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Allgemeine Umfragen Den Nachbar das eigene WLan gewähren

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renser

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5. April 2011
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Hi werte DEB-Gemeinschaft,

mein Nachbar und Arbeitskollege möchte gern in mein WLan - sein Endgerät wäre ein Smartphone.
Er möchte gern mit dem Smartphone nach hause telefonieren - und sich somit an meinen Kosten beteiligen.

Vorab - ich denk sozial - habe aber auch meine bedenken...

Wie sieht das nun Rechtlich aus? Kann ich den Nachbarn in den Vertrag mit meinem Provider aufnehmen? Wie sieht es ggf. mit Störerhaftung aus?

Nicht so einfach ...

Gruß Renser
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn du jetzt schon bedenken hast würde ich es lassen Ab und zu mal ein paar gespräche über WLAN per Whatsapp ist doch okay oder? Rechtlich würde ich es nimmer tun.
 
Ich persönlich würde es nicht machen. Dein Nachbar hätte erst mal zugriff auf dein gesamtes Netzwerk und ruft er Sex Hotlines oder ähnliches an, dann zahlst du es (Nur wenn du Ihn auch eine Nummer zuteilst) Ladet er bei Torrent oder ähnliches, dann zahlt der Anschlussinhaber. Telefoniert er mit einer Terrorzelle, dann reißen die bei dir die Hütte auf. Wenn er Telefonieren will, dann soll er zu dir rüber kommen und du aktivierst ein Gastzugang. Nach 30 Minuten fliegt er direkt aus dem Wlan.
 
Gäste wifi bei Fritz Box ist kein Problem.. wird sogar beim Surfen auf die Rechte und Pflichten hingewiesen.
Kannst auch verschiedene Sachen sperren.
Hab’s so bei meinen Eltern für den Untermieter eingerichtet....
 
Stichwort: Störerhaftung. Ich hätte ein Problem, wenn jemand mit meiner IP irgendwelche Sachen macht, kurz No go. Selbst mit einem Gastzugang kann man Unsinn anstellen.

In Deutschland geht es ja wegen paar lächerlichen Streams schon in Richtung Sippenhaft.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn Ihr den Anschluss teilt, zählt die Hotspot Regel.
TMG § 8 Abs. 3

Maximal, wenn Ihr keine Sicherheitsvorkehrungen trifft, kann man eine Unterlassung auf Kosten der Antragsteller verlangen.

Daher ist es rechtlich günstiger, gerade wenn man auch mal was im Web in der Grauzone stöbert, wenn man seinen Anschluss teilt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann viel Spaß beim Nachweis vor Gericht, daß du es nicht warst. Richter sehen sehen das oft anders. :D
 
Du musst nicht deine Unschuld beweisen, das war der Kern dieser Gesetzesänderung.
 
Sehe ich bei den wieder halb gegorenen Gesetz nicht, wie sieht es dann mit dem NetzDG aus, da bin ich wieder in der Haftung. Übrigens gibt es "in dubio pro reo" im deutschen Recht nicht wirklich.
 
Ich danke euch erst einmal.

Wie kann ich denn einen WLAN Gastzugang zeitlich unbegrenzt schalten? Hab ne Fritz. Über den LAN Anschluss ist das ja kein Problem gastuser aus meinem Netzwerk fern zu halten.

Kann ich den User ggf. In meinem Telekom Vertrag mit aufnehmen?

Ob er arm ist...

Es handelt sich um ein Immigrant.



Gesendet von meinem Kommunikator
 
Zuletzt bearbeitet:
du kennst dich nicht mit der fritzbox aus, wenn du den gastzugang aktiviert hast, steht es doch dabei wohin du musst um ein evtl. zeitfenster zu aktivieren oder nicht.
 
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