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PC & Internet Filesharing: Anschlussinhaber für schuldig befunden

Kanzlei Waldorf Frommer informiert auf ihrer Blogseite erneut über einen aktuellen Fall, in dem der Anschlussinhaber vom Amtsgericht Charlottenburg (Az 206 C 386/17) verurteilt wurde, weil er das illegale Angebot einer P2P-Tauschbörse nutzte, um einen urheberrechtlich geschützten Spielfilm zu laden und gleichzeitig anzubieten. Es wurde dabei die konkrete IP-Adresse des Beschuldigten ermittelt.

Die Klägerin beauftrage zur Wahrung ihrer Rechte eigens die Firma Digital Forensics GmBH mit der Überwachung von Internettauschbörsen zum Zwecke der Ermittlung von Urheberrechtsverletzungen. Währenddessen die Klägerin vom Beschuldigten einen schuld- und tatangemessen Schadensersatz fordert und die Rechtsanwaltskosten nebst Zinsen zu tragen, beantragt der Beklagte, die Klage abzuweisen.

Der Beklagte bestreitet zum Ersten die Aktivlegitimation (streitgegenständliche Rechte) der Klägerin. Ferner gab er an, sich zum Tatzeitpunkt nicht zu Hause, sondern auf einer auswärtigen Geburtstagsfeier befunden zu haben. Zudem habe er einen Fritzbox-Router der Firma AVM benutzt, vor dem das Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik (BSI) drei Monate nach der Rechtsverletzung wegen einer bestehenden Sicherheitslücke gewarnt hätte. Nicht auszuschließen wäre somit, dass sich über diese Sicherheitslücke unbekannte Dritte Zugang auf den Internetzugang verschafft hätten oder auch, dass Dritte die IP-Adresse möglicherweise „verschleiert“ hätten.

Des Weiteren hätten seine Ehefrau, Nachbarn und die zur Tatzeit anwesenden Gäste aus Norwegen auf den Internetanschluss zugreifen können. Konkrete Nachforschungen waren ihm nicht möglich wegen eines Auslandaufenthaltes (Vereinigte Arabische Emirate) zur Zeit der Abmahnung. Auch stellte er in Abrede, den Spielfilm Dritten zum Download zu Verfügung gestellt zu haben. Eine Überwachung des Internets wäre ohnehin illegal.

Daraufhin hat die Klägerin eine Originalvollmacht eingereicht, die sie als rechtsmäßige Inhaberin der Urheberrechte ausweist. Das Gericht ist der Meinung, dass der Beklagte sich hinsichtlich der Rechteinhaberschaft hätte informieren müssen: „Nachdem der Beklagte die Aktivlegitimation zunächst mangels Vortrags der Klägerin zur Rechtekette bestritten hatte, hat er den ergänzenden Vortrag der Klägerin nur zum Anlass genommen, die Rechteinhaberschaft weiterhin einfach zu bestreiten. Dies reicht jedoch nicht aus. Der Beklagte hätte sich mit dem Vortrag auseinandersetzen und vortragen müssen, wer sonst – wenn nicht die Klägerin – Rechteinhaber der deutschen Fassung ist, was sich im Internet ohne Weiteres recherchieren lässt.“

Das Gericht konterte auf die Behauptung des Beschuldigten, Überwachung des Internets sei illegal, dass sie dem Argument nicht folgen könnten. Es sei schon „nicht ersichtlich, unter welchem rechtlichen Gesichtspunkt es illegal sein sollte, in Tauschbörsen Rechtsverletzungen zu ermitteln.“

Im Urteil gelangt das Gericht zu der Auffassung, dass der Beschuldigte vollumfänglich für die Rechtsverletzung als Täter haftet, denn auch das, was der Beklagte im Rahmen seiner sekundäre Darlegungslast vorbrachte, wäre lückenhaft. Ihm sei es nicht gelungen, eine tatsächliche Vermutung seiner Täterschaft zu widerlegen. So habe er nicht ausreichend dargelegt, wer sonst als Täter der Rechtsverletzung noch ernsthaft in Betracht käme.

Im Resultat hat sich der Beklagten lediglich dazu geäußert, die generelle Zugriffsmöglichkeit weiterer Personen zu erwähnen, was das Amtsgericht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes als unzureichend wertet: „Dies geht über die vom BGH nicht als ausreichend erachtete pauschale Behauptung der bloß theoretischen Möglichkeit des Zugriffs von im Haushalt des Anschlussinhabers lebenden Dritten auf seinen Internetanschluss nicht hinaus.

Der Beklagte benennt lediglich eine Vielzahl von Personen, und zwar – mit Ausnahme der Gäste aus Norwegen – noch nicht einmal namentlich. Nicht vorgetragen wird, wer genau sich am 27.12.2013 (dem hier einzige relevanten Zeitpunkt) in seinem Haushalt aufgehalten hat, über welche Geräte diese Personen Zugriff auf das Internet hatten, wie sich ihr Nutzungsverhalten im Einzelnen darstellt usw..“


Des Weiteren sei Behauptung des Beklagten, zur maßgeblichen Zeit nicht zu Hause gewesen zu sein, unrelevant, denn zur Nutzung einer Tauschbörse wäre die ständige Anwesenheit des Users nicht erforderlich. Somit ist auch bei Abwesenheit eine eigene Verantwortung nicht auszuschließen.

Ebenso rettet die angegebene Sicherheitslücke seines Routers den Beschuldigten nicht, vom Verdacht freizukommen, denn das Gericht meint dazu: „Soweit der Beklagte auf eine Sicherheitslücke seines damals verwendeten Routers verweist, ist sein Vortrag nicht plausibel. Unterstellt, er nutzte damals eine Fritzbox mit Fernwartungsmöglichkeit, gibt es dennoch keine Anhaltspunkte dafür, dass sich unbekannte Dritte unberechtigt Zugriff auf den Router verschafft haben.“

Laut Gericht wäre der der Beklagte in der Pflicht gewesen, die Umstände der Rechtsverletzung nachzuforschen. Auch der von ihm angegebene Grund, sich zum Zeitpunkt der Abmahnung im Ausland befunden zu haben, stünde dem nicht entgegen. Entsprechende Nachforschungen wären auch nach seiner Rückkehr noch möglich gewesen: „Auch hätten entsprechende Nachforschungen ohne Weiteres auch noch nach Rückkehr des Beklagten aus den Vereinigten Arabischen Emiraten angestellt werden können. Wen er genau mit welchem Ergebnis zu der Rechtsverletzung befragt hat, bleibt ebenfalls offen. Lediglich in Bezug auf die Familie X hat der Beklagte in der mündlichen Verhandlung – ohne dass dies protokolliert wurde – erklärt, diese hätten die Rechtsverletzung verneint und mitgeteilt, dass sie ferngesehen hätten.“

Eine „Verschleierung“ der IP-Adresse durch einen Dritten schloss das Amtsgericht in dem Fall auch aus: „Ein Verschleiern der IP-Adresse ist zwar in der Tat möglich, jedoch nur für Daten, die von einem Anschluss aus versandt werden. Bei der Ermittlung von Rechtsverletzungen in Tauschbörsen wird jedoch die IP-Adresse ermittelt, an welche die Datenpakete übermittelt wurden; insoweit ist eine Verschleierung nicht möglich. Andernfalls würde die heruntergeladene Datei nicht auf dem PC des Nutzers ankommen.“

Die Höhe der geltend gemachten Forderungen erachtete das Gericht für angemessen. Im Endergebnis der Verhandlung verurteilte das Amtsgericht den Beklagten antragsgemäß zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von EUR 1.000,00, zum Ersatz der außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten sowie zur Übernahme der vollen Kosten des Rechtsstreits.

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Quelle; tarnkappe.
 
Das gesamte geht schon in Richtung abstruse Verschwörungspraxis typ Weimaraner Armleucheterfabrik um es mal auf den Punkt zu bringen. Das Suppenkaaspaarlamentariola springt da ganz schön durch die Zähne... (Freundliche Versprecher genauso gewünscht wie Cothlettgeschnittzählt)

Man kann demnächst sämtliche "Neudeutschen" mal den Klassiker als frage stellen "Bist du ein NAZI ¿?". Da kann man glatt bei den "Besonders Deutsch anscheinend aussehenden Kandidaten" die sich gerne einen von der Palme wedeln mit der Italienischen "500-Lira-Frage" mal den Passenden Satz heiße Öhre Lümmelgöhre-Ruhmpellstühlen.

Erinnert einen schon an ein tobendes Rindthvieh - vor allem diese Namen sind mal wieder besonders aus der Mehrschönwählt gezaubert aus der Sonnenstichlinksfraktion - erinnert einen an "durch den Schweizer Mixer über Katzenklappe als Mettwurst wieder hinten Rein" - aber besonders gut Feinrippschön als Frosch durch den Mixer, so abstrullig ist dieses herumgewiesel von denen allesamisch.

Aber bitte immer den Geschichtsrelevanten Ausdruck in der Tasche dabei haben, wer und was die N'AZIs sind. Naja Schmährothshühner sind nun einmal "Besonders Anscheinend Intelligent" - vor allem bei dem Sprung in der Platte, den die Hispanheulers so haben - da sprechen selbst die Spanischen Mädels nicht gerade in freundlichen Worten über diese Drangetta-Muffeier von der Bauschlampenreiparade.

Deswegen auch die Frage nach dem Urteil - ich brauch mal wieder was zum Lachen... Ist ja sonst alles "so flach auf dem Land bei den Kopfstuhlakrobaten"

Ich sags mal Freundlich: Wer sich da im Glauben wähnt, daß diese Abstruse Unterhaltung nur dazu dienen Könnte, eine Sau durch's Dorf zu jagen, um eine gewisse "Daseinsberechtigung" als eine "Besonders anscheinend Intelligente Sache hin zu biegen", der hat auch bei den Ausreden immer dumme Sprüche wie "Irren ist Menschlich" i.v. mit einem "WIRR sind doch alles nur Menschen" gleich mit dazu im Rasierapparat.

Wenn ich mir die Muppetshow genauer anschaue, wenn die meint mal wieder einen auf Feebles zu machen dann kann man die nur noch mit der Mehrschönwählt schlichtwegs zu Frau Mahlzahn als die Wilde 12 auf Station 13 einlagern, aber dieses mal endgültig - bei dem was die alles auf dem Zählwerk haben ist der Pumuckel im Rückwärtsgang aber noch so richtig Harmlos der da mitsamt dem Federwerk herum hüpft oder wie auch immer der Rotkammvogel aus dem Uhrwerk mit der Chinesischen Betriebesanleitung für "Besonders anscheinend Intelligente" den Rückwärtsgang im Schaukasten bei Punkt Dreizehn eingelegt hat.

Die Idee könnte glatt von mir sein die Über=Setzung so zu machen - schon allein des "A-Ha=Äff=Acts" willen bei den ganzen Joolzgezücht mitsamt der lieben "Goldkinder"

Jaja da kann man so "manch ein Lustiges Handpuppenstück" bei denen Erleben - das geht von Locker-Rüttelplatte über Vogelkrippe und dann mit dem Zauberstab aber dann auch noch von Rumborak höchstpersönlich als Luzzi über die Dächer mit der Reißflutschscheiblette aus dem Toaster bei denen.

...und wenn sie nicht Girlande sind dann kreiselt es bei denen noch heute besonders aufgeräumt herum...

Jaja und das ganze nennt man dann eine "Marquis-Situation" und in, genauer gesagt auf Deutsch dann "Mehrschönkuh" ehm Märchenkuh.

Warum hab ich immer dieses Ding namens Tobrindth im Kopf wenn ich bestimmte Politiker sehe oder King-Kong auf Asphaltplatte von New York... also sachen gibt es...

Naja soll ja auch aufsichtspflichtige Mündel geben, die halten sich für die Junkiebraut von Ohr-Leih-Omm oder schlimmeres wie Geschuß, Rückenlehne von und zugeführt-Stuhlbein oder sonstwas... wohlmöglich noch für Intelligent, wenn die sich dabei auch noch wie aus dem Märchenbuch gezaubert benehmen und dabei wie ein Affe durch die Ämter sich Beamen wie ein Rudel Kätzchen im Pappkarton und immer wieder auftauchen wie die U-Boot-Kriegst-Ehen und nach Wahlen fragen... und das wo man nur einer Partei Bei=Treten kann - und zwar kräftigst, damit es nur nicht so laut stöhnt wenns sich einen was von der Dattelpalme träumt im Drogenrauschebourgeiers.

So ich geh' mal in die Hölle - der Kollege da unten hat bestimmt schon den Witz von der Menschhaidsgeschichte als Froschsuppe gut durchgekocht.

Mahlzeit

P.S.: die Ansage, daß nichts sicher ist sollte dieser "Wahl-beam-tee" durchaus bewusst sein, denn ohne Hintertüren keine Zulassung der Gerätschaften. Da hätte man denen einen Krigel auf den Tisch gezaubert, daß die geglaubt hätten, daß denen der Afrikanische Kontinentalgurilliaz höchstpersönlich was geschissen hätte und die das auch noch schön finden das denen die Lampe aber sowas von am brennen ist mit dem Abgang der Beweisorgie und den Lustigen Abend von "Besonders anscheinend Intüll=lieg=Enten Le'Bray'inks-Foam"... Dazu braucht man nicht einmal eine DIN-A4 Seite um denen das Hirn zu verknoten, damit es nicht nach Part=Eier=Aus=Scheid=Unk Muffelt - die Aussage mit dem Ausland hätte der sich als Lyrisches Konstrukt auch sparen können - scheint da wohl bei der Demagogenparade mit von der Party zu sein *Palim, Palim*
 
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