Die 1&1 Mobilfunk GmbH hat in der Auktion im Jahr 2019 Frequenzen erworben, verbunden mit der Verpflichtung, die wettbewerbliche Unabhängigkeit als Mobilfunknetzbetreiber herzustellen. Damit möchte 1&1 als vierter Betreiber hierzulande ein Stück vom Kuchen abhaben. Das Ganze sollte aber damals schon Konsequenzen für das Unternehmen haben, auch wenn ein genaues Datum ausstand. Nun aber hat die Bundesnetzagentur mitgeteilt, dass der Vertrieb als Diensteanbieter spätestens bis Ende des Jahres 2023 einzustellen ist. Jedwede Geschäftstätigkeit als Diensteanbieter ist spätestens bis Ende des Jahres 2025 einzustellen.
Das bedeutet die Beendigung der Doppelstellung als Diensteanbieter und Netzbetreiber durch 1&1. Laut der Bundesnetzagentur ist grundsätzlich ausgeschlossen, dass ein Mobilfunknetzbetreiber gleichzeitig Diensteanbieter bei einem anderen Netzbetreiber ist. Diese Doppelstellung wurde 1&1 2019 übergangsweise zugestanden.
„Mit der Entscheidung über den Zeitpunkt der Beendigung der Doppelstellung von 1&1 wird die wettbewerbliche Unabhängigkeit dieses Netzbetreibers hergestellt. Dadurch wird der Wettbewerb gefördert“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.
Quelle; caschys
Das bedeutet die Beendigung der Doppelstellung als Diensteanbieter und Netzbetreiber durch 1&1. Laut der Bundesnetzagentur ist grundsätzlich ausgeschlossen, dass ein Mobilfunknetzbetreiber gleichzeitig Diensteanbieter bei einem anderen Netzbetreiber ist. Diese Doppelstellung wurde 1&1 2019 übergangsweise zugestanden.
„Mit der Entscheidung über den Zeitpunkt der Beendigung der Doppelstellung von 1&1 wird die wettbewerbliche Unabhängigkeit dieses Netzbetreibers hergestellt. Dadurch wird der Wettbewerb gefördert“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.
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