Kürzlich habe ich vergessen, eine Rechnung fristgerecht zu bezahlen. Gleich nach Ablauf der Frist erhielt ich eine Mahnung mit einer neuen Rechnung, die auch Mahngebühren beinhaltete. Wenn ich mich nicht ganz sehr täusche habe ich mal gelesen, dass das erste Schreiben, was auf eine nichtbezahlte Rechnung folgt, eine Erinnerung sei und keine Mahnung. Demzufolge auch keine Mahngebühren anfallen. Meine Frage an die Rechtsexperten von Euch, was ist hier richtig? Darf die erste Mahnung bereits eine Rechnung über Mahngebühren enthalten oder muss erst eine "Erinnerung" versandt werden?
Danke für Eure Hilfe!
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