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Drohnen: Deutsche Nutzer bekommen strenges Regelwerk

josef.13

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Wer zukünftig Drohnen aufsteigen lassen will, wird sich einem deutlich verschärften Regelwerk gegenübersehen. Ein solches wurde jetzt im Bundesverkehrsministerium erarbeitet und vom Kabinett heute beschlossen. Weitgehend frei ist demnach nur noch der Betrieb von sehr kleinen Flugsystemen.

Kaufen, auspacken und losfliegen wird in den meisten Fällen nicht mehr möglich sein. Ausnahme bilden hier kleinste Drohnen mit einer Startmasse bis 0,25 Kilogramm. Für alle schwereren Systeme kommt eine Kennzeichnungspflicht, so das BMVI - dieser wird den Angaben zufolge durch eine Plakette, auf der Name und Adresse des Eigentümers stehen, genügt.

Wiegt die Drohne mehr als 2 Kilogramm, muss der Besitzer einen Kenntnisnachweis vorweisen können. Anerkannt wird hier direkt ein Pilotenschein. Man kann aber auch eine Prüfung beim Luftfahrt-Bundesamt absolvieren oder entsprechende Lehrgänge bei Luftsportvereinen mitmachen, letzteres gilt aber nur für Modellflugzeuge. Ohne Kenntnisnachweis darf man seine Drohne zukünftig nur noch auf ausgewiesenen Modellfluggeländen abheben lassen.

Behörden-Genehmigung gefragt
Alle Drohnen ab 5 Kilogramm oder Starts bei Nacht erfordern zusätzlich einer jeweiligen Erlaubnis durch die vor Ort zuständigen Stellen. Ausgenommen hiervon sind lediglich Systeme, die von Feuerwehren, THW oder dem Roten Kreuz betrieben werden. Etwas leichter wird die Sache für gewerbliche Nutzer, die bisher immer eine Genehmigung brauchten - diese benötigen eine solche nun ebenfalls nur noch ab 5 Kilogramm Startgewicht.

Klar geregelt wird nun auch, wo Drohnen auf keinen Fall fliegen dürfen. In sensiblen Bereichen gibt es ein generelles Startverbot - also an Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, bei Demonstrationen oder anderen Menschenansammlungen, über Gefängnissen sowie in Naturschutzgebieten. Untersagt ist auch der Betrieb über bestimmten Verkehrswegen und ohnehin in der Nähe von Flughäfen.

Scharfe Regeln gibt es jetzt auch für Wohngebiete. Hier dürfen nur Drohnen bis 0,25 Kilogramm gestartet werden - und auch diese sind komplett untersagt, wenn sie Videos, Fotos oder Töne aufnehmen können. Eine Ausnahme gibt es dann, wenn der Grundstücksbesitzer dem Flug ausdrücklich zustimmt - wer mag, kann also auch weiterhin sein Haus von oben angucken.

Quelle; winfuture


Regierung beschließt strengere Regeln für zivile Drohnen
  • Die Bundesregierung hat angesichts der wachsenden Zahl von Drohnen strengere Regeln für deren Betrieb beschlossen.
  • Alle unbemannten Fluggeräte über 250 Gramm müssen mit einer Plakette gekennzeichnet werden. Wer Geräte über zwei Kilogramm fliegen lässt, muss zudem einen Führerschein dafür haben.
In Deutschland gibt es etwa 400 000 Drohnen, immer häufiger kreuzen sie die Wege von Flugzeugen und Hubschraubern. Im vergangenen Jahr gab es nach Angaben der Deutschen Flugsicherung 64 gefährliche Annäherungen - fast fünfmal so viele wie im Jahr zuvor. Auch abstürzende Drohnen stellen eine wachsende Gefahr dar. Deshalb hat die Bundesregierung nun strengere Regeln für die Nutzung der unbemannten Fluggeräte beschlossen.

"Neben der Sicherheit verbessern wir damit auch den Schutz der Privatsphäre", erklärte Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU). Der Bundesrat muss der Verordnung allerdings noch zustimmen.

Diese Regeln sollen für Drohnenbesitzer gelten:
  • Alle unbemannten Fluggeräte über 250 Gramm müssen mit einer Plakette mit dem Namen des Besitzers und seiner Adresse gekennzeichnet werden.
  • Wer Geräte über zwei Kilogramm fliegen lässt, muss einen Führerschein dafür haben. Dieser Kenntnisnachweis kann eine bestandene Online-Prüfung beim Luftfahrt-Bundesamt, eine Einweisung durch einen Luftsportverein oder eine Pilotenlizenz sein. Mindestalter: 16 Jahre.
  • Für Drohnen über fünf Kilogramm wird eine Erlaubnis der Luftfahrtbehörden verlangt. Gewerbliche Nutzer, etwa Kurierdienste, dürfen Drohnen künftig auch außerhalb der Sichtweite der Piloten fliegen lassen.
  • An Einsatzorten von Polizei und Rettungsdiensten, an Industrieanlagen oder in der Nähe von Flughäfen dürfen Drohnen künftig nicht mehr eingesetzt werden.
  • Die maximal erlaubte Flughöhe der Drohnen beträgt 100 Meter.
Dem Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft gehen die neuen Regeln nicht weit genug. Der Verband fordert eine strengere Registrierung der Drohnen. Auch die Grünen verlangen ein zentrales Drohnenregister, damit die Aufklärung und Haftung bei Unfällen gesichert ist. Der SPD hingegen gehen die neuen Vorschriften zu weit - der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Sören Bartol hält die 100-Meter Höhenbegrenzung für übertrieben. "Das wird im Bundesrat noch für erhebliche Diskussionen sorgen", sagte Bartol.

