Seiten wie "The Pirate Bay" funktionieren wie eine Suchmaschine zu einem Peer-to-Peer-Netzwerk, das zu einem großen Teil urheberrechtlich geschütztes Material illegal verbreitet. Doch haftet der Seitenbetreiber auch für die Urheberrechtsverstöße?
Tauschnetzwerke im Internet können aus Sicht eines wichtigen EU-Gutachters haftbar gemacht werden, wenn sie wissentlich urheberrechtlich geschützte Musik oder Filme zugänglich machen. Diese Stellungnahme veröffentlichte Generalanwalt Maciej Szpunar am Dienstag zum Fall der schwedischen Plattform The Pirate Bay (TPB). Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs wird für die nächsten Monate erwartet.
Prozess um The Pirate Bay
Die in den Niederlanden für den Schutz des Urheberrechts zuständige Stiftung Stichting Brein will erreichen, dass zwei Internet-Anbieter ihren Kunden den Zugang zu TPB blockieren, einer der bekanntesten Tauschbörsen für Musik und Filme. Der Fall landete in den Niederlanden vor Gericht, und die dortigen Berufungsrichter baten den EuGH um Auslegung des EU-Rechts.
Kann eine Suchplattform haftbar gemacht werden?
Das Besondere an dem Fall ist aus Sicht des Gutachters die Funktionsweise der Plattform als Suchmaschine zu einem Peer-to-Peer-Netzwerk. Das heißt, die Inhalte sind nicht zentral gespeichert, sondern auf vielen unterschiedlichen Rechnern des Netzwerks. Die niederländischen Richter wollten deshalb wissen, ob TPB verantwortlich für eine urheberrechtlich relevante "öffentliche Wiedergabe" sei.
Der Gutachter sagte: Ja. Plattformen wie TPB seien unerlässlich, damit solche Netzwerke funktionierten, die Nutzer also Zugriff auf die Inhalte bekommen. Entscheidend sei aber, dass die Betreiber von möglichen Urheberrechtsverstößen wüssten und trotzdem nichts unternähmen. Bei TPB enthielten nach Zahlen aus dem Gutachten 90 bis 95 Prozent der getauschten Files Inhalte, die ohne Zustimmung der Urheber verbreitet werden.
In der Vergangenheit gab es immer wieder Versuche, TPB zu blockieren oder vom Netz zu nehmen. Allerdings gelang es den Machern der Site immer wieder, diese Blockaden zu überwinden. Die Gründer von TPB wurden bereits 2009 wegen Beihilfe zu Urheberrechtsverletzungen schuldig gesprochen.
Quelle; teltarif
Tauschnetzwerke im Internet können aus Sicht eines wichtigen EU-Gutachters haftbar gemacht werden, wenn sie wissentlich urheberrechtlich geschützte Musik oder Filme zugänglich machen. Diese Stellungnahme veröffentlichte Generalanwalt Maciej Szpunar am Dienstag zum Fall der schwedischen Plattform The Pirate Bay (TPB). Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs wird für die nächsten Monate erwartet.
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Prozess um The Pirate Bay
Die in den Niederlanden für den Schutz des Urheberrechts zuständige Stiftung Stichting Brein will erreichen, dass zwei Internet-Anbieter ihren Kunden den Zugang zu TPB blockieren, einer der bekanntesten Tauschbörsen für Musik und Filme. Der Fall landete in den Niederlanden vor Gericht, und die dortigen Berufungsrichter baten den EuGH um Auslegung des EU-Rechts.
Kann eine Suchplattform haftbar gemacht werden?
Das Besondere an dem Fall ist aus Sicht des Gutachters die Funktionsweise der Plattform als Suchmaschine zu einem Peer-to-Peer-Netzwerk. Das heißt, die Inhalte sind nicht zentral gespeichert, sondern auf vielen unterschiedlichen Rechnern des Netzwerks. Die niederländischen Richter wollten deshalb wissen, ob TPB verantwortlich für eine urheberrechtlich relevante "öffentliche Wiedergabe" sei.
Der Gutachter sagte: Ja. Plattformen wie TPB seien unerlässlich, damit solche Netzwerke funktionierten, die Nutzer also Zugriff auf die Inhalte bekommen. Entscheidend sei aber, dass die Betreiber von möglichen Urheberrechtsverstößen wüssten und trotzdem nichts unternähmen. Bei TPB enthielten nach Zahlen aus dem Gutachten 90 bis 95 Prozent der getauschten Files Inhalte, die ohne Zustimmung der Urheber verbreitet werden.
In der Vergangenheit gab es immer wieder Versuche, TPB zu blockieren oder vom Netz zu nehmen. Allerdings gelang es den Machern der Site immer wieder, diese Blockaden zu überwinden. Die Gründer von TPB wurden bereits 2009 wegen Beihilfe zu Urheberrechtsverletzungen schuldig gesprochen.
Quelle; teltarif