"Die Situation, die du schilderst, betrifft mehrere rechtliche Aspekte, insbesondere aus dem Mietrecht, Datenschutzrecht und Vertragsrecht. Hier ist eine rechtliche Einordnung (keine Rechtsberatung, aber Orientierung): --- 1. Mietrechtliche Einordnung: Wenn der Internetanschluss Bestandteil des Mietvertrags ist (z. B. als Nebenkostenposition oder mit in der Miete enthalten), hat deine Mutter grundsätzlich Anspruch auf eine „vertragsgemäße Nutzung“. Eine gezielte Einschränkung (z. B. durch Content-Filter oder blockierte Seiten) könnte eine Leistungsminderung darstellen, insbesondere wenn das vorher nicht so war. Maßgeblich ist: Was genau im Mietvertrag geregelt ist (steht dort z. B. „Internetanschluss“ oder „uneingeschränkter Zugang“?) Ob sich die Einschränkungen nachträglich ergeben haben, ohne Zustimmung oder vorherige Information. --- 2. Vertragsrechtliche Aspekte: Wenn der Vermieter nun durch einen Netzwerkadministrator: die SSID versteckt, Passwörter ändert, und nur eingeschränkten Zugang gewährt, könnte das den Vertrag stillschweigend ändern, was nicht ohne Zustimmung der Mieterin zulässig ist, wenn der Internetzugang zur Mietsache gehört. --- 3. Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung: Die Nutzung eines Gastnetzwerks mit Einschränkungen ist technisch zulässig – allerdings: Wenn die Einschränkungen auf bestimmte Inhalte zielen, kann das problematisch werden, insbesondere wenn gezielt und intransparent zensiert wird. Ohne technische Erklärung und Zustimmung könnte dies eine unzulässige Überwachung oder Einschränkung darstellen. --- 4. Lösungsmöglichkeiten: a) Freundlicher Weg: Deine Mutter sollte den Vermieter schriftlich um Beseitigung der Einschränkungen bitten. Hinweis: „Seit Änderung des Netzwerks ist die Nutzung des Internets deutlich eingeschränkt, bestimmte Seiten sind gesperrt. Das war vorher nicht so.“ b) Rechtsweg (falls nötig): Über Mietminderung nachdenken, wenn der Zugang vertraglich zugesichert war. Verbraucherschutz oder Mieterbund kontaktieren. Im Ernstfall: Anwalt einschalten, vor allem wenn ein Teil der Miete für Internet bezahlt wird. c) Technisch: Falls keine rechtliche Lösung greift: Nutzung eines VPN-Dienstes, um Sperren zu umgehen (rechtlich zulässig, sofern nicht gegen Strafrecht verstoßend). Falls der Vermieter Deep Packet Inspection oder DNS-Filter verwendet, wäre das schwerer zu umgehen, aber auch fragwürdig in Bezug auf Datenschutz. --- Wichtig: Das Sperren von Serienstream ist an sich rechtlich nicht zu beanstanden, da der Anbieter ggf. urheberrechtlich fragwürdig ist – aber die Entscheidung darüber liegt bei deiner Mutter, nicht beim Vermieter. Wenn du willst, kann ich dir auch ein Musterschreiben für den Vermieter formulieren."]