Quantcast
Aktuelles
Digital Eliteboard - Das Digitale Technik Forum

Registriere dich noch heute kostenlos, um Mitglied zu werden! Sobald du angemeldet bist, kannst du auf unserer Seite aktiv teilnehmen, indem du deine eigenen Themen und Beiträge erstellst und dich über deinen eigenen Posteingang mit anderen Mitgliedern unterhalten kannst! Zudem bekommst du Zutritt zu Bereichen, welche für Gäste verwehrt bleiben

Registriere dich noch heute kostenlos, um Mitglied zu werden! Sobald du angemeldet bist, kannst du auf unserer Seite aktiv teilnehmen, indem du deine eigenen Themen und Beiträge erstellst und dich über deinen eigenen Posteingang mit anderen Mitgliedern unterhalten kannst! Zudem bekommst du Zutritt zu Bereichen, welche für Gäste verwehrt bleiben

Darf nicht arbeiten...

Registriert
18. April 2009
Beiträge
787
Lösungen
1
Reaktionspunkte
247
Punkte
113
Ort
Königreich Württemberg
Servus Gemeinde

Hab da nen bekannten der wegen einen aktuellen fall nicht arbeiten darf. Kurz zur sache: Er wird z.zt. beschuldigt wegen einem vorfall. Ohne vor dem haftrichter zu erscheinen wurde er vom staatsanwalt auf freien fuss gesetzt. Aber da er am Flughafen bei der sicherheit arbeitet darf er wegen dem fall jetzt nicht arbeiten und muss warten bis die sache sich geklart hat. Kann er irgendwie stütze kriegen? Er arbeitet seit 9 monaten und war davor Hartz4 empfanger...
 
AW: Darf nicht arbeiten...

Hat die firma ihm deshalb gekündigt?
 
AW: Darf nicht arbeiten...

Also vom Arbeutgeber wurde ihm die Ausübung seiner Tätigkeit untersagt. Somit ist der Arbeitgeber weiterhin zur Zahlung des Arbeitsentgeldes verpflichtet, auch wenn gar keine Leistung durch den Arbeitnehmer erbracht wird (wurde ihm ja untersagt/verboten), außer im Arbeitsvertrag ist es anders geregelt. Arbeitnehmer müssen nur dem Arbeitgeber zur Erledigung von anfallender Arbeit zur Verfügung stehen und wenn der Arbeitgeber keine Arbeitsleistung zulässt, ist dies seine Sache, begründet aber nicht, dass dann auch keine Bezahlung erfolgen muss.
 
AW: Darf nicht arbeiten...

Alles schön und gut, oder besser nicht, Daggi
Wichtig ist, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung "ausdrücklich" anbietet! Das kann er zwar auch unter Hinzuziehung von Zeugen, aber besser durch ausdrückliche schriftliche Erklärung. Vor möglichen arbeitsrechtlichen Verfahren (die sind die Regel) zählen imer nur eindeutige Willensbekundigungen!!!

Also NIEMALS darauf vertrauen, dass sich alles "von selbst" lösen wird!!!!!
 
AW: Darf nicht arbeiten...

So ist das richtig und dann ab zur gewerkschaft!
 
Zurück
Oben