Quelle; Sueddeutsche
 
Der Drohnen-Führerschein wird Pflicht
Neue Drohnenregelung: Kennzeichen und Führerschein bald Pflicht

Künftig dürfen Hobby-Piloten ihre Drohnen nur noch mit Kennzeichnung und ab einem bestimmten Gewicht nur mit Führerschein fliegen. Das solle laut Dobrindt für mehr Sicherheit und Privatsphäre sorgen.


Demnächst sollen Drohnenflüge noch strengeren Gesetzen und Regeln unterliegen, wie das BMVI auf der eigenen Webseite schreibt . Dazu wurde im Bundeskabinett der Verordnungsentwurf von Verkehrsminister Alexander Dobrindt beschlossen, der nun vom Bundesrat noch abgesegnet werden muss. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten der geplanten Neuerungen für den Drohneneinsatz im Überblick:

Kennzeichnung: Drohnen nur noch mit Plakette
Der Verordnungsentwurf für den Betrieb von Drohnen sieht vor, dass alle Flugmodelle und unbemannte Luftfahrsysteme ab einem Startgewicht von 250 Gramm einer Kennzeichnungspflicht unterliegen. Drohnen sollen demnach eine Plakette mit Namen und Anschrift des Eigentümers erhalten, um im Schadensfall genau feststellen zu können, wem das Flugobjekt gehört.

Kenntnisnachweis: Der Piloten-Führerschein kommt
Für den Einsatz von Drohnen, die mehr als zwei Kilogramm wiegen, soll künftig ein Kenntnisnachweis erforderlich werden. Der entsprechende Nachweis erfolgt durch eine gültige Pilotenlizenz oder durch die Bescheinigung nach Prüfung durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Stelle, was auch online möglich ist. Das Mindestalter beträgt in diesem Fall 16 Jahre. Doch auch 14 Jahren darf Nutzer eine solche Drohne steuern, wenn Sie über eine Bescheinigung nach Einweisung durch einen Luftsportverein verfügen.

Ein Kenntnisnachweis ist nicht nötig, wenn Sie auf Modellfluggeländen fliegen.

Wann ist eine Erlaubnis Pflicht?
Liegt das Gesamtgewicht der Drohne unterhalb von 5kg, dann ist keine Erlaubnis erforderlich. Behörden oder Organisationen mit Sicherheitsaufgaben wie die Feuerwehr oder das Technische Hilfswerk dürfen Drohnen grundsätzlich erlaubnisfrei fliegen.

Eine Erlaubnispflicht besteht für den Betrieb von Fluggeräten, die mehr als genannte 5kg auf die Waage bringen oder bei Nachteinsätzen. Eine entsprechende Erlaubnis wird von den Landesluftfahrtbehörden erteilt.

Änderungen für den gewerblichen Drohnenflug
Für gewerbliche gilt dem Verordnungsentwurf zufolge, dass gewerbliche Nutzer künftig keine Erlaubnis mehr benötigen, wenn die Drohne weniger als 5kg wiegt. Bislang war diese unabhängig vom Gewicht erforderlich.

Außerdem wird das generelle Betriebsverbot außerhalb der Sichtweite aufgehoben. Die Landesluftfahrtbehörden können dies künftig für Geräte ab 5kg erlauben.

Betriebsverbot: Wo Drohnen nicht fliegen dürfen
Schon jetzt gibt es klare Regeln, wo Sie ihre Drohnen keinesfalls fliegen dürfen - in der Nähe von Flughäfen oder über Menschenmengen zum Beispiel. Der Verordnungsentwurf fasst weitere Betriebsverbote zusammen:

So dürfen Sie eine Flughöhe von 100 Metern nicht übersteigen - das gilt übrigens nicht für Modellfluggelände. Tabu sind außerdem sensible Bereiche, wie Einsatzorte der Polizei und Rettungskräfte und Naturschutzgebiete. Auch der Einsatz über Wohngrundstücken ist verboten, wenn die Drohne mehr als 250 Gramm wiegt oder das Gerät die Möglichkeit bietet, optische, akustische oder Funksignale zu übertragen, zu empfangen oder aufzuzeichnen. Außer, der Besitzer des Grundstücks stimmt dem Überflug zu.

