Vermutlich wird die Internetverbindung so eingeschränkt, dass man gerade noch die Anmeldeseite aufrufen kann, aber darüber hinaus nichts mehr funktioniert. Einfaches „Mitnutzen“ wird daher wahrscheinlich nicht möglich sein – auch wenn es, wie so oft, Ausnahmen geben kann.
In der heutigen Zeit würde sich weder ein Unternehmen noch ein kluger Selbstständiger so etwas erlauben. Dennoch gibt es immer wieder Personen, die Dinge verkaufen, obwohl sie rechtlich gar nicht mehr über sie verfügen dürfen. Einige veräußern Gegenstände, obwohl ihre Verträge für diese noch über Monate oder sogar Jahre laufen. Andere verlieren durch eine Zwangsvollstreckung jeglichen Anspruch auf ihr Eigentum. Der neue Besitzer darf diese Gegenstände dann nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist rechtmäßig weiterverkaufen. Grundsätzlich hat sowas, mit einigen Ausnahmen, mit dem Diebstahl und dem ähnlichen nichts zu tun.
Es gilt wie immer: Nicht nur die Stärksten, sondern vor allem die Klügsten setzen sich durch! Also nutze die Gelegenheit, probiere es aus, teste und berichte uns darüber. Wir sind gespannt darauf, wie es für dich gelaufen ist und welche Erfahrungen du gemacht hast.