Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem Eilverfahren, das der Fernsehveranstalter Pro Sieben gegen die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) angestrengt hat, die sofortige Vollziehung der Beanstandung der Kennzeichnung der Dauerwerbesendung "Meine Quelle" als "Quelle-Promotion" bestätigt.
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