Die Verbraucherzentrale verklagt die The Walt Disney Company. Der Anbieter der Streamingplattform Disney+ behält sich in seinen Nutzungsbedingungen vor, seine Preise einseitig und ohne jede Einschränkung zulasten der Kunden zu erhöhen. Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) sieht darin einen Verstoß gegen die gesetzlichen Regelungen und mahnte das Unternehmen ab. Das Unternehmen gab keine Unterlassungserklärung ab. Daher klagt die VZB nun vor dem Landgericht Potsdam.
„Mit der Klausel behält sich der Anbieter vor, die Preise einseitig und ohne Einschränkungen zu ändern. Damit können Verbraucher bei Vertragsschluss eventuelle Preiserhöhungen nicht abschätzen. Das ist unserer Ansicht nach nicht rechtens“, so Michèle Scherer, Expertin für Digitales bei der VZB. Den Verbrauchern wurde zwar eingeräumt, die Preisänderung zurückzuweisen, unklar blieb aber nach den Nutzungsbedingungen, welche Folge eine solche Zurückweisung konkret nach sich ziehen würde.
Quelle; caschy
„Mit der Klausel behält sich der Anbieter vor, die Preise einseitig und ohne Einschränkungen zu ändern. Damit können Verbraucher bei Vertragsschluss eventuelle Preiserhöhungen nicht abschätzen. Das ist unserer Ansicht nach nicht rechtens“, so Michèle Scherer, Expertin für Digitales bei der VZB. Den Verbrauchern wurde zwar eingeräumt, die Preisänderung zurückzuweisen, unklar blieb aber nach den Nutzungsbedingungen, welche Folge eine solche Zurückweisung konkret nach sich ziehen würde.
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