Wegen Beihilfe zu Urheberrechtsverletzungen und dem Betrieb eines geschlossenen BitTorrent-Trackers wurde ein Dresdner zur Zahlung von 2.250 Euro Strafe verurteilt. Ihm wurde zur Last gelegt, er habe mindestens in 25 Fällen eigenhändig urheberrechtlich geschützte Werke hochgeladen. Ohne Bezahlung der auferlegten Strafe würden ihm 150 Tage Haft drohen.
In der heutigen Pressemitteilung der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) wird ein Urteil erwähnt, welches bereits im September 2010 ausgesprochen wurde. Das Urteil vom Dresdner Amtsgericht (Abteilung Wirtschaftsstraftaten) ist mittlerweile rechtskräftig. Neben den eigenen Uploads bestätigt das Gericht den Betrieb eines nicht öffentlichen Trackers. Diese zentrale Steuerungseinheit der Peer-to-Peer-Tauschbörse reguliert den kompletten Datenverkehr. Denn „soweit der Angeschuldigte nicht mehr selbst als Bereithaltender bzw. Verbreiter aktiv war“, heißt es in der Anklageschrift, „ermöglichte er zumindest als Inhaber und Betreiber des Trackers bewusst und gewollt“ den Download der Dateien durch Dritte. Dies sei strafbar als „Beihilfe zur unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke“.
Erste Hinweise gingen bereits im September 2008 ein. Die GVU stellte im Auftrag ihrer Mandanten der Film- und Spieleindustrie Strafantrag gegen den damals noch unbekannten Betreiber des geschlossenen Trackers, über den ausschließlich angemeldete und registrierte Nutzer Zugriff auf ein breit gefächertes Angebot an Warez erhielten. Den beinahe 15.000 Mitgliedern sollen mehr als 1.200 Dateien zur Verfügung gestanden haben. Primär sollen darüber aktuelle Kinofilme, TV-Serien, Pornos, Hörbücher und mindestens 60 verschiedene Titel der Unterhaltungssoftware für PC, Playstation 2, Playstation Portable und Nintendo Wii ausgetauscht worden sein.
Die Betreiber des geschlossenen Trackers haben dabei die Zugänge verwaltet und Nutzer ausgeschlossen, sofern sie heruntergeladene Werke nicht lange genug den anderen Tauschbörsenbenutzern zum Upload angeboten haben. Wer das nicht wollte, konnte sich für einen bestimmten Betrag von dieser Pflicht freikaufen.
Quelle: Gulli