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Handy - Navigation EU-Roaming-Regel verteuert Mobilfunktarif

Der Anbieter Winsim hat einige Bestandskunden verärgert. Diese wurden informiert, dass sich die monatlichen Kosten erhöhen. Als Grund wird die neue EU-Roaming-Regel angeführt. Die Art der Benachrichtigung verärgert viele Kunden.

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Bei Winsim werden die Tarife teurer. (Bild: Winsim)​

Vor allem langjährige Winsim-Kunden werden sich darüber nicht freuen. Etliche Kunden berichten, dass sie über eine anstehende Preiserhöhung informiert wurden. Golem.de liegen die betreffenden Unterlagen vor. Von der Preiserhöhung scheinen wohl vor allem Kunden mit einem alten LTE-All-Tarif betroffen zu sein. In den Tarifen ist eine Telefon- und SMS-Flatrate sowie eine Datenflatrate mit Drosselung enthalten. Je nach Tarif wird die Geschwindigkeit des mobilen Internetzugriffs ab einem bestimmten verbrauchten Volumen reduziert.

Preiserhöhung um 2 Euro
Golem.de liegen Schreiben vor, wonach Kunden des Tarifs "LTE All 1 GB" informiert werden, dass sich der monatliche Grundpreis für den Tarif erhöht. Bisher zahlen die Kunden monatlich 6,99 Euro und erhalten dafür neben einer Telefon- und SMS-Flatrate ein ungedrosseltes Datenvolumen von 1 GByte pro Monat. Ab dem 1. Mai 2017 werden die monatlichen Gebühren auf 8,99 Euro erhöht. Betroffene Kunden haben die Möglichkeit, bis zum 30. April 2017 Einspruch gegen diese Änderung einzulegen.

Die Preiserhöhung wird damit begründet, dass ab Mitte Juni 2017 alle Tarifbestandteile ohne Aufpreis auch im EU-Ausland verwendet werden können. Das gilt sowohl für die gebuchte Datenoption als auch für alle Telefonate und SMS zu deutschen Mobilfunkrufnummern.

Preiserhöhung in Benachrichtigung
Viele Winsim-Kunden sind einerseits aufgrund der Preiserhöhung aber auch über die Art und Weise der Information verärgert. Nach den uns vorliegenden Unterlagen erhalten Winsim-Kunden eine Nachricht mit dem allgemein gehaltenen Betreff "Aktuelle Informationen zu Ihrem Winsim-Tarif". Erst im sechsten Absatz wird auf die Preiserhöhung hingewiesen. Zuvor behandelt der Anbieter die Möglichkeiten, den Tarif künftig im EU-Ausland ohne Aufpreis nutzen zu können und lobt die Vorzüge seiner eigenen Tarife. Wer hier nicht aufmerksam weiterliest, erfährt nichts von der anstehenden Preiserhöhung.

Beim Einlegen des Widerspruchs müssen Kunden nicht damit rechnen, dass der Vertrag sofort gekündigt wird. Sie können ihren Tarif erst einmal weiter nutzen. Wie Inside-Handy berichtet, müssen Kunden dann allerdins davon ausgehen, dass die Kündigung im Rahmen der in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Fristen erfolge. Langfristig werden Winsim-Kunden ihren Vertrag durch den Einspruch also verlieren.

Quelle; golem
 
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Es ist aber nicht überall gleich. Wie auch die Anzahl der Einwohner unterschiedlich ist, kann die Kundenanzahl eines Netzes um ein vielfaches abweichen. Wie HarryHase schrieb fallen im Betrieb immer kosten an. Auch wenn diese Betriebskosten nur ein Bruchteil der dann pro Kunde abgerechneten sind müssen diese beglichen werden. Ist ja auch bei Inlandsgesprächen zwischen zwei Netzen/Providern auch nicht anders. Hier berechnet jeder dem anderen etwas.
 
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WinSIM: Das passiert beim Widerspruch gegen die Preiserhöhung

Viele WinSIM-Kunden sind durch die Mitteilung zur Preiserhöhung verunsichert - Drillisch stellt gegenüber teltarif.de nun einige Dinge klar. Ist die Preiserhöhung nur ein Testballon?

