Der Vertrag wurde online abgeschlossen und die gesetzlich vorgeschriebene 14-tägige Widerrufsfrist bei Online-Verträgen beginnt immer erst ab dem Tag des Beginns der Vertragserfüllung. Wenn die gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht, was oftmals so ist, beginnt die Widerrufsfrist erst, wenn eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung nachträglich erfolgt ist. Das kann Jahre später sein (oder nie, so dass man jederzeit den Vertrag widerrufen könnte).
Rechtlich gibt es da einen Unterschied zwischen Vertragswiderruf und Vertragskündigung, weshalb O2 erstmal eine (Sonder)Kündigung ablehnt, aber einem Vertragswiderruf kaum etwas entgegensetzen könnte.