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PC & Internet Filesharing: Rund 220.000 Abmahnungen in 2011

Die Anzahl der Abmahnungen wegen Filesharings hat im Vorjahr zwar abgenommen, für viele Kanzleien ist es aber immer noch ein lukratives Geschäft. Laut einer aktuellen Statistik wird es von fünf Kanzleien dominiert, diese waren 2011 für etwas mehr als die Hälfte aller Abmahnungen verantwortlich.

Ermittelt wurde diese Statistik vom 'Link veralten (gelöscht)' anhand von mehr als 10.000 (anonymisierten) Datensätzen von 53 Abmahnkanzleien. Diese Daten zeigen zwar, dass es 2011 etwa 40 Prozent weniger Abmahnungen gegeben hat, was aber daran liegt, dass die einschlägigen Kanzleien mit einem deutlich erhöhten Klageaufkommen (zum Teil aus Fällen der Vorjahre) beschäftigt waren.

Konkret bedeutet das, dass die Abmahnanwälte vor Gericht mit "Altlasten" zu tun hatten und somit weniger Kapazitäten für neue Abmahnungen frei hatten. Die für 2011 hochgerechnete Statistik sagt, dass es im Vorjahr 218.560 Abmahnungen gegeben hat.

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Den "Abmahn-Kuchen" teilen sich insbesondere einige wenige Kanzleien untereinander auf. "Spitzenreiter" in dieser Statistik ist wie schon in den Jahren zuvor die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer. Diese war 2011 für rund 53.690 Filesharing-Abmahnungen, also rund ein Viertel der Gesamtzahl im Vorjahr, verantwortlich. Die durchschnittliche Höhe einer einzelnen Forderung betrug dabei 956 Euro, die geltend gemachten Forderungen spülten etwa 51,5 Millionen Euro in die Kassen der Kanzlei.

An zweiter Position liegt die Kanzlei Urmann & Collegen aus Regensburg, diese hat 23.490 Abmahnungen verschickt (Höhe im Schnitt: 657 Euro) und auf diese Weise 15,4 Millionen Euro generiert. Der dritte Platz geht nach Hamburg an die Kanzlei Fareds (20.655 Abmahnungen/574 Euro/11,9 Millionen Euro).

Das "gefährlichste" Pflaster ist für Filesharer nach wie vor Musik: 43,1 Prozent aller Abmahnungen 2011 betrafen
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. Dahinter folgen Spielfilme mit 29 Prozent, an dritter Stelle liegen Pornos mit 19,7 Prozent. Spiele (4,3 Prozent) und E-Books (3,7 Prozent) sind dagegen was Abmahnungen betrifft vergleichsweise unbeliebt.
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Quelle: WinFuture
 
Verbraucherschützer fordern neues Abmahn-Recht

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) will Internet-Nutzer vor überhöhten und ungerechtfertigten Abmahnforderungen im Urheberrecht schützen. In einem Gesetz müsse klar geregelt werden, dass eine erste Abmahnung von privaten Verbrauchern maximal 100 Euro kosten dürfe, forderte der Verband am Dienstag.

"Derzeitige Regelung mit Schlupflöchern"
Bislang verlangten Anwälte und Rechteinhaber von Anwendern, die eine Software, ein Video oder ein Musikstück unerlaubt aus dem Netz geladen haben, häufig Abmahnsummen von deutlich über 1.000 Euro. "Die derzeitige Regelung enthält zu viele Schlupflöcher und kann die Abmahnindustrie nicht stoppen", sagte die Leiterin des Fachbereichs Wirtschaft und Internationales beim Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., Cornelia Tausch.
Das derzeit geltende Urheberrechtsgesetz aus dem Jahr 2008 sieht bereits vor, die Kosten für die erste Abmahnung unter bestimmten Voraussetzungen bei 100 Euro zu deckeln. In vielen Fällen würden jedoch private und nicht-kommerzielle Verstöße von Verbrauchern als "gewerblich" gewertet, sagte Tausch der Nachrichtenagentur dpa. Betroffen von Abmahnungen seien auch Menschen, die weder einen
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noch einen
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besitzen oder zum fraglichen Zeitpunkt nachweislich nicht im Netz waren. "Es geht uns nicht darum, Rechtsverstöße zu bagatellisieren. Aber es drängt sich der Eindruck auf, dass Rechteinhaber und Anwälte Abmahnungen als lukratives Geschäftsmodell entdeckt haben."