Nach der Preiserhöhung für Bestandskunden von WinSIM stellt sich für viele Kunden die Frage: Soll ich Widerspruch einlegen oder nicht? Einige Nutzer fragen sich, ob sie derartige Konditionen (auch mit einer um ein oder zwei Euro teureren Grundgebühr) bei anderen Providern erhalten werden. Mittlerweile ist übrigens klar: Von der Preiserhöhung sind auch Kunden in laufenden 2-Jahres-Verträgen betroffen.

Drillisch äußerte sich nun erstmals gegenüber unserer Redaktion zu den Preiserhöhungen. Daraus spricht - ebenso wie aus der Form der Kommunikation - ein etwas merkwürdiges Bild, das der Provider offenbar von seinen Kunden hat. Denn viele Kunden stören sich weniger daran, dass sie ein oder zwei Euro monatlich mehr bezahlen sollen als vielmehr an der Kommunikationsstrategie von Drillisch.

Drillisch: Das passiert bei einem Widerruf
Das Problem des Schreibens von Drillisch an die WinSIM-Kunden ist, dass die Preiserhöhung nicht aus der Betreffzeile ersichtlich ist. Eine E-Mail mit dem Betreff "Aktuelle Informationen zu Ihrem WinSIM Tarif" könnte auch Produktwerbung beinhalten und darum vom Kunden vorschnell und ungelesen gelöscht werden. Doch wer nicht auf die E-Mail reagiert und rechtzeitig widerspricht, wird automatisch in die neuen Konditionen umgestellt. Ob dieses Verfahren juristisch zulässig ist, werden wir von einem Anwalt prüfen lassen. Zumindest hat WinSIM das Verfahren so in den AGB unter Punkt IX beschrieben:

2. Der Diensteanbieter ist berechtigt, die Entgelte bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer; der Kosten für vom Kunden in Anspruch genommene Dienste anderer Anbieter, zu denen der Diensteanbieter dem Kunden vertragsgemäß Zugang gewährt; der Kosten für besondere Netzzugänge und für Zusammenschaltungen; von Gebühren/Kosten aufgrund von behördlichen oder gerichtlichen Entscheidungen, wie z. B. der Bundesnetzagentur, jeweils unter Beibehaltung des ursprünglichen vertraglichen Äquivalenzverhältnisses ab dem Zeitpunkt und in der Höhe der Änderung für die Zukunft durch einseitige Erklärung gegenüber dem Kunden anzupassen, soweit die betreffenden Änderungen nicht zugleich bezüglich der durch den Diensteanbieter gegenüber dem Kunden zu erbringenden Dienstleistung anderweitig zu einem Ausgleich dieser geänderten Kosten führt.

Eine Preisanpassung zur Steigerung des Gewinns des Diensteanbieters ist ausgeschlossen. Im Falle der Verringerung der vorgenannten Kosten wird der Diensteanbieter die vom Kunden zu zahlenden Entgelte entsprechend verringern.

3. Der Diensteanbieter wird jede Änderung dem Kunden in Textform mitteilen. Sofern der Kunde nicht binnen sechs (6) Wochen seit Zugang der Änderungsmitteilung in Textform einzelnen oder allen Änderungen widerspricht, gelten die mitgeteilten Änderungen als genehmigt. Der Diensteanbieter wird den Kunden in der Mitteilung auf den Beginn der Frist, die Bedeutung und die Folgen seines Schweigens hinweisen. Übt der Kunde sein Widerspruchsrecht aus, wird der Vertrag bezüglich der einzelnen vom Widerspruch umfassten Regelungen zu den bisherigen Geschäftsbedingungen fortgesetzt.

An unsere Redaktion schrieb Drillisch:
Drillisch überprüft fortlaufend seine Prozesse und passt seine Preis-Leistung den Marktgegebenheiten an. Das ist ein normaler Vorgang, in diesem Zusammenhang kommt es jetzt bei WinSIM-Bestandskunden zu einer Preisanpassung. Wir können aber garantieren, dass auch nach dieser Preisanpassung WinSIM-Kunden das beste Angebot im Markt vorfinden und auch nicht schlechter gestellt werden als Neukunden. Kunden, die die Preisanpassung nicht wünschen, haben natürlich das Recht, dieser zu widersprechen.

