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BSG: Hartz IV Regelsätze verfassungsgemäß

TV Pirat

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12.07.2012

Bundessozialgericht: Hartz IV Regelbedarf verstößt nicht gegen die bundesdeutsche Verfassung

Das Bundessozialgericht in Kassel hat heute eine Klage zu der verfassungsgemäßen Berechnung der Hartz IV Regelsätze abgewiesen. Die Hartz IV Reform durch die schwarz-gelbe Bundesregierung im Jahre 2011 verstoße nach Ansicht der obersten Sozialrichter nicht gegen die bundesdeutsche Verfassung (Az: B 14 AS 189/11 R). Eine Klage auf einen Gesamtbedarf von rund 1000 Euro pro Monat zur Sicherung des Existenzminimums wurde abgewiesen.

Die Klägerin scheiterte zuvor vor dem Sozialgericht Mannheim ( Az: S 1 AS 1907/11) sowie vor dem Landessozialgericht Baden-Württemberg (Az: L 12 AS 3445/11). Nach Ansicht der Klägerin seien die Regelbedarfe im Zuge der Hartz IV-Reformen entgegen der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland berechnet worden. Vielmehr erklärte der Anwalt der Betroffenen, dass eine Regelleistung in Höhe von 840 Euro plus weitere 159,73 Euro für Versicherungsbeiträge ein menschenwürdiger Hartz IV Regelsatz sei. Außerdem fehle „ein Ausgleich für die Mehrwertsteuererhöhung von 16 Prozent auf 19 Prozent“, so die Klagevertretung.

Landessozialgericht habe kein Gehör verschafft
Zudem habe das Landessozialgericht in der mündlichen Verhandlung der Klägerin „kein rechtliches Gehör gewährt und ihren Vortrag wiederholt unterbrochen, um ihn zu unterbinden“, wie die Klägerin betonte.“Die Vorsitzende habe fortwährend gestört sowie versucht sie einzuschüchtern und mundtot zu machen.“ Auch aus diesem Grunde sei die Klägerin in Revision gegangen.

„Argumente konnten nicht überzeugen“
Doch das Bundessozialgericht wollte den Argumenten der Klägerin nicht folgen. Nach Ansicht der Richter seien die Hartz IV-Reformen von 2011 „verfassungsgemäß“. Bei den Neuberechnungen habe die Bundesregierung „nicht gegen das Grundrecht auf Menschenwürde verstoßen“, so die vorsitzenden Richter. Auch die Position, das Sozialstaatsprinzip sei missachtet worden, ließen die Bundesrichter nicht gelten. So erklärte der Senatsvorsitzende Peter Udsching: "Die Höhe des Regelbedarfs für Alleinstehende ist nicht in verfassungswidriger Weise zu niedrig festgesetzt worden". Udsching betonte aber, die „Argumente der Kläger konnten das Gericht nicht überzeugen“.

Noch nicht das letzte Wort gesprochen
Wenn auch diese Klage scheiterte, heißt das noch lange nicht, dass die Regelsätze nicht gegen die Verfassung verstoßen. Immerhin betonte der oberste Richter, "die Argumente haben nicht überzeugt". Zwar liegen Klageschrift und Urteilsbegründung der Redaktion noch nicht vor, allerdings kann davon ausgegangen werden, dass weitere Klagen wohl mehr Erfolg haben werden. Allein der "Gegen Hartz" Redaktion sind noch drei weitere Hartz IV Regelsatz-Klagen bekannt, die bislang noch ihren Weg zu den obersten Gerichten sich bahnen müssen.

Krankschreibung bei Hartz-IV-Patienten

Quelle: gegen-hartz
 
Reichen 374 Euro zum Leben?

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Sozialgericht entscheidet über Hartz-IV-Sätze

Wie viel Geld brauchen Arbeitslose, um ihre Existenz zu sichern? Der Hartz-IV-Regelsatz beträgt 374 Euro. Eine Betroffene fordert deutlich mehr Geld vom Staat - nun muss das Bundessozialgericht entscheiden. Kritiker fordern eine großzügigere Berechnung der Sätze.

Sind auch die neuen Hartz-IV-Sätze verfassungswidrig? Das Bundessozialgericht in Kassel muss heute über zwei Klagen entscheiden, mit denen eine Arbeitslose aus Mannheim deutlich mehr Geld zum Lebensunterhalt fordert - rund tausend statt der derzeit 374 Euro im Monat. Die Klägerin macht geltend, dass die Hartz-IV-Regelleistungen auch nach der 2010 vom Bundesverfassungsgericht geforderten Neuberechnung noch immer gegen das Grundgesetz verstoßen. Das Existenzminimum sei nicht gewährleistet.

Kurz vor der Entscheidung des Bundessozialgerichts fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband eine großzügigere Berechnung. Der Geschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, Werner Hesse, kritisierte insbesondere, dass Langzeitarbeitslose nur wenig Möglichkeiten hätten, soziale und kulturelle Angebote wahrzunehmen. "Ich kann mir nicht den Gürtel noch enger schnallen und weniger essen, um einmal ins Kino gehen zu können", sagte Hesse.

In den Vorinstanzen war die Frau gescheitert. Sollten Deutschlands oberste Sozialrichter dagegen die verfassungsrechtlichen Bedenken der Klägerin teilen, müsste es erneut das Bundesverfassungsgericht anrufen. Die Frage der Verfassungswidrigkeit liegt in Karlsruhe ohnehin bereits zur Prüfung vor: Im April hatte eine Kammer des Sozialgerichts Berlin in einer aufsehenerregenden Entscheidung die neu festgesetzten, seit 2011 geltenden Hartz-IV-Leistungen als zu niedrig gerügt und die Verfassungsrichter um eine Entscheidung gebeten.

"Da stimmt einiges in der Architektur nicht", kritisierte Hesse. Die knapp bemessenen Pauschalen führten dazu, dass der Hartz-IV-Satz immer wieder Gegenstand von Gerichtsverhandlungen sein werde.

Hartz IV und Zwangsrente: Wie man sich wehren kann

Quelle: sueddeutsche.de
 
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