Verbraucherschützer gegen Warnhinweis-Modell

Die Verbraucherschützer sprachen sich am Dienstag auch gegen das Warnhinweis-Modell aus, das in der aktuellen Debatte um ein neues Urheberrecht von den Rechteinhabern favorisiert wird. Dabei müssten die
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das Nutzerverhalten protokollieren, speichern und bei Urheberrechtsverstößen Warnmeldungen an die Kunden verschicken. "Dienstleister dürfen keine Hilfssheriffs sein, die ihre Kunden ausspähen", kritisierte Tausch. Wenn Rechteinhaber Verbraucher bei einfachen Verstößen warnen wollen, so könnten sie ihnen schon heute per Post einen Brief schicken.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen verwies in seinem Positionspapier auf eine Statistik des Internet-Branchenverbandes Eco, wonach bei deutschen
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massenhaft die Kontaktdaten von Internet-Anwendern ermittelt werden, weil sie online mutmaßlich gegen das Urheberrecht verstoßen haben. Monatlich würden rund 300.000 IP-Adressauskünfte erfragt. Dabei werden die genutzten Netz-Adressen den jeweiligen Anschlussinhabern zugeordnet, um Rechtsverstöße im Netz juristisch verfolgen zu können.
Die Verbraucherschützer verlangen auch, dass sich Rechteinhaber für ihre Klagen künftig nicht mehr die Gerichte aussuchen können, die in der Praxis häufig zu ihren Gunsten entschieden haben. Der "fliegende Gerichtsstand" begünstige die Rechteinhaber und führe zu einer sehr einseitigen Entscheidungspraxis. "Bei Urheberrechtsverletzungen von Verbrauchern muss ausschließlich das Gericht am Wohnsitz des Verbrauchers zuständig sein", so der vzbv.

Quelle: onlinekosten.de
 
Jahresstatistik der deutschen Filesharing-Abmahnungen 2011

Die seit 2007 betriebene Fallstudie geht von 218.560 Abmahnungen aus, die im Jahr 2011 an deutsche Anschlussinhaber verschickt wurden. Die Anzahl der Abmahnungen im P2P-Bereich hat sich somit um fast 40% reduziert. Trotzdem errechnet sich für Rechteinhaber, IP-Ermittler und Abmahnkanzleien ein statistischer Jahresumsatz von über 165 Millionen Euro, sollten alle Abgemahnten bezahlen. Entwarnung?

Es ist mal wieder so weit: Der
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, die Initiative
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und der unabhängige IT- und Tech-Kanal gulli.com veröffentlichen zum dritten Mal in Folge ihre Jahresstatistik. Es geht um Abmahnungen, die innerhalb von Deutschland als Folge von Urheberrechtsverletzungen in Peer-to-Peer-Netzwerken verschickt wurden. Die Nutzung von Tauschbörsen im Internet geschieht offenbar noch immer ungebremst, obwohl seit einigen Jahren hinlänglich bekannt ist, dass es sehr teuer wird, dabei erwischt zu werden. Wegen der einfachen Handhabung der kostenlosen Programme werden darüber noch immer sehr viele

Urheberrechtsverletzungen begangen, die die Abmahnkanzleien, Rechteinhaber, die IP-Ermittlungsdienstleister und ihr Geschäftsmodell auf den Plan rufen. Doch seien wir fair an dieser Stelle: Natürlich profitieren von diesem Dilemma auch die Juristen, die die vielen Abgemahnten vertreten. Deren Anzeigen tauchen im Internet mittlerweile extrem häufig auf, um neuen Klienten ihre Dienste anzubieten.