Für Detail-Fragen verweisen wir auf unsere Homepage und unsere Kommunikation unseren Kunden gegenüber.
Doch erst bei einem Telefonat stellte ein Sprecher des Unternehmens klar, was passiert, wenn Kunden von WinSIM der Preiserhöhung widersprechen. In diesem Fall bleibe der bisherige Vertrag erst einmal unverändert bestehen, und zwar mit den bisherigen Konditionen zum bisherigen Preis. Drillisch behalte sich aber vor, den Kunden, die widersprochen haben, den Vertrag zum Ende der regulären Mindestvertragslaufzeit zu kündigen. Das Unternehmen habe sich aber noch nicht dazu entschieden, ob dieser Schritt wirklich aktiv durchgeführt wird.

Das bedeutet theoretisch, dass Kunden mit einer Mindestvertragslaufzeit von einem Monat zum übernächsten Monat mit einer Kündigung rechnen müssen und dass Inhaber eines 24-Monatsvertrags einkalkulieren müssen, dass drei Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit die Kündigung von Drillisch ins Haus flattert. Doch bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit will Drillisch bei einem Widerspruch an dem Vertrag keine Änderung vornehmen.

Die Frage nach Sinn und Zweck der Preiserhöhung
Letztendlich stellt sich die Frage, was die ganze Aktion von Drillisch dann eigentlich bezwecken soll. Denn der Provider hat immer die Möglichkeit, unter Beibehaltung der vereinbarten Kündigungsfrist einen Vertrag zum Ende der Mindestvertragslaufzeit zu kündigen. Dazu benötigt der Provider keine Preiserhöhung, keinen Hinweis auf den Wegfall der EU-Roaming-Gebühren und auch keinen Hinweis auf gestiegene Kosten.

Es drängt sich also die Frage auf, ob Drillisch mit der Aktion einfach nur eine Art Testballon starten wollte, wie viele der Kunden auf das Schreiben reagieren und wie viele einfach die Preiserhöhung schlucken, ohne überhaupt zu reagieren. Allerdings kann es auch immer vorkommen, dass jemand die E-Mail nicht erhalten oder aufgrund der irreführenden Betreffzeile als unbedeutend eingestuft hat. Ob Drillisch das billigend in Kauf genommen hat, wurde nicht bekannt.

Einzelne Kunden haben teltarif.de allerdings darauf hingewiesen, dass sie ihren eigenen Tarif auf der WinSIM-Webseite zu einem günstigeren Preis buchen könnten als dieser nach der Preiserhöhung kostet. Ob die Preise auch für Neukunden angepasst werden, wollte der Sprecher uns gegenüber nicht sagen. Ebenfalls nicht beantworten wollte man uns die Frage, wie viel Prozent der von der Preiserhöhung betroffenen Kunden bisher Widerspruch eingelegt haben und warum die jetzige Preiserhöhung nicht gleich bei der Kalkulation der Ursprungstarife berücksichtigt wurde. Auch zu den technischen Problemen auf der WinSIM-Seite bei der Ausübung des Widerspruchs äußerte der Sprecher sich nicht.

Ein einzelner teltarif.de-Leser berichtet, dass er nach seinem Widerspruch ungefragt in einen anderen Tarif mit ganz anderen Konditionen umgestellt worden sei. Statt dem bisherigen Tarif LTE 2000 mit 400 Freieinheiten, 2 GB bei 21,1 MBit/s für monatlich 7,99 Euro wird dem Nutzer im Kundencenter nach dem Widerspruch gegen die Preiserhöhung als aktueller Tarif nun der LTE Mini Plus 2000 mit 100 Minuten, 100 SMS und 2 GB Datenvolumen angezeigt. Dieses Prozedere konnte der Drillisch-Sprecher nicht bestätigen, er wies erneut darauf hin, dass der Plan darin bestehe, dass alle Kunden, die Widerspruch eingelegt haben, einfach die bisherigen Konditionen behalten.

