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PC & Internet E-MAIL-KONTEN: Auch Google, Apple und Yahoo erlauben sich Kontrollen

Nicht nur Microsoft nimmt sich das Recht, die E-Mail-Konten seiner Nutzer durchsuchen zu dürfen. Andere große Anbieter haben solche Passagen ebenfalls in ihren Bestimmungen.
Mit der Durchsuchung eines Kundenpostfachs ohne Gerichtsbeschluss hat Microsoft für Wirbel gesorgt. Doch dieses Vorgehen, das durch die Datenschutzregelungen gedeckt sein soll, wäre auch bei anderen großen US-Konzernen möglich. Wie der britische Guardian berichtet, finden sich entsprechende Passagen in den Datenschutzbestimmungen von Yahoo, Google oder Apple.
So heißt es beispielsweise bei Yahoo: "Yahoo ist berechtigt, auf Inhalte zuzugreifen und ggf. an Dritte weiterzugeben oder sie zu löschen, soweit Yahoo hierzu rechtlich verpflichtet ist oder dies nach pflichtgemäßem Ermessen notwendig und rechtlich zulässig ist, um (...) die Rechte oder die persönliche Sicherheit von Yahoo, der Yahoo Nutzer oder der Öffentlichkeit zu wahren (...)."
[h=3]Nutzungsbedingungen sehr ähnlich[/h]Bei Google finden sich fast identische Nutzungsbedingungen: "Mit der Nutzung von Google-Services erkennen Sie an und stimmen zu, dass Google Informationen zu Ihrem Konto und den mit diesem Konto verbundenen Content möglicherweise aufruft, erhält oder weitergibt, wenn dies aus rechtlichen Gründen erforderlich ist oder Google sich in gutem Glauben befindet, dass der Zugriff auf diese Informationen, die Beibehaltung oder die Weitergabe notwendig sind, um: (...) (d) vor Verletzung der Rechte, des Eigentums oder der Sicherheit von Google, seiner Nutzer und der Öffentlichkeit zu schützen, so wie dies gesetzlich vorgeschrieben oder zulässig ist."
Eine ähnliche Passage findet sich in den Nutzungsbedingungen zu Apples iCloud-Diensten: "Sie erklären sich damit einverstanden, dass Apple, ohne Ihnen gegenüber zu haften, auf Ihre Kontoinformationen und Ihre Inhalte zugreifen, diese nutzen, aufbewahren (...) darf, wenn (...) Apple einen hinreichenden Grund zu der Annahme hat, dass ein solcher Zugriff, eine solche Nutzung, Offenlegung oder Aufbewahrung angemessenerweise notwendig ist, um: (...) (d) die Rechte, das Eigentum oder die Sicherheit von Apple, seinen Nutzern, Dritten oder der Öffentlichkeit im gesetzlich erforderlichen oder erlaubten Rahmen zu schützen."
[h=3]Microsoft ändert Vorgaben[/h]Microsoft kündigte inzwischen an, die internen Vorgaben zu ändern und nun in ähnlichen Fällen anders vorgehen zu wollen. Demnach müssen in Zukunft zwei juristische Teams, die nicht in Verbindung mit den internen Ermittlungen stehen, davon überzeugt werden, dass genügend Beweise für eine gerichtliche Durchsuchung vorlägen. Es sei aber nicht praktikabel, ein Gericht um Erlaubnis zu bitten, sich selbst durchsuchen zu dürfen, sagte Microsofts Vizepräsident John Frank nach Angaben des Guardian. Dennoch sollten die E-Mails oder andere Nutzerdaten nicht durchsucht werden, wenn ein Gerichtsbeschluss nicht gerechtfertigt wäre.
Der russische Staatsbürger und ehemalige Microsoft Senior Software Architect Alex K. soll im Zeitraum von Juli bis August 2012 Updates für Windows 8 RT und das Microsoft Activation Server Software Development Kit (SDK) auf seinen persönlichen Windows-Live-Skydrive-Account übertragen und einem Blogger zugänglich gemacht haben. Laut Microsoft sei es dem Programmierer darum gegangen, mit dem Programmcode von Microsoft Geld zu verdienen. K. wurde am 19. März 2014 verhaftet.
Die eigene Datenschutzrichtlinie gibt dem Unternehmen das Recht, private E-Mails zu durchsuchen, um "die Rechte oder das Eigentum von Microsoft oder unserer Kunden zu schützen".

golem.de

 
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