Kommen wir nun zu den Ergebnissen der Fallstudie. Im Jahr 2009 wurden 453.000 Abmahnungen im errechneten Gesamtwert von über 290 Millionen Euro verschickt. Das waren durchschnittlich zirka 641 Euro pro Abmahnung. In 2010 waren es 575.800 Abmahnungen mit einem Gesamtumsatz von über 412 Millionen Euro. Die Höhe einer Abmahnung stieg im Durchschnitt bereits auf rund 716 Euro an. Obwohl die geschätzte Gesamtzahl im Vorjahr auf 218.560 fiel, stieg der Durchschnittswert pro Schriftstück auf zirka 757 Euro an. Das waren in 2011 18.213 Abmahnungen monatlich, 4.203 pro Woche und aufgerundet 600 Abmahnungen täglich. Die tatsächliche Gesamtmenge aller Abmahnungen im Vorjahr dürfte aber noch weit darüber liegen.

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Welche Dateien wurden 2011 am häufigsten abgemahnt?
Die am häufigsten abgemahnten Werke waren fast unverändert oft MP3s (43,1%), Spielfilme (29%) und Pornos (19,7%). Die Verteilung änderte sich im Vergleich zum Jahr zuvor kaum. Jegliche Software, somit auch Computerspiele, spielten mit 4,3% kaum eine Rolle beim Thema Abmahnungen. Noch weniger relevant waren E-Books, was aber nicht automatisch bedeutet, dass diese nicht über Tauschbörsen verteilt wurden.

Sehr interessant erscheint auch die recht große Rolle der Zusammenstellungen. Gemeint sind die deutschen "Top 100" Singlecharts und andere Sampler. Derartige Abmahnungen vieler Dateien sind schon deshalb spannend, weil der abmahnende Rechtsanwalt nur in den seltensten Fällen über die Rechte aller beim Transfer angebotenen Dateien verfügt. Wer abmahnen will, muss aber das Werk des Archivs zwingend anbieten. Somit hätten sich rein theoretisch alle Rechtsanwaltskanzleien, die größere Zusammenstellungen angeboten haben, strafbar gemacht. Vor Gericht hat diese Tatsache aber bisher keine Rolle gespielt. Stets stand die Urheberrechtsverletzung des Tauschbörsenbenutzers im Vordergrund.

Erfasst wurde bei dieser Fallstudie auch die erste Reaktion des Anschlussinhabers. Nimmt man die Personen mit in die Kalkulation mit hinein, die sich nach einer ersten Anfrage in den untersuchten Foren nicht mehr gemeldet haben, ergibt sich eine Zahlerquote von knapp 40%. Der Rest hat entweder eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben oder aber zunächst überhaupt nicht auf das Schreiben reagiert.

2011 stieg die Anzahl der Verfahren, die schlussendlich mit Hilfe einer Klage durchgefochten wurden. Die Top 5 der Abmahner versendeten wie auch 2010 etwas mehr als die Hälfte aller Abmahnungen. Ganz oben steht (gemessen an der erfassten Anzahl der Abmahnungen) die Kanzlei Waldorf Frommer, gefolgt von Urmann & Collegen, der Farads Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Rasch Rechtsanwälte und last, but not least Kornmeier & Partner. Von einer Entwarnung kann trotz der gesunkenen Werte keine Rede sein. An der vorherrschenden Urheberrechtsproblematik hat sich nichts geändert, der Abmahnwahn geht unvermindert weiter.

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Gesamtentwicklung Abmahnungen 2005 bis heute

Anmerkung: Die Fallstudie wurde erneut von "Pincess15114", einer Unterstützerin der beiden Vereine, durchgeführt . Sie hat in mehreren Foren alle relevanten Daten gesammelt und später ausgewertet. Natürlich ist die Statistik nicht empirisch. Die Macher der Studie erheben aber auch keinerlei Anspruch darauf. Man sollte sie vielmehr als einen Trendmesser ansehen, der die Entwicklung der Abmahnindustrie in Deutschland aufzeigt. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Die Studie kann in Form eines PDF-Dokuments Link veralten (gelöscht)
Die Ergebnisse aus 2010
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Der erste Teil der Studie aus 2009
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, Teil 2 kann
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Quelle: gulli
 
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