Am heutigen 7. Juni 2023 tritt die Neufassung der Verordnung 2021/782 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr in Kraft. Eine wesentliche Änderung betrifft die Entschädigung bei Verspätungen.
Eisenbahnunternehmen müssen demnach künftig nur dann einen Teil des Fahrpreises erstatten, wenn die Verspätung nicht auf „höhere Gewalt“ zurückzuführen ist.
Dies kann dazu führen, dass viele Fahrgäste keine Entschädigung erhalten, wenn der Zug etwa aufgrund eines Sturms, starkem Schneefall oder Überschwemmungen verspätet ist. Zudem entstehen Probleme bei Reisen mit mehreren Bahnen, wenn wegen einer Verspätung ein Anschluss verpasst wird.
Die EU-Novelle sieht zudem nur vier Fahrradstellplätze für jeden neuen oder modernisierten Zug vor, statt der ursprünglich geforderten acht Plätze. In Deutschland müssen die Bahnunternehmen zudem Maßnahmen zur besseren Fahrradmitnahme vorlegen und im Internet veröffentlichen. Der Verkehrsclub VCD will die Umsetzung im Auge behalten.
Auch die Verbesserungen bei der Barrierefreiheit halten sich in Grenzen. An Bahnhöfen soll es eine zentrale Anlaufstelle für mobilitätseingeschränkte Menschen geben, bei der sie Hilfe beim Ein- und Aussteigen anfordern können. Viele Bahnhöfe sind jedoch nach wie vor nicht barrierefrei.
Quelle; mobiflip
Eisenbahnunternehmen müssen demnach künftig nur dann einen Teil des Fahrpreises erstatten, wenn die Verspätung nicht auf „höhere Gewalt“ zurückzuführen ist.
Dies kann dazu führen, dass viele Fahrgäste keine Entschädigung erhalten, wenn der Zug etwa aufgrund eines Sturms, starkem Schneefall oder Überschwemmungen verspätet ist. Zudem entstehen Probleme bei Reisen mit mehreren Bahnen, wenn wegen einer Verspätung ein Anschluss verpasst wird.
Weniger Rechte mit Deutschlandticket
Kunden des Deutschlandtickets können nun auch teilweise von den Bahngastrechten ausgeschlossen werden. Sie dürfen bei Verspätungen nicht kostenfrei auf höherwertige Züge ausweichen, wie es bei anderen Monats- und Jahreskarten üblich ist.Die EU-Novelle sieht zudem nur vier Fahrradstellplätze für jeden neuen oder modernisierten Zug vor, statt der ursprünglich geforderten acht Plätze. In Deutschland müssen die Bahnunternehmen zudem Maßnahmen zur besseren Fahrradmitnahme vorlegen und im Internet veröffentlichen. Der Verkehrsclub VCD will die Umsetzung im Auge behalten.
Auch die Verbesserungen bei der Barrierefreiheit halten sich in Grenzen. An Bahnhöfen soll es eine zentrale Anlaufstelle für mobilitätseingeschränkte Menschen geben, bei der sie Hilfe beim Ein- und Aussteigen anfordern können. Viele Bahnhöfe sind jedoch nach wie vor nicht barrierefrei.
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Quelle; mobiflip