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PC & Internet BREIN darf Raubkopierer nicht vorwarnen – verklagen ist OK

Die Anti-Piraterie-Gruppe BREIN darf Internetprovider laut einem Urteil nicht dazu verpflichten, Raubkopierern eine Warnung weiterzuleiten.

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Wie ein niederländisches Gericht entschied, darf die Anti-Piraterie-Gruppe BREIN Internetprovider nicht dazu verpflichten, ihren urheberrechtsverletzenden Kunden eine Warnung weiterzuleiten. Um die persönlichen Daten der Raubkopierer zu verarbeiten, bedürfe es eines laufenden Gerichtsverfahrens. Damit bleibt BREIN im Endeffekt nur eine Option.

BREIN will Internetanbieter verpflichten, Warnungen an Raubkopierer zu verschicken

Die mitunter von Hollywood unterstützte Anti-Piraterie-Organisation BREIN aus den Niederlanden legt ihren Fokus seit jeher auf die Verfolgung von Raubkopierern des größeren Kalibers, statt sich mit kleinen Gelegenheitspiraten zu beschäftigen. Um nicht gleich in deren Privatsphäre einzudringen, wollte die Vereinigung, die sich dem Schutz kreativer Arbeit verschrieben hat, über Internetanbieter Warnungen an Konsumenten raubkopierter Inhalte verschicken, bevor sie rechtliche Schritte einleitet.

Doch wie TorrentFreak berichtet, ist das in den Niederlanden nicht ganz so einfach. So weigerte sich der dort ansässige Internetanbieter Ziggo, entsprechende Warnungen weiterzuleiten. Das Unternehmen äußerte Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes, wenn es IP-Adressen mit bestimmten Personen verknüpfe. Selbst wenn es die zugehörigen Daten nicht an BREIN weitergebe.

Niederländisches Gericht sieht keine Rechtsgrundlage für BREINs Forderung

Daraufhin verklagte die Anti-Piraterie-Gruppe Ziggo, da sie in der “relativ milden Maßnahme” ein nützliches Werkzeug sehe, um Piraterie anzugehen. Zugleich bleibe die Identität der mutmaßlichen Raubkopierer privat. Doch das niederländische Gericht sah das anders und folgte eher der Argumentation des Internetanbieters. Demnach gebe es keinerlei Rechtsgrundlage, um Ziggo zur Weiterleitung von Abmahnungen zu zwingen oder IP-Adressen mit persönlichen Daten zu verknüpfen.

Nachdem BREIN mit dem Fall vor das Berufungsgericht zog, kam es erneut zu einem Rückschlag. Denn dieses bestätigte nun das Urteil der Vorinstanz.

“Obwohl es verständlich ist, dass BREIN Rechtsverletzer warnen möchte, bedeutet dies nicht, dass die Weigerung von Ziggo, in dieser Hinsicht zu kooperieren, rechtswidrig ist und der ISP nicht für die daraus entstehenden Schäden haftet. Da Ziggo mangels Rechtsgrundlage nicht verpflichtet ist, Abmahnungen weiterzuleiten, kann dem Antrag von BREIN nicht stattgegeben werden.”
Berufungsgericht Utrecht

Zwar könne ein Internetprovider zur Herausgabe persönlicher Daten verpflichtet werden. Dies setze jedoch voraus, dass die betroffenen Urheberrechtsverletzer Teil eines laufenden Gerichtsverfahrens sind. BREIN habe aber nicht vor, die Raubkopierer zu verklagen und rechtliche Folgemaßnahmen einzuleiten. Obendrein verfüge Ziggo auch gar nicht über die erforderliche Lizenz, um die persönlichen Daten der mutmaßlichen Rechtsverletzer zu verarbeiten.

Es bleibt nur die Klage ohne Vorwarnung

Damit bleibt BREIN letztendlich nur eine Option: Raubkopierer direkt verklagen. Eine Vorwarnung ist nicht möglich.

Der BREIN-Direktor Tim Kuik findet warnende Worte für das Urteil. Ziggo habe dafür gesorgt, “dass seine rechtsverletzenden Kunden sofort mit rechtlichen Ansprüchen konfrontiert werden. Das ist nicht unsere Entscheidung, aber wenn wir müssen, werden wir es tun.” Seiner Ansicht nach sollte es möglich sein, Raubkopierer vorzuwarnen, statt unmittelbar rechtliche Schritte einzuleiten.

Quelle; Tarnkappe
 
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