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( erledidigt durch Techniker) Sonderkündigung weil der Techniker nicht gekommen ist

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18. April 2009
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Ort
Königreich Württemberg
Hallo Zusammen,

Meine Eltern haben bei o2 einen DSL Vertrag Online abgeschlossen. Der Techniker ist zu den 3 Terminen nicht erschienen. Nun habe ich eine Sonderkündigung eingereicht.

Wie sehen die Chancen aus? Hab ehrlich gesagt keine Lust mehr auf die und will dann doch dass ganze über Vodafone Kabel machen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Was steht denn in dem online abgeschlossenen Vertrag zum Vertragsbeginn, zur Vertragserfüllung und zum Widerrufs-/Kündigungsrecht? Wenn der Anschluss aus „technischen Gründen“ gar nicht geschaltet werden konnte, sollte man den Vertrag doch widerrufen können und muss ihn nicht kündigen.
 
Vermutlich ist die 14-tägige Frist in diesem Fall immer noch in Kraft und die Kündigung ist somit rechtswirksam. Aus meiner Sicht ist / müsste der König, der Kunde sein. Bei der geringsten (bereits mehrfach vorgefallenen fehlversuchen der Vertragserfüllung) müsste man auch die Alternativen in Betracht ziehen.
 
Meine Reaktion wäre in diesem Fall, telefonischen Kontakt mit dem Anbieter zu suchen
und zu fragen, warum die Zusagen bezgl. des Erscheinens des Technikers nicht erfüllt
wurden und wie man sich die weitere Vorgehensweise seitens O² vorstellt.

Und ob der Anschluss überhaupt geschaltet werden kann, sollte doch im Vorfeld zu
klären sein, bevor weitere Termine ausgemacht werden.
 
Also der Techniker hat bei den ersten 2. Terminen angegeben das niemand zuhause war. Der 3. Termin wurde ohne Absprache mit uns einfach auf 3 wochen später verschoben. o2 sagt eigentlich nichts. Die bitten mich darum auf den 3. Termin zu warten. Ich habe nach Sonderkündigung gefragt und die meinten schicken sie es wir werden es überprüfen.

Wir haben als pdf datei etwas bekommen aber da steht nichts wegen techniker oder freischaltung. Online ist bis auf Bestellstatus nichts zu sehen...
 
Naja, dann warte doch ab, was deren Überprüfung ergibt. Ansonsten kannst du ja, wenn es nicht angenommen
wird, auch dem widersprechen und im Zweifelsfall, wenn du bzw. deine Eltern es für notwendig halten, auch
rechtliche Maßnahmen in Erwägung ziehen.
 
Hi Zusammen,

Die Sonderkündigung wurde nicht akzeptiert mit dem Hintergrund dass die Freischaltung am 12.10 versucht werden soll. Ich werde jetzt eine Kündigung mit Frist einreichen. Dazu werde ich das SEPA Mandat kündigen mit Frist.

Fällt euch noch was ein?
 
Also ich würde an deiner Stelle den Montag abwarten und dann erneut handeln, wenn nichts passiert.
Es sind ja nur noch 3 Tage und vielleicht löst sich die Sache dann in Wohlgefallen auf und alles wird gut.

Wenn nicht, dann erst mit einer Frist von 14 Tagen denen die Pistole auf die Brust setzen.
 
Ich glaube da kann O2 auch nicht viel machen da der Techniker von der Telekom kommt das ist aber auch bekannt das O2 nicht der Beste Anbieter ist. Ich wollte auch zu O2 wegen des Preises aber wo ich die Beurteilungen gelesen habe habe ich sehr großen Abstand davon genommen.
 
Also wenn Du mit Zeugen belegen kannst das immer einer bei den Terminmen vor Ort war
aber der Techniker die beiden Termine nicht eingehalten hat oder er aber weil er Termin Not hatte gar nicht vor Ort war
dann hast Du mit Sicherheit ein Widerrufungsrecht mit Angabe das der Techniker unwahre Sachen behauptet und
das in den Auftrag geschrieben hat das niemand vor Ort war aber immer jemand vor Ort war der auf den Techniker gewartet hatte.
Sogar eine Absage Seitens des Technikers ist nicht erfogt, also würde ich darauf bestehen das die den Widerruf anerkennen.
Im Notfall mit Rechtsanwalt drohen oder einen sofortige Schaltung.
 
Nach meiner Kenntnis kannst Du bei O2 den Vertrag bis zu 2 Wochen nach Aktivierung der Leitung widerrufen. Da noch keine Leitung aktiviert wurde, kannst Du es mit einem Widerruf probieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Vertrag wurde online abgeschlossen und die gesetzlich vorgeschriebene 14-tägige Widerrufsfrist bei Online-Verträgen beginnt immer erst ab dem Tag des Beginns der Vertragserfüllung. Wenn die gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht, was oftmals so ist, beginnt die Widerrufsfrist erst, wenn eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung nachträglich erfolgt ist. Das kann Jahre später sein (oder nie, so dass man jederzeit den Vertrag widerrufen könnte).

Rechtlich gibt es da einen Unterschied zwischen Vertragswiderruf und Vertragskündigung, weshalb O2 erstmal eine (Sonder)Kündigung ablehnt, aber einem Vertragswiderruf kaum etwas entgegensetzen könnte.
 
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