Die EU-Kommission hat eine Konsultation zu urheber- und leistungsschutzrechtlichen Vorschriften für Satelliten- und Kabelübertragungen gestartet. Es geht auch darum, dass Online-Inhalte stärker verbreitet werden.
Die europäische Satelliten- und Kabelrichtlinie von 1993, die zuletzt 2002 reformiert wurde, wird erneut geprüft. Die EU-Kommission hat am Montag mit einer Online-Umfrage begonnen, um zu untersuchen, so die Vorgaben zum Urheber- und Leistungsschutzrecht praxistauglich sind. Sie hält dies für nötig, um auf den "raschen technischen Wandel", "neue Geschäftsmodelle" für die Verbreitung audiovisueller Inhalte und mit dem Internet sich ändernde Sehgewohnheiten der Verbraucher reagieren zu können.
Die Direktive ergänzt den Rahmen, den die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste für die grenzüberschreitende Rundfunkübertragung absteckt. Vor allem sollen Copyright-Ansprüche und verwandte Schutzrechte einfacher geklärt werden können. Festgeschrieben wird etwa das Herkunftsprinzip, wonach die rechtlichen Bestimmungen aus dem Land des Inhalteproduzenten gelten. Dies soll laut Verwertervereinigungen auch für das Internet gelten.
Zusatzrechte unterschiedlich gehandhabt
Die Richtlinie gewährt Satelliten- und Kabel-TV-Anbietern auch eine urheberrechtliche Ausnahme, wonach sie Lizenzen nur für das Land einholen müssen, in dem sie Inhalte direkt übertragen. Wenn Zuschauer auch in benachbarten Ländern die Signale und Programme empfangen können, müssen dafür keine Zusatzrechte beschafft werden. Dies gilt aber nicht fürs Internet, sodass die Rundfunkveranstalter hier auf Geoblocking setzen.
Die Kommission hat sich mit ihrer Strategie für den digitalen Binnenmarkt das Ziel gesetzt, gegen "ungerechtfertigte" Sperren im Netz vorzugehen. Dafür spielt es eine wichtige Rolle, ob die Privilegien der Satelliten- und Kabelrichtlinie aufs Internet ausgedehnt werden sollen. Betroffene wie Rundfunkunternehmen, Filmproduzenten, Verwertungsgesellschaften, Satellitenbetreiber, Online-Dienstleister sowie Verbraucher und sonstige Interessierte können der Kommission ihre Meinung dazu bis zum 16. November übermitteln.
Quelle: heise
Die europäische Satelliten- und Kabelrichtlinie von 1993, die zuletzt 2002 reformiert wurde, wird erneut geprüft. Die EU-Kommission hat am Montag mit einer Online-Umfrage begonnen, um zu untersuchen, so die Vorgaben zum Urheber- und Leistungsschutzrecht praxistauglich sind. Sie hält dies für nötig, um auf den "raschen technischen Wandel", "neue Geschäftsmodelle" für die Verbreitung audiovisueller Inhalte und mit dem Internet sich ändernde Sehgewohnheiten der Verbraucher reagieren zu können.
Die Direktive ergänzt den Rahmen, den die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste für die grenzüberschreitende Rundfunkübertragung absteckt. Vor allem sollen Copyright-Ansprüche und verwandte Schutzrechte einfacher geklärt werden können. Festgeschrieben wird etwa das Herkunftsprinzip, wonach die rechtlichen Bestimmungen aus dem Land des Inhalteproduzenten gelten. Dies soll laut Verwertervereinigungen auch für das Internet gelten.
Zusatzrechte unterschiedlich gehandhabt
Die Richtlinie gewährt Satelliten- und Kabel-TV-Anbietern auch eine urheberrechtliche Ausnahme, wonach sie Lizenzen nur für das Land einholen müssen, in dem sie Inhalte direkt übertragen. Wenn Zuschauer auch in benachbarten Ländern die Signale und Programme empfangen können, müssen dafür keine Zusatzrechte beschafft werden. Dies gilt aber nicht fürs Internet, sodass die Rundfunkveranstalter hier auf Geoblocking setzen.
Die Kommission hat sich mit ihrer Strategie für den digitalen Binnenmarkt das Ziel gesetzt, gegen "ungerechtfertigte" Sperren im Netz vorzugehen. Dafür spielt es eine wichtige Rolle, ob die Privilegien der Satelliten- und Kabelrichtlinie aufs Internet ausgedehnt werden sollen. Betroffene wie Rundfunkunternehmen, Filmproduzenten, Verwertungsgesellschaften, Satellitenbetreiber, Online-Dienstleister sowie Verbraucher und sonstige Interessierte können der Kommission ihre Meinung dazu bis zum 16. November übermitteln.
Quelle: heise