Quelle; pcwelt
 
Wie gut wenn man sich vorher informiert - meine Drohne wiegt 196 Gramm mit 4k Kamera :cool:
Flugstabilität bei Wind mal außen vor gelassen - Ich gehe immer 1,5km weiter aufs Feld wo weit und breit nichts ist. Keine Strommasten, keine Straßen und kein Wohngebiet.
Und der Bauer dem das Feld gehört ist mein Nachbar. Einzige Bedingung für die Starterlaubnis auf seinem Flurstück war das ich ihm ein paar Aufnahmen zur Verfügung stelle (oder besser gesagt schon gefilmtes durfte er sich mal anschauen). Und er wollte mal meine Samsung GearVR ausprobieren :D
Aber meistens demontiere ich die Kamera zugunsten der Flugzeit. Alles rechtlich sauber!
Beim nächsten Grillen mal mit Ihm reden und schauen ob wir ein paar Stöckchen stecken dürfen für eine Art Parcours...
 
Zuletzt bearbeitet:
Sobald Du Ihm ein paar Aufnahmen machst, ist es bereits gewerblich ;) auch wenn dieses als Freundschaftsdienst oder dergleichen ausgelegt wird.
 
Danke für den Hinweis!
Zum besseren Verständnis: Ich habe sie nicht im Auftrag für Ihn gefertigt. Er hat bereits von mir für meine Zwecke aufgenommenes Material einsehen dürfen.
War aber auch keine öffentliche Vorführung :)
 
Ansehen ja, würdest Du es Ihm überlassen und irgend jemand will Dir eines auswischen, wärst Du der dumme.
Selbst Videos die man privat bei YouTube einstellt sind in einer Grauzone. Youtube schaltet dort Werbung davor, schon ist es eine Gewerbliche Aufnahme. Klingt bescheuert, ist aber leider in Deutschland so. Nutze ja selbst eine Drohne und Fliege auch nicht unbedingt in Sichtweite :)
 
Fliege nur in Sichtweite! Meine hat kein GPS. Hast du zufällig eine DJI und schon einmal mit Litchi hantiert?
Für meine SYMA X5SW Suche ich noch eine ähnliche Applikation für Android in Verbindung mit meiner GearVR...
 
Neue Drohnenverordnung beschränkt Überflugrechte

In Deutschland ist eine neue Drohnenverordnung in Kraft getreten: Drohnenpiloten müssen strengere Auflagen erfüllen, ein Flugverbot gilt in Wohngebieten, sicherheitskritischen Bereichen und Naturschutzgebieten.


Die von Verkehrsminister Dobrindt angestrengte neue Drohnenverordnung ist jetzt in Kraft getreten. Sie regelt, wo und unter welchen Bedingungen Drohnenpiloten ihr Hobby künftig ausüben können.

Auf Modellflugplätzen dürfen Drohnen nach wie vor uneingeschränkt fliegen, sofern sie mit Name und Adresse des Eigentümers gekennzeichnet sind. Ein generelles Flugverbot gilt hingegen in und über sensiblen Bereichen, etwa Bundes- und Landesbehörden, Verfassungsorganen, Industrieanlagen, Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften sowie Menschenansammlungen.

Über Wohngrundstücken dürfen keine Drohnen fliegen, die schwerer als 250 Gramm sind oder wenn sie optische, akustische oder Funksignale aufzeichnen oder übertragen – was für die meisten Drohnen gelten dürfte. Allerdings: Wenn der Grundstückseigentümer ausdrücklich zustimmt, darf die Drohne fliegen.

Drohnenverordnung-c7afe1dd64c23716.png

In einem Flyer informiert das BMVI über Einschränkungen und Flugverbote für Drohnen.
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Bild: BMVI​

Außerhalb dieser Bereiche muss der Besitzer je nach Gewicht und Flughöhe seines Objekts unterschiedliche Auflagen erfüllen. Ab 100 m Flughöhe muss er für Drohnen eine behördliche Ausnahmegenehmigung einholen und seine Kenntnisse nachweisen. Für Modellflugzeuge genügt ein Kenntnisnachweis. Unter 100 m darf ein Flugobjekt nur in Sichtweite geflogen werden. Ab einem Gewicht von 250 g muss es mit einer Plakette gekennzeichnet werden, ab 2 kg benötigt man einen Kenntnisnachweis und ab 5 kg muss zusätzlich eine Genehmigung der Landesluftfahrtbehörde vorliegen.

Als Kenntnisnachweis wird eine gültige Pilotenlizenz akzeptiert oder eine Bescheinigung einer vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannten Stelle. Die Pflichten zur Kennzeichnung sowie zur Vorlage eines Kenntnisnachweises gelten erst ab dem 1. Oktober 2017. Eine Übersicht gibt der
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des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Über Details der Drohnenverordnung wie Haftungsfragen und Kennzeichnung und Kenntnisnachweis informiert die FAQ des BMVI (
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).

Quelle; heise
 
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