Geht es nach dem aktuellen Zeitplan, rollen Tretroller mit Elektroantrieb vermutlich ab Juli mit durch den deutschen Straßenverkehr. Jetzt hat die deutsche Polizeigewerkschaft angekündigt, dass man für die neuen Verkehrsteilnehmer keine Extra-Kontrollen durchführen wird - dafür fehlt auch schlicht das Personal. Fallen Vergehen im Rahmen normaler Verkehrskontrollen auf, werden spezielle Bußgelder fällig.
Die E-Roller sorgen bei der Polizei nicht für Extra-Aufwand
Es wurde in Deutschland in den letzten Monaten viel diskutiert: Welche Auswirkung werden die bald zugelassenen E-Scooter auf den Straßenverkehr haben? Geht es nach der deutschen Polizeigewerkschaft, sorgt der baldige Start der elektrisch betrieben Tretroller nach aktueller Planung für keinen Extra-Aufwand bei den Beamten. Dabei betont der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Oliver Malchow, gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, dass man sich vorerst sozusagen in optimistische Wartestellung begibt.
Allerdings werden solche fokussierten Maßnahmen in der Umsetzung für die Polizei durchaus für Probleme sorgen. Wie heise in seinem Bericht schreibt, würde sich Malchow ganz allgemein für seine Kollegen wünschen, dass diese sich mehr auf Verkehrskontrollen konzentrieren könnten. "Wir reden jedes Jahr von mehreren Tausend Verkehrstoten und vielen Zigtausend schwerstverletzten und verletzten Personen, und das hat ganz häufig mit Fehlverhalten zu tun", so Malchow. "Aber wir haben dafür leider nicht die Kapazität."
Bußgeldkatalog für E-Scooter
Sollten Nutzer der neuen Verkehrsmittel dann doch nach dem Start im kommenden Monat gehäuft auffällig werden, müsse die Polizei natürlich einen Schwerpunkt darauf legen. Um Fehlverhalten zu ahnden, können die Ordnungshüter unter anderem auf einen speziellen Bußgeld-Katalog zurückgreifen.
Diese Bußgelder sind bei Vergehen mit E-Scootern vorgesehen:
Wer den eigenen E-Scooter ohne gültigen Versicherungsschutz (Kennzeichnung durch Aufkleber) betreibt, muss bei einer Kontrolle mit 40 Euro Bußgeld rechnen
Wird der E-Scooter ohne vorgeschriebene Beleuchtung genutzt, werden 20 Euro Bußgeld fällig
Fahren auf "nicht zulässigen Verkehrsflächen" kann von Beamten mit 15 Euro Bußgeld geahndet werden
Werden Andere behindert, steigt das Bußgeld auf 20 Euro
Bei Gefährdungen sind 25 Euro Strafe vorgesehen
Quelle: Winfuture
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Die E-Roller sorgen bei der Polizei nicht für Extra-Aufwand
Es wurde in Deutschland in den letzten Monaten viel diskutiert: Welche Auswirkung werden die bald zugelassenen E-Scooter auf den Straßenverkehr haben? Geht es nach der deutschen Polizeigewerkschaft, sorgt der baldige Start der elektrisch betrieben Tretroller nach aktueller Planung für keinen Extra-Aufwand bei den Beamten. Dabei betont der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Oliver Malchow, gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, dass man sich vorerst sozusagen in optimistische Wartestellung begibt.
Allerdings werden solche fokussierten Maßnahmen in der Umsetzung für die Polizei durchaus für Probleme sorgen. Wie heise in seinem Bericht schreibt, würde sich Malchow ganz allgemein für seine Kollegen wünschen, dass diese sich mehr auf Verkehrskontrollen konzentrieren könnten. "Wir reden jedes Jahr von mehreren Tausend Verkehrstoten und vielen Zigtausend schwerstverletzten und verletzten Personen, und das hat ganz häufig mit Fehlverhalten zu tun", so Malchow. "Aber wir haben dafür leider nicht die Kapazität."
Bußgeldkatalog für E-Scooter
Sollten Nutzer der neuen Verkehrsmittel dann doch nach dem Start im kommenden Monat gehäuft auffällig werden, müsse die Polizei natürlich einen Schwerpunkt darauf legen. Um Fehlverhalten zu ahnden, können die Ordnungshüter unter anderem auf einen speziellen Bußgeld-Katalog zurückgreifen.
Diese Bußgelder sind bei Vergehen mit E-Scootern vorgesehen:
Wer den eigenen E-Scooter ohne gültigen Versicherungsschutz (Kennzeichnung durch Aufkleber) betreibt, muss bei einer Kontrolle mit 40 Euro Bußgeld rechnen
Wird der E-Scooter ohne vorgeschriebene Beleuchtung genutzt, werden 20 Euro Bußgeld fällig
Fahren auf "nicht zulässigen Verkehrsflächen" kann von Beamten mit 15 Euro Bußgeld geahndet werden
Werden Andere behindert, steigt das Bußgeld auf 20 Euro
Bei Gefährdungen sind 25 Euro Strafe vorgesehen
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