Ebnet der EuGH den Weg für eine Internetzensur?
Im Streit um die Sperrung des illegalen Online-Portals Kino.to entschied der Europäische Gerichtshof, dass Internet Service Provider (ISP) unter gewissen Umständen den Zugang zu Webseiten sperren müssen. Kritiker befürchten, dass mit dem Urteil einer Zensur im Internet Tür und Tor geöffnet werden.
Zwei Produktionsgesellschaften verlangten vom österreichischen ISP UPC Telekabel per einstweiliger Verfügung die Sperrung von Kino.to. UPC Telekabel wehrte sich gegen die Verfügung, da man keinerlei Geschäftsbeziehungen zu den Betreibern von Kino.to unterhielte. Es gäbe zudem keinen Beleg darüber, dass die UPC-Kunden rechtswidrig gehandelt hätten. Der Streit ging bis zum höchsten österreichischen Gericht, das den EuGH anrief.
Der entschied jedoch gegen UPC. "Der Anbieter von Internetzugangsdiensten ist an jeder Übertragung einer Rechtverletzung im Internet zwischen einem seiner Kunden und einem Dritten zwingend beteiligt, da er durch die Gewährung des Zugangs zum Netz diese Übertragung möglich macht“, erklären die Richter. Sperren sind aber nur dann zulässig, wenn der ISP technisch wirksame Maßnahmen wählen kann, die seinen finanziellen und technischen Ressourcen entsprechen. Außerdem dürfe dem Verbraucher nicht die Möglichkeit genommen werden, in rechtmäßiger Weise Zugang zu verfügbaren Informationen zu erlangen.
Netzexperten und vor allem die österreichische Wirtschaft verurteilen die Entscheidung der Luxemburger Richter. "Was der EuGH heute für urheberrechtsverletzende Inhalte entschieden hat, könnte morgen auch für politisch oder anderweitig unliebsame Internetseiten gelten", fürchtet Alexander Sander, Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft, den Beginn einer Internetzensur.
Der Verband der österreichischen ISPs (ISPA) geht noch einen Schritt weiter und befürchtet, dass solche Sperren wie die von Twitter durch die türkische Regierung bald auch in Österreich möglich sind. "An sich ist auch Twitter nur eine Website und es braucht im Prinzip nur jemanden, der findet, dass dieser Nachrichtendienst dazu genutzt wird, urheberrechtlich geschütztes Material zu verteilen", erklärt ISPA-Generalsekretär Maximilian Schubert.
Quelle: Digitalfernsehen
Im Streit um die Sperrung des illegalen Online-Portals Kino.to entschied der Europäische Gerichtshof, dass Internet Service Provider (ISP) unter gewissen Umständen den Zugang zu Webseiten sperren müssen. Kritiker befürchten, dass mit dem Urteil einer Zensur im Internet Tür und Tor geöffnet werden.
Zwei Produktionsgesellschaften verlangten vom österreichischen ISP UPC Telekabel per einstweiliger Verfügung die Sperrung von Kino.to. UPC Telekabel wehrte sich gegen die Verfügung, da man keinerlei Geschäftsbeziehungen zu den Betreibern von Kino.to unterhielte. Es gäbe zudem keinen Beleg darüber, dass die UPC-Kunden rechtswidrig gehandelt hätten. Der Streit ging bis zum höchsten österreichischen Gericht, das den EuGH anrief.
Der entschied jedoch gegen UPC. "Der Anbieter von Internetzugangsdiensten ist an jeder Übertragung einer Rechtverletzung im Internet zwischen einem seiner Kunden und einem Dritten zwingend beteiligt, da er durch die Gewährung des Zugangs zum Netz diese Übertragung möglich macht“, erklären die Richter. Sperren sind aber nur dann zulässig, wenn der ISP technisch wirksame Maßnahmen wählen kann, die seinen finanziellen und technischen Ressourcen entsprechen. Außerdem dürfe dem Verbraucher nicht die Möglichkeit genommen werden, in rechtmäßiger Weise Zugang zu verfügbaren Informationen zu erlangen.
Netzexperten und vor allem die österreichische Wirtschaft verurteilen die Entscheidung der Luxemburger Richter. "Was der EuGH heute für urheberrechtsverletzende Inhalte entschieden hat, könnte morgen auch für politisch oder anderweitig unliebsame Internetseiten gelten", fürchtet Alexander Sander, Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft, den Beginn einer Internetzensur.
Der Verband der österreichischen ISPs (ISPA) geht noch einen Schritt weiter und befürchtet, dass solche Sperren wie die von Twitter durch die türkische Regierung bald auch in Österreich möglich sind. "An sich ist auch Twitter nur eine Website und es braucht im Prinzip nur jemanden, der findet, dass dieser Nachrichtendienst dazu genutzt wird, urheberrechtlich geschütztes Material zu verteilen", erklärt ISPA-Generalsekretär Maximilian Schubert.
Quelle: Digitalfernsehen