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PC & Internet Filesharing-Suchmaschine haftet für Verstöße gegen Urheberrecht

Seiten wie "The Pirate Bay" funktionieren wie eine Suchmaschine zu einem Peer-to-Peer-Netzwerk, das zu einem großen Teil urheberrechtlich geschütztes Material illegal verbreitet. Doch haftet der Seitenbetreiber auch für die Urheberrechtsverstöße?

Tauschnetzwerke im Internet können aus Sicht eines wichtigen EU-Gutachters haftbar gemacht werden, wenn sie wissentlich urheberrechtlich geschützte Musik oder Filme zugänglich machen. Diese Stellungnahme veröffentlichte Generalanwalt Maciej Szpunar am Dienstag zum Fall der schwedischen Plattform The Pirate Bay (TPB). Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs wird für die nächsten Monate erwartet.

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Prozess um The Pirate Bay​

Die in den Niederlanden für den Schutz des Urheberrechts zuständige Stiftung Stichting Brein will erreichen, dass zwei Internet-Anbieter ihren Kunden den Zugang zu TPB blockieren, einer der bekanntesten Tauschbörsen für Musik und Filme. Der Fall landete in den Niederlanden vor Gericht, und die dortigen Berufungsrichter baten den EuGH um Auslegung des EU-Rechts.

Kann eine Suchplattform haftbar gemacht werden?
Das Besondere an dem Fall ist aus Sicht des Gutachters die Funktionsweise der Plattform als Suchmaschine zu einem Peer-to-Peer-Netzwerk. Das heißt, die Inhalte sind nicht zentral gespeichert, sondern auf vielen unterschiedlichen Rechnern des Netzwerks. Die niederländischen Richter wollten deshalb wissen, ob TPB verantwortlich für eine urheberrechtlich relevante "öffentliche Wiedergabe" sei.

Der Gutachter sagte: Ja. Plattformen wie TPB seien unerlässlich, damit solche Netzwerke funktionierten, die Nutzer also Zugriff auf die Inhalte bekommen. Entscheidend sei aber, dass die Betreiber von möglichen Urheberrechtsverstößen wüssten und trotzdem nichts unternähmen. Bei TPB enthielten nach Zahlen aus dem Gutachten 90 bis 95 Prozent der getauschten Files Inhalte, die ohne Zustimmung der Urheber verbreitet werden.

In der Vergangenheit gab es immer wieder Versuche, TPB zu blockieren oder vom Netz zu nehmen. Allerdings gelang es den Machern der Site immer wieder, diese Blockaden zu überwinden. Die Gründer von TPB wurden bereits 2009 wegen Beihilfe zu Urheberrechtsverletzungen schuldig gesprochen.

Quelle; teltarif
 
Urteil gesprochen: Anbieter muss Filesharing-Oase blockieren

Ein schwedischer Internetanbieter muss nach einem Gerichtsurteil den Zugriff auf die Tauschbörse The Pirate Bay (TPB) blockieren. Das entschied ein Gericht in Stockholm am Montag in zweiter Instanz und hob damit ein erstes Urteil von 2015 auf.
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The Pirate Bay muss blockiert werden
ine Reihe von Musik- und Filmkonzernen, darunter Universal, Warner, Sony Music, Svensk Filmindustri und Nordisk Film hatten bereits 2014 gefordert, dass der Anbieter Bredbandsbolaget Internetnutzer daran hindern müsse, auf TPB und die Filmtauschbörse Swefilmer zuzugreifen.

Gegen das Urteil, das für drei Jahre Bestand hat, kann keine Berufung eingelegt werden. Sollte der Internetanbieter mit rund einer halben Million Kunden sich nicht daran halten, droht ihm eine Strafe von 500 000 schwedischen Kronen (rund 52 600 Euro). "Ähnliche Verfügungen sind in Großbritannien, Dänemark, Finnland und Frankreich ergangen, aber dieses Urteil ist das erste seiner Art in Schweden", sagte Richterin Christine Lager in einer Mitteilung.


TPB bereits 2009 verurteilt

"TPB war vorher schon die am meisten zensierte Seite der Welt", kommentierte Pirate-Bay-Mitgründer Peter Sunde ironisch das Urteil am Montag auf Twitter. "Aber man ist kein Erfolg, bis man zuhause anerkannt wird. Endlich!" Die Tauschbörse hat rund sieben Millionen registrierte Nutzer. Die Pirate-Bay-Gründer waren bereits 2009 wegen Beihilfe zu Verstößen gegen das Urheberrecht verurteilt worden. Technische Blockaden wurden von den TPB-Machern in der Vergangenheit immer wieder umgangen. In mindestens 15 Ländern der Welt wird die Filesharing-Seite The Pirate Bay bereits geblockt.

Quelle; chip
 
Urteil: Internetprovider soll The Pirate Bay blockieren

Internetnutzer werden künftig durch den Provider Bredbandsbolaget daran gehindert, auf The Pirate Bay und die Filmtauschbörse Swefilmer zuzugreifen. Ein Urteil der ersten Instanz hob ein Gericht in Stockholm auf, berichtete TorrentFreak.
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Einem Gerichtsurteil zufolge muss der Internetanbieter Bredbandsbolaget den Zugriff auf die Tauschbörse The Pirate Bay (TPB) blockieren. Entschieden hatte das ein Gericht in Stockholm am Montag in zweiter Instanz und hob damit ein erstes Urteil des Bezirksgerichtshofs von 2015 auf. Es urteilte zugunsten einer Forderung von Musik- und Filmkonzernen, darunter Universal, Warner, Sony Music, Svensk Filmindustri und Nordisk Film aus dem Jahre 2014, die gemeinsam verhindern wollen, dass Internetnutzer weiterhin Zugang auf TPB und die Filmtauschbörse Swefilmer haben.

Der Gerichtshof stellte fest, dass das schwedische Urheberrechtsgesetz „im Licht des EU-Rechts“ auszulegen sei. Ferner wurde geprüft, ob eine solche Sperrverfügung verhältnismäßig wäre. Insofern stellte das Gericht fest, dass, da der über The Pirate Bay und Swefilmer zur Verfügung gestellte Inhalt in erster Linie urheberrechtlich geschützt und illegal verbreitet wird, dann eine einstweilige Verfügung eine angemessene Antwort wäre.

Das Urteil hat für drei Jahre Bestand und es kann dagegen keine Berufung eingelegt werden. Sollte sich der Internetanbieter, der rund eine halbe Million Kunden in Schweden versorgt, nicht daran halten, droht ihm eine Strafe von 500.000 schwedischen Kronen (rund 52.600 Euro).

Richterin Christine Lager gab zu dem Fall ein Statement ab. Sie meinte: „Ähnliche Verfügungen sind in Großbritannien, Dänemark, Finnland und Frankreich ergangen, aber dieses Urteil ist das erste seiner Art in Schweden“.

The-Pirate-Bay-Mitgründer Peter Sunde kommentierte das Urteil ironisch auf Twitter: „The Pirate Bay war vorher schon die am meisten zensierte Seite der Welt. Aber man ist kein Erfolg, bis man zuhause anerkannt wird. Endlich!“ Weiterhin äußerte sich Peter Sunde gegenüber TorrentFreak: „Während die derzeitige Verfügung nur zwei Standorte umfasst, öffnet das Urteil die Schleusen an Rechteinhaber, die potenziell Hunderte von Websites zu blockieren suchen. Der Kampf geht nicht um TPB – die Benutzer von TPB können diese Blockade einfach umgehen. Es geht um die Beispielwirkung: Das nächste Mal wird es eine andere unbequeme Website sein, vielleicht politisch unangenehm, dann beginnt es, rein ein Geschäftsmodell zu werden. In der heutigen Gesellschaft, mit einem unzurechnungsfähigen Herrscher des weltweit mächtigsten Landes, dessen Land alle unsere Daten und Informationen hat, sollten wir nicht mit der Zentralisierung oder Steuerung des Informationsflusses im Internet beginnen. Es ist für alle klar, aber das schwedische Gericht versteht nicht, was sie getan haben.“

Die Tauschbörse hat rund sieben Millionen registrierte Nutzer. Die Pirate-Bay-Gründer waren bereits 2009 wegen Beihilfe zu Verstößen gegen das Urheberrecht verurteilt worden. Technische Blockaden wurden von den Machern des Dienstes in der Vergangenheit immer wieder umgangen.

Ein ähnlicher Fall wie der jetzt in Schweden abgeschlossene ist derzeit auch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) anhängig. Die in den Niederlanden für den Schutz des Urheberrechts zuständige Stiftung Stichting Brein hat beim niederländischen Bezirksgericht beantragt, den beiden (laut der Stichting Brein wichtigsten) niederländischen Internet-Zugangsprovidern Ziggo und XS4ALL aufzugeben, für ihre Kunden den Zugang zur Website The Pirate Bay zu sperren. Sie begründeten diese Maßnahme damit, dass die Kunden mit Hilfe dieser Website in großem Stil Urheberrechtsverletzungen durch File-Sharing begingen. Das höchste Gericht der Niederlande hat das Verfahren ausgesetzt und dem EuGH zur Klärung vorgelegt.

Ein EU-Gutachter, Generalanwalt Maciej Szpunar, erklärte dazu Anfang Februar in einer Stellungnahme, dass Tauschnetzwerke im Internet aus seiner Sicht haftbar gemacht werden können, wenn sie wissentlich urheberrechtlich geschützte Musik oder Filme zugänglich machen. Das Urteil des EuGH wird in den nächsten Monaten erwartet. Oft folgen die Richter den Argumenten des Generalanwalts.

Quelle: Tarnkappe
 
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