Schwere Zeiten für Gewinnspiel-Schummler
@uelle: SK
9Live (Quelle: SAT+KABEL)
(ar/dpa) Für Gewinnspiele im Fernsehen gelten künftig strengere Regeln. Die hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR) hat am Montag als letzte der 14 deutschen Landesmedienanstalten einer Neufassung des Satzungsentwurfs über Gewinnspielsendungen in Fernsehen und Radio zugestimmt.
Die Regelung sei umgehend mit der Veröffentlichung im Gesetzblatt in wenigen Wochen gültig, hieß es von der LPR. Mit den strengeren Vorschriften solle Kindern die Teilnahme an nicht kostenlosen Gewinnspielen verboten werden. Aber auch für erwachsene Zuschauer werde der Verbraucherschutz vor unseriösen Angeboten deutlich erhöht.
Sender schummeln weiter - härtere Konsequenzen
Norbert Schneider, Beauftragter für Programm und Werbung der Landesmedienanstalten, hatte bereits am Mittwoch am Rande einer Sitzung in Düsseldorf gesagt, die Veranstalter seien wiederholt aufgefordert worden, durch freiwillige Vereinbarungen transparente Spielabläufe sicherzustellen. "Leider müssen wir feststellen, dass die Ergebnisse in keiner Weise zufriedenstellen", so Schneider. Deshalb würden künftig bei Verstößen medienrechtliche Verfahren eingeleitet.
Die Medienaufsicht hat nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM) in einer neuen Erhebung nicht nur aktuelle Programmbeispiele gesichtet, sondern auch 33 Verstöße gegen bisherige freiwillige Vereinbarungen bei 9Live, DSF, Tele5 und Kabel1 festgestellt. "Nicht nur durch zahlreiche Beanstandungen und Gespräche der letzten Jahre, sondern gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion zur neuen Rechtslage hätte ich ein anderes Ergebnis von den Sendern erwartet", zeigte sich Schneider verwundert.
Bußgelder bis 500.000 Euro - Lizenz steht auf dem Spiel
Der Vorsitzende der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK), Thomas Langheinrich, kündigte nach Inkrafttreten der Satzung zügige und konsequente Beanstandungsverfahren der ZAK an, sofern sich nicht schnell entscheidende Veränderungen bei den einschlägigen Programmen zeigten.
Als Konsequenz drohen dabei nicht nur die Veröffentlichung der Beanstandungen im Programm der Veranstalter, sondern auch Bußgelder bis 500.000 Euro. "Wenn die Satzung nicht umgesetzt wird und sich die Fälle für Beanstandungen nicht massiv reduzieren, berührt dies auf Dauer natürlich auch die Lizenz", warnte Langheinrich. Die Medienwächter kritisieren bereits seit Jahren "teilweise betrügerische Machenschaften" bei den sogenannten Call-In-Formaten, bei denen Zuschauer sich per kostenpflichtigem Telefonanruf - in der Regel 50 Cent - an Gewinnspielen beteiligen können.
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