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PC & Internet Filesharing-Abmahnung mit 320.000 Euro Streitwert für einen Sampler verschickt

Die Kostennoten des Berliner Rechtsanwalts Daniel Sebastian haben es derzeit in sich. Für jedes verbreitetes Musikstück des Samplers "Kontor House of House Vol. 13" setzt er jeweils 10.000 Euro an, bei 32 Tracks errechnet sich ein Streitwert von 320.000 Euro. Die Forderungen übersteigen nicht selten die Summe von über 13.000 Euro. "Kompromissbereit" bietet man die Zahlung von nur 2.800 Euro an.

Wer als Rechtsanwalt abmahnt, besitzt ein berechtigtes Interesse daran, dass der Streitwert so hoch wie möglich angesetzt wird. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Nach der Höhe des Streitwerts der Abmahnung richtet sich auch die Gebühr, die der Jurist pro Schreiben verlangen darf. Die Landgerichte Düsseldorf und Hamburg urteilten, dass schon ein Streitwert von 50.000 Euro für ein Album einen "Ausreißer nach oben" darstelle. Regulär werden pro Sampler rund 25.000 Euro angesetzt.

Der Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian verschickt derzeit im Auftrag der DigiRights Administration GmbH Abmahnungen für Urheberrechtsverletzungen. Wer die Hit-Compilation "Kontor House of House Vol.13" in Tauschbörsen anbot, muss momentan mit Abmahnungen von über 13.000 Euro rechnen. Sebastian kalkuliert schlichtweg 10.000 Euro Streitwert pro illegal verbreiteten Musikstück. Bei einem Musik-Sampler mit drei Audio-CDs kommen so schnell über 300.000 Euro zustande. Zum Vergleich: Bei zuvor veröffentlichten Kontor-Alben werden die einzelnen Musikstücke im Internet jeweils für 99 Cent bis zu 1,79 Euro zum Kauf angeboten.

Interessant ist dann aber, wie Rechteinhaber und Anwalt auf die gegnerische Seite zugehen. Generell freue man sich über das hohe Interesse an der House-Compilation, die Songs von David Guetta und anderen Künstlern bereithält. "Kompromissbereit" bietet die Kanzlei die Zahlung von 2.800 Euro plus die Rücksendung der beigefügten Unterlassungserklärung an. Im Gegenzug will man auf eine Strafanzeige, einstweilige Verfügung oder weitere Ansprüche verzichten. Tobias Kläner von Link ist nicht mehr aktiv. mutmaßt, der Anwalt möchte sein Angebot bei den Abgemahnten fair erscheinen lassen, indem er es so aussehen lässt, als wenn er freiwillig auf einen Großteil seiner Forderung verzichten würde.

Tatsächlich ist es aber mehr als fraglich, ob auch nur ein deutsches Gericht einen derartig hohen Streitwert akzeptieren würde. Die Frage lautet vielmehr, ob man sich als Anwalt bei derart astronomischen Summen nicht in die Gefahr begibt, wegen Rechtsmissbrauchs angezeigt zu werden. Es handelt sich hier noch immer um ein Musikalbum, welches für knapp 18 Euro vertrieben wird. Auch kann man bei der vergleichweise geringen Datenmenge nicht damit argumentieren, der Transfer innerhalb der Tauschbörse habe lange gedauert und dementsprechend hätte man die urheberrechtlich geschützten Werke sehr vielen Personen hochgeladen.

Quelle: gulli
 
AW: Filesharing-Abmahnung mit 320.000 Euro Streitwert für einen Sampler verschickt

Typische Anwaltslogik: Lange Zeit angeboten = oft hochgeladen *kopfschüttel*. Die Abmahner wissen genau, daß die Rechtslage keineswegs so eindeutig ist, wie sie tun. Nicht umsonst "verzichten" sie darauf, die Interessen des Rechteinhabers vor Gericht durchzusetzen.
 
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