Was passiert mit Kunden anderer Drillisch-Marken?
Eine offizielle Aussage darüber, ob auch Kunden anderer Drillisch-Marken mit einer Preiserhöhung rechnen müssen, gibt es nicht. Ein neugieriger Kunde von simply rief bei der Kundenbetreuung an und fragte, ob die Preise bei seiner Marke und in seinem Tarif stabil bleiben. Die Hotline konnte das nicht explizit bestätigen. Es sei "alles im Umbruch" und der Kundenservice könne jetzt "keine Zusagen machen". Der Kunde würde demnächst weitere Infos bekommen, fasst der teltarif.de-Leser das Telefonat zusammen. Der Kunde befürchtet nun, dass Drillisch ihn mit seinem 5-GB-Vertrag eventuell nicht zum Preis von 19,99 Euro monatlich im Ausland weitersurfen lässt. Bislang waren in seinem Tarif 1 GB Daten im Ausland inklusive.

Unserer Redaktion gegenüber konnte der Drillisch-Sprecher sich nicht vorstellen, woher der Hotline-Mitarbeiter diese Information hat. Momentan seien keine weiteren Preiserhöhungen bei anderen Drillisch-Marken geplant.

Quelle; teltarif
 
Das sagt ein Anwalt zur Preiserhöhung von WinSIM
Rechtsanwalt Solmecke beurteilt nach der Preiserhöhung von WinSIM die AGB der Drillisch-Marke und gibt eine Einschätzung zu deren Gültigkeit. Einen Seitenhieb auf die EU-Roaming-Regulierung kann er sich allerdings auch nicht verkneifen.

Im Rahmen der aktuellen Preiserhöhung bei WinSIM, die auch Bestandskunden in 24-Monats-Verträgen betrifft, beruft sich die Drillisch-Marke auf die eigenen AGB. Allerdings hat Drillisch mittlerweile klargestellt: Wer der Preiserhöhung widerspricht, behält vorerst seinen Vertrag zu den bisherigen Konditionen.

Während der ganzen Diskussion ist immer wieder die Frage aufgetaucht: Darf WinSIM das überhaupt? Sind die AGB, auf die sich WinSIM beruft, überhaupt rechtskonform? Immerhin gibt es ein wegweisendes Urteil des BGH zu Preisanpassungsklauseln aus dem Jahr 2005, das sich mit Preisänderungen beschäftigt, die über 5 Prozent liegen - und das ist bei WinSIM der Fall: Eine Preiserhöhung von 3,99 auf 5,99 Euro, wie einzelne Kunden uns berichten, stellt eine Steigerung um rund 50 Prozent dar.

Wir haben darum bei Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde, Beuger, Solmecke nachgefragt - er hat uns eine Einschätzung zu der WinSIM-Preiserhöhung gegeben.

teltarif.de: Ist diese AGB-Klausel zu Preiserhöhungen im laufenden Vertrag rechtskonform?
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Anwalt Solmecke zur Preiserhöhung bei WinSIM

Solmecke: Preisanpassungsklauseln sind nicht pauschal unwirksam, müssen aber gewisse Anforderungen aus dem BGB erfüllen. Somit lässt sich auch die Frage nicht pauschal beurteilen, da solche Klauseln stets im Einzelfall - letztlich durch ein Gericht - überprüft werden müssen. Aufgrund der bekannten Kriterien kann ich Ihnen aber eine erste Einschätzung bieten.

Zunächst muss man im Zusammenhang mit Verbraucherverträgen das Transparenzgebot einhalten. Nach § 307 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) wird der Verbraucher unangemessen benachteiligt, wenn die Bestimmung nicht klar und verständlich ist. Das Landgericht Berlin hat kürzlich eine Preisanpassungsklausel der Fluggesellschaft Air Berlin als unwirksam erklärt. Diese war 250 Wörter lang und umständlich juristisch formuliert, zudem unübersichtlich ohne Absätze, Aufzählungs- oder Gliederungspunkte aufgebaut. Die Klausel
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ist kürzer und inhaltlich ist der Punkt "Preiserhöhung" klar von den anderen Punkten wie "Widerrufsrecht" abgehoben.


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Quelle; teltarif
 
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