A. die Box ist ja nach paar Jahren auch abgeschrieben und der Restwert geht eher gegen "0" ...
Besser ist doch dann eine Summe X als Schadensersatz für die defekte Box zu verlangen aber eine defekte Box geht eben auch nie wieder ans Netz :)

Klar als AP geht das immer :)
 
Diese Box bekommt er beim Vodafone sowieso nicht mehr Freigeschaltet.
Die Mac die für die Anmeldung benötigt wird ist nicht änderbar.
Selbst wenn es eine Mietbox ist die gemoddet werden soll, da geht dann die Telefonie nicht mehr.

Also Finger davon lassen. Teurer wird es bei der Rückgabe dann sowieso.
 
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um den Inhalt der Angebote zu sehen!
deine Antwort auf
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um den Inhalt der Angebote zu sehen!
bist du dir 100 % sicher?

Wenn es nicht deine Box ist können die diese erst recht nicht freischalten :D
Wenn du behauptest das es deine ist handelt es sich mit Sicherheit um Hehler Ware da diese Box niemals zum Verkauf stand.

Hier bist du so oder so in der Zwickmühle ...

denn auch wenn du die aus einem Schrott-Container rausgefischt hast handelt es sich um Hehlerware.
Das ist zwar ganz mies weil man funktionstüchtige Boxen entsorgt aber rechtlich gesehen handelt es sich um Diebstahl.
-------------------------------------------------------------------------------


Aber darum geht es ja nicht ...
Der TE soll erst Mal Infos geben ...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@Katze Flohli mach noch größer, dann wirds jedem zugänglich! Hast dich bestimmt auch mit einem Gerichtsvollzieher beschäftigt? Juraberatung³, ich muß nicht jeden Gegenstand auf den zuvor gehenden Eigentümer überprüfen!

Mieter hinterlässt verwertbare Gegenstände

Bei der Räumungsvollstreckung infolge Mietrückständen treffen regelmäßig zwei Vollstreckungsmaßnahmen zusammen: die Vollstreckung wegen Herausgabe von Wohnraum gemäß § 885 ZPO und die Vollstreckung wegen (Geld-)Forderungen. In letzterem Fall pfändet der Gerichtsvollzieher (GV) evtl. vorhandene verwertbare Sachen gemäß § 808 ZPO und verwertet diese (§§ 814 ff., 825 ZPO).
so ist es bei mir abgelaufen..

Die Befriedigung des Vermieters als Pfandgläubiger erfolgt durch Verkauf der Gegenstände, auf die sich das Pfandrecht erstreckt (§§
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
,
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
Abs. 1 BGB). Das bedeutet aber nicht, dass der Pfandgläubiger die Sachen an jeden beliebigen Käufer verkaufen kann. Die gepfändeten Gegenstände werden vielmehr öffentlich versteigert (§
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
Abs. 1 BGB). Die Versteigerung muss dabei durch eine der folgenden Personen erfolgen (§
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
Abs. 3 BGB):
  • für den Versteigerungsort bestellter GV (§ 246 GVGA),
  • befugter anderer Beamter (z.B. Notar, §
    Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
    Abs. 2 BNotO) oder
  • öffentlich angestellter Versteigerer nach §
    Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
    Abs. 5 GewO.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist eigentlich nicht hier das Thema aber auch da besteht die Pflicht den Gegenstand dem rechtmäßigen Eigentümer zurück zu geben ...
Auch der Gerichtsvollzieher darf eine geliehene Sache nicht verwerten sondern muss diese auch zurück geben.

Stell Dir vor der hätte Dich beklaut und dir 10.000 € gestohlen und bei einer Räumungsklage verwertet der Gerichtsvollzieher einfach dein Geld :)
 
dann hör endlich auf mit deinen unbegründeten Behauptungen, gerade aus deinen mangelnden Rechtskenntnissen die Anderen zu verwirren. Was der Gerichtsvollzieher darf / muß, oder nicht, ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben.
 
Den Fall hast du ja hier draus gemacht ...

Ich hatte nur gesagt das eine Mietbox niemals zum Verkauf stand und deshalb nicht weiter verkauft werden darf ...
und warum du eine Box eines anderen Providers nicht freigeschaltet bekommst.

Was deine Mieter machen ist eine ganz andere Sache ... nur der Käufer einer solchen Box wird gewiss nicht froh es sei denn er verwendet sie als AP oder Mediaserver
 
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um den Inhalt der Angebote zu sehen!
hab dir es doch sogar mit der Gesetzgebung belegt #10, das es geht. Was passt dir nicht? Lebenserfahrung ..

Anscheinend bist nicht zur Einsicht zu überzeugen.. Mir gehts um die Tatsachen, wies im Leben funktioniert, eben so habs nach meiner Erfahrung es dir versucht näher zu bringen.

Die Certifikate können geklont werden. Die Mac zu ändern ist locker möglich. Die Telefonie funktionierte sogar schon vor vielen Jahren, wenns richtig angeschlossen wurde. Wer was womit macht, ist eben seine eigene Sache. Du kannst deine Behauptungen nicht begründen und meine nicht widerlegen. Mach doch dein eigenes neues Thema mit deinen Aussagen auf, anstelle die Anderen zu verwirren.
 
Gemietete, geleaste oder sonst in irgendeiner Form geliehene Sachen können nicht gepfändet werden. Der Mieter muss sie nicht nur in seinem Besitz, sondern auch das Eigentumsrecht daran haben. Die zu pfändenden Sachen dürfen nicht dem Pfändungsschutz nach § 811 ZPO unterliegen.
 
Zurück
Oben