AW: Frage zum Auto bei Hartz4
Das muss Dein Vater abwarten, da es sich immer um Einzelfallentscheidungen handelt.
Es kommt z.B. auf die Angaben an, die bei der Antragsstellung für ALG gemacht werden und die jeweilige Antwort darauf.
Wenn das Amt den Verkauf konkret verlangt (was ja eben noch nicht sicher ist), kann Dein Vater diesen Verkauf nur vermeiden, wenn er nachweisen kann, dass er lediglich zu einem Preis weit unter Marktwert zu realisieren ist.
Sollte er das Auto tatsächlich verkaufen müssen, kann er sich allerdings einen anderen PKW bis zu 7.500 Euro anzuschaffen.
Nur der diese 7.500 Euro übersteigende Teil ist dann als Vermögen anrechenbar.
Gruß
Fisher