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PC & Internet Filesharer muss 229 Euro Schadensersatz leisten


Ein schwedischer Filesharer ist noch einmal mit einem blauen Auge davongekommen. Die International Federation of the Phonographic Industry hatte ihn verklagt, nachdem er 44 Songs via P2P verbreitet hatte. Das Gericht sah die Schuld des Mannes als erwiesen an. Das Urteil: 229 Euro für 44 Tracks.



Die Diskussion, welche Strafe für die illegale Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke angemessen ist, hält schon lange an. In den USA spricht man meist von Millionenbeträgen. In Deutschland sind es oftmals hohe drei- oder vierstellige Beträge. Schweden hat mit der Verurteilung eines Filesharers nun eine Lanze für niedrige Schadensersatzbeträge gebrochen, wie man sie auch anderswo bereits kennt.

Ein 26 Jahre alter Mann aus Schweden wurde von der International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) bei der Verbreitung von 44 urheberrechtlich geschützten Songs ertappt. Hierfür verklagte man ihn, und forderte Schadensersatz. Vergangene Woche wurde sein Fall von einem Gericht in Uppsala verhandelt. Zur Freude der Kläger sah es das Gericht als erwiesen an, dass der Beklagte die Songs verbreitet hatte. Die Begeisterung hielt jedoch sicherlich nicht sehr lange an.

Obwohl einer der Richter ursprünglich 33 Euro Schadensersatz pro Track forderte, entschied man sich schließlich für einen Betrag von rund 5 Euro. Wie Rick Falkvinge, Gründer der Schwedischen Piratenpartei erklärte, stehe das Urteil in starkem Kontrast zur Verurteilung der Macher von The Pirate Bay. Während diese lediglich eine Plattform zur Verfügung gestellt hatten, wurden sie gemeinsam zu einem Schadensersatz in Millionenhöhe sowie Haftstrafen verurteilt.

Ob die IFPI gegen das Urteil vorgehen wird, ist nicht bekannt. Sollte das Urteil Bestand haben, könnte es durchaus bei weiteren Fällen herangezogen werden.


Quelle: Gulli
 
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