Um der Vielzahl von Profilen unter falschem Namen zu begegnen, geht Facebook derzeit intensiv gegen Identitätsdiebstahl vor. Die Nutzer werden aufgefordert, eine Kopie ihres Ausweises hochzuladen. Allerdings ist die Anfertigung einer Kopie des Lichtbildausweises verboten. Auch die Polizeigewerkschaft möchte zur Vermeidung von Facebook-Partys die anonyme Nutzung von Online-Diensten verboten sehen.
Kürzlich wurde bekannt, etwa 83 der beinahe 900 Millionen Facebook-Accounts beinhalten falsche Angaben der Nutzer oder täuschen eine falsche Identität vor. Der Anbieter geht momentan offenbar vermehrt gegen Fake-Accounts vor und sperrt diese im Verdachtsfall. Eine Freischaltung wird davon abhängig gemacht, ob dem Betreiber die Kopie eines aussagekräftigen Dokuments oder des eigenen Ausweises vorgelegt wird. Laut Personalausweisgesetz ist das Scannen des Lichtbildausweises aber in Deutschland verboten. Der Gesetzgeber möchte damit vermeiden, dass die auf dem Ausweis vermerkte Berechtigungs-Nummer in Umlauf gerät. Neben der Ausweisfunktion dienen die neueren Papiere auch der Signatur und zur Authentisierung.
Zum Schutz dieser Funktion soll weder die Berechtigungs-Nummer noch eine Kopie des Dokuments aus der Hand gegeben werden. Facebook begnügt sich zwar auch mit dem Scan eines Führerscheins, Studenten- oder Büchereiausweises oder mit Kopien von Rechnungen. Allerdings warnt der Strafrechtler Udo Vetter davor, sich selbst Dokumente zu konstruieren, um so den Fake-Account zu erhalten. Sollte man den Fälscher identifizieren können, würde das zuständige Gericht diesen Vorgang wahrscheinlich als Urkundenfälschung werten. Dafür müsste das nachgemachte Dokument aber erstmal auffallen. Für eine Verfolgung des Delikts müsste der Staatsanwaltschaft zudem eine Anzeige vorliegen.
Eine Gruppierung innerhalb der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) Link ist nicht mehr aktiv. derzeit eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Nach ihren Vorstellungen soll das Recht zur anonymen Nutzung von Online-Diensten grundsätzlich abgeschafft werden. Der Jungen Polizei geht es darum, Veranstalter von Facebook-Partys ausfindig zu machen, damit diese für die Kosten der Räumung und weitere Schäden durch die Partygäste aufkommen müssen. Die Polizisten begrüßen zudem die neue "Petz-Funktion", bei der Facebook-User dazu aufgefordert werden, dem Betreiber falsche Accounts zu melden und die Richtigkeit der Angaben Dritter zu überprüfen und zu bestätigen.
Ohne es direkt auszuführen, verlangt die Polizeigewerkschaft damit die Durchführung einer illegalen Handlung, nämlich die Übermittlung der eigenen Ausweiskopie. Warum man dem US-amerikanischen Unternehmen aber so viele Daten preisgeben soll, wird nicht ausgeführt. Datenschützer stellen zudem in Frage, ob man mit den geplanten Maßnahmen dem Jugendschutz dienen könne. Erotik-Anbieter mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland unterliegen derartigen Pflichten zur Prüfung des Alters ihrer Nutzer nicht.
Doch schaut man sich ein wenig bei der DPolG um, so liegt der wahre Grund für die erzwungene Identifikation auf der Hand: Derzeit setzt man sich tatkräftig dafür ein, Facebook künftig intensiv auf Bundesebene als Link ist nicht mehr aktiv.. Die Online-Fahndung auf Foren, Microblogging-Anbietern oder sozialen Netzwerken kann aber nur gelingen, sofern alle Nutzer mit ihrem echten Namen angemeldet sind.
Quelle: gulli
Kürzlich wurde bekannt, etwa 83 der beinahe 900 Millionen Facebook-Accounts beinhalten falsche Angaben der Nutzer oder täuschen eine falsche Identität vor. Der Anbieter geht momentan offenbar vermehrt gegen Fake-Accounts vor und sperrt diese im Verdachtsfall. Eine Freischaltung wird davon abhängig gemacht, ob dem Betreiber die Kopie eines aussagekräftigen Dokuments oder des eigenen Ausweises vorgelegt wird. Laut Personalausweisgesetz ist das Scannen des Lichtbildausweises aber in Deutschland verboten. Der Gesetzgeber möchte damit vermeiden, dass die auf dem Ausweis vermerkte Berechtigungs-Nummer in Umlauf gerät. Neben der Ausweisfunktion dienen die neueren Papiere auch der Signatur und zur Authentisierung.
Zum Schutz dieser Funktion soll weder die Berechtigungs-Nummer noch eine Kopie des Dokuments aus der Hand gegeben werden. Facebook begnügt sich zwar auch mit dem Scan eines Führerscheins, Studenten- oder Büchereiausweises oder mit Kopien von Rechnungen. Allerdings warnt der Strafrechtler Udo Vetter davor, sich selbst Dokumente zu konstruieren, um so den Fake-Account zu erhalten. Sollte man den Fälscher identifizieren können, würde das zuständige Gericht diesen Vorgang wahrscheinlich als Urkundenfälschung werten. Dafür müsste das nachgemachte Dokument aber erstmal auffallen. Für eine Verfolgung des Delikts müsste der Staatsanwaltschaft zudem eine Anzeige vorliegen.
Eine Gruppierung innerhalb der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) Link ist nicht mehr aktiv. derzeit eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Nach ihren Vorstellungen soll das Recht zur anonymen Nutzung von Online-Diensten grundsätzlich abgeschafft werden. Der Jungen Polizei geht es darum, Veranstalter von Facebook-Partys ausfindig zu machen, damit diese für die Kosten der Räumung und weitere Schäden durch die Partygäste aufkommen müssen. Die Polizisten begrüßen zudem die neue "Petz-Funktion", bei der Facebook-User dazu aufgefordert werden, dem Betreiber falsche Accounts zu melden und die Richtigkeit der Angaben Dritter zu überprüfen und zu bestätigen.
Ohne es direkt auszuführen, verlangt die Polizeigewerkschaft damit die Durchführung einer illegalen Handlung, nämlich die Übermittlung der eigenen Ausweiskopie. Warum man dem US-amerikanischen Unternehmen aber so viele Daten preisgeben soll, wird nicht ausgeführt. Datenschützer stellen zudem in Frage, ob man mit den geplanten Maßnahmen dem Jugendschutz dienen könne. Erotik-Anbieter mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland unterliegen derartigen Pflichten zur Prüfung des Alters ihrer Nutzer nicht.
Doch schaut man sich ein wenig bei der DPolG um, so liegt der wahre Grund für die erzwungene Identifikation auf der Hand: Derzeit setzt man sich tatkräftig dafür ein, Facebook künftig intensiv auf Bundesebene als Link ist nicht mehr aktiv.. Die Online-Fahndung auf Foren, Microblogging-Anbietern oder sozialen Netzwerken kann aber nur gelingen, sofern alle Nutzer mit ihrem echten Namen angemeldet sind.
Quelle: gulli