Ab sofort können, so die Gematik, Patienten in ganz Deutschland ihr E-Rezept in Apotheken mithilfe der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) einlösen. Diese neue Möglichkeit wurde Anfang Juli eingeführt und nun sind die technischen Voraussetzungen in allen Softwaresystemen bundesweit vorhanden. Gesetzlich Versicherte haben jetzt drei Optionen, um ein E-Rezept einzulösen: die Gesundheitskarte, die E-Rezept-App oder einen Papierausdruck mit Rezeptcode. Dr. Hans-Peter Hubmann, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), ermutigt Arztpraxen, die neuen Möglichkeiten zu nutzen. Im August wurden erstmalig mehr als 100.000 E-Rezepte wöchentlich in Apotheken eingelöst.
Hintergrund: Nachdem der Arzt ein E-Rezept ausgestellt hat, wird es im Datennetz des Gesundheitswesens gespeichert. Die Patienten haben nun verschiedene Möglichkeiten, das E-Rezept in der Apotheke ihrer Wahl einzulösen – entweder mittels elektronischer Gesundheitskarte, E-Rezept-App oder Ausdruck. Wenn die Gesundheitskarte zum Einlösen verwendet wird, müssen die Versicherten lediglich ihre Karte in ein Kartenlesegerät in der Apotheke stecken. Es ist kein Zettel, PIN oder ein anderer Nachweis erforderlich. Das eigentliche Rezept wird nicht auf der Gesundheitskarte gespeichert; die Karte dient lediglich als Schlüssel, um den Apotheken Zugriff auf die Rezepte des Versicherten zu ermöglichen. Die Apotheke, die der Versicherte aufsucht, kann somit sofort alle noch einlösbaren Rezepte einsehen.
Quelle; caschy
Hintergrund: Nachdem der Arzt ein E-Rezept ausgestellt hat, wird es im Datennetz des Gesundheitswesens gespeichert. Die Patienten haben nun verschiedene Möglichkeiten, das E-Rezept in der Apotheke ihrer Wahl einzulösen – entweder mittels elektronischer Gesundheitskarte, E-Rezept-App oder Ausdruck. Wenn die Gesundheitskarte zum Einlösen verwendet wird, müssen die Versicherten lediglich ihre Karte in ein Kartenlesegerät in der Apotheke stecken. Es ist kein Zettel, PIN oder ein anderer Nachweis erforderlich. Das eigentliche Rezept wird nicht auf der Gesundheitskarte gespeichert; die Karte dient lediglich als Schlüssel, um den Apotheken Zugriff auf die Rezepte des Versicherten zu ermöglichen. Die Apotheke, die der Versicherte aufsucht, kann somit sofort alle noch einlösbaren Rezepte einsehen.
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