Liebe Deutsche, Mitbürger und Patrioten,
es kursieren immer wieder Meinungen und Gerüchte um den Reichsausweis und die deutsche Staatsangehörigkeit "Deutsches Reich"
Alle verunsicherten deutschen Mitbürger möchte ich versichern, daß sie keine Angst oder Bedenken haben müssen, ob der Reichsausweis gültig ist. Er ist es ...
Im Folgenden werden sie sehen, daß jeder Deutsche einen Anspruch hat auf den Reichsausweis. Die BRD Behörden und die verantwortungslosen Politiker tun sich schwer, diese Tatsache zu akzeptieren. Damit würden sie sich selbst zu Hochverrätern degradieren. Aber jede Behörde ist auf den Umstand angeschrieben und informiert worden, den Deutschen nach Reichs- und Staatsanghörigkeitsgesetz von 1913 einen Reichsausweis auszustellen.
Immer wieder weigern sich Behörden, das Recht auszuführen! Aus Unkenntnis oder aus Dummheit und ideologischer Sturheit:
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Bundesgesetzblatt vom April 1976
Urteil: Reichsausweis gültig..!!
Zitat:
..“Das LG Göttingen hat sich beim OLG Braunschweig rückversichert und von dort laut Staatsanwaltschaft Göttingen den Bescheid erhalten, dass das OLG BS das Urteil 4 Ws 98/06 des OLG Stuttgart vom 25.04.2006 für Herrn Haug unterstützt und akzeptiert! – Damit können wir/Ihr unse(eu)re tatsächliche Staatsangehörigkeit “Deutsches Reich” durch Ersatzausweise nachweisen, weil die BRdvD nur gefälschte Personalausweise zum Wahlbetrug ausgibt.”
Aktenzeichen AG Osterode 3c DS 34Js34999/05 (128/06)
LG Göttingen 3 Ns 85/07 sind die Aktenzeichen des Freispruches !
Beschluss des 4.*Strafsenats vom*25.4.2006 -*4*Ws*98/06*-
Damit haben sog. Gerichte der “Bundesrepublick Deutschland” die Ausweise des Deutschen Reiches Akzeptiert und indirekt zugegeben das die BRD gar nicht existiert..!!
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Zitat:
Zum Personalausweis: der stellt ja bekanntlich eine mittelbare Falschbeurkundung und Täuschung im Rechtsverkehr nach § 111 OWiG dar und kann mit € 1.000,– geahndet werden. Nach dem BRD-Gesetz !
In der Realität werden wir natürlich keinen Polizisten erleben, der “uns” wegen der sog. “Personalausweise” der brdvD angeht. Das Konstrukt könnte sonst “morgen” nach Hause gehen..
Die angegebene Staatsangehörigkeit ist nicht “deutsch”.
Deshalb hat jeder Deutsche das Recht, sich in rechtfertigendem Notstand in Geschäftsbesorgung ohne Auftrag selbst mit “richtigen” Ausweisdokumenten zu versorgen, natürlich mit der richtigen Staatsangehörigkeit “Deutsches Reich” und somit streng nach Recht und Gesetz, insbesondere auch dem “brD-Recht”.
Kurze Kausalkette:
- nach 2 BvF 1/73 (BVerfG-Urteil) ist das Deutche Reich völkerrechtssubjekt, aber nicht handlungsfähig, da ein alliiertes Besatzerkonstrukt selbst völkerrechtswidrig zu Lasten aller Deutschen “Staat” spielen will.
- nach UN Resolution A/56/83 v. 12. Dez. 2001 ist aber alles, was eine Gruppe von Menschen in Namen eines handlungsunfähigen Staates “macht”, völkerrechtlich verbindlich, über Art. 25 GG selbst für die brdvD !
- somit wird das Deutsche Reich mit Erstellung der sog. Reichsdokumente wieder teilhandlungsfähig, da als ersten Schritt die “Reichsdeutschen” mit unmittelbarer Reichsangehörigkeit (§ 1 RuStAG, Art. 116 GG, § 185 BBG, SHAEF-Gesetz Nr.52,VII, 9(e), HLKO, etc.) sich als solche wieder in einer “amtlichen” Form zu erkennen geben und geben können, wenn sie es wollen.
- diesem Umstand mußten auch die o.a. OLG Verfahren Rechnung tragen.
Nachweis (Staatsangehörigkeitsurkunden)
Die deutsche Staatsangehörigkeit kann durch eine Staatsangehörigkeitsurkunde (Staatsangehörigkeitsausweis) nachgewiesen werden. Sie wird auf Antrag von der Staatsangehörigkeitsbehörde ausgestellt